Lexipedia

Baader Caspar · Nationalrat · 2012-02-27

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-27

Wortprotokoll

Zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" habe ich mich vorhin bereits als Sprecher der Minderheit geäussert. Ich möchte jetzt lediglich als Fraktionssprecher noch auf die parlamentarische Initiative Riklin Bezug nehmen.

Unsere Fraktion ist grossmehrheitlich der Auffassung, dass dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben ist. Sie verlangt ja genau das, was der Ständerat schon mit dem [PAGE 6] Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" vorgeschlagen hat, und das wurde in unserem Rat mehrfach abgelehnt. Sie will zwar den Eigenmietwert generell für alle abschaffen, im Gegenzug will sie aber auch den Schuldzinsenabzug streichen und den Unterhaltskostenabzug begrenzen. Vor allem Letzteres will die SVP-Fraktion aus wirtschaftspolitischer Sicht unter keinen Umständen. Natürlich könnte man bei den derzeit tiefen Hypothekarzinsen von 1,5 bis 2 Prozent versucht sein zu sagen, es gebe vielleicht zurzeit weniger Liegenschaftseigentümer, die eine negative Liegenschaftsrechnung haben, und daher seien diese interessierter daran, den Eigenmietwert generell zu streichen. Doch das ist eine zu kurzsichtige Optik. Wir müssen gerade in der heutigen Zeit auch damit rechnen, dass die Hypothekarzinsen wieder ansteigen. Deshalb wäre es falsch, nur wegen der jahrzehnttiefen Hypothekarzinsen einem Systemwechsel zuzustimmen und auf den unbegrenzten Unterhaltsabzug zu verzichten; dieser ist viel wesentlicher für die Erhaltung der Arbeitsplätze im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Deshalb ist dieser unbegrenzte Unterhaltsabzug für uns eine Bedingung. Gemäss der Initiative Riklin soll dieser Unterhaltsabzug begrenzt werden.

Wenn man der Sache dann auf den Grund geht, sieht man, dass es relativ heikle Abgrenzungsfragen gibt, beispielsweise bei Hauseigentümern, die neben der selbstbewohnten Liegenschaft noch Liegenschaften haben, die vermietet und mit Hypotheken belastet sind. Werden diese Hypotheken zur Ermittlung des zu streichenden privaten Schuldzinsenabzuges proportional auf die Liegenschaften aufgeteilt, oder wie soll das geschehen? Welcher Anteil der Schuldzinsen bleibt dann im Sinne von Gewinnungskosten abzugsfähig, und welcher steht den Mieterträgen aus den vermieteten Liegenschaften entgegen? Welcher Anteil ist nicht abzugsfähig? Das ist nur ein Beispiel für heikle Abgrenzungsfragen bei Annahme dieser Initiative, die völlig undurchdacht sind.

Daher ist unsere Fraktion der Meinung, dass wir die Initiative Ricklin zur Ablehnung empfehlen sollten. Ich bitte Sie, das auch zu tun.