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Weigelt Peter · Nationalrat · 2001-06-21

Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Artikel 15 bildet auch für die FDP-Fraktion ein Kernstück der vorliegenden Revision, indem die Ausbildung der Neulenkerinnen und Neulenker in zwei Ausbildungsphasen aufgeteilt wird. Die FDP unterstützt diese Aufgliederung, da der statistisch ausgewiesenen Unfallhäufigkeit bei Neulenkern etwas entgegengesetzt werden muss.

Als liberale Partei, die auf die Selbstverantwortung des Einzelnen setzt, können wir es jedoch nicht akzeptieren, dass alle Neulenker über einen Leisten geschlagen und zu zusätzlichen Ausbildungskursen aufgeboten werden sollen. Es ist für uns nicht einsichtig, weshalb ein sich korrekt verhaltender und anständig fahrender Neulenker zu weiter gehenden Ausbildungskursen verpflichtet werden soll, als dies bereits heute vorgeschrieben ist.

Vielmehr sind wir mit der Mehrheit der Kommission der Meinung, dass eine Bezugsgrösse definiert werden muss, wann ein Neulenker zu einem ergänzenden Ausbildungskurs aufgeboten werden soll. Mit der Formulierung der Mehrheit - "Nach einer ersten Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften, die mindestens eine Verwarnung zur Folge hat ...." - haben wir eine solche vernünftige Bezugsgrösse definiert.

Würden wir uns dagegen mit dem Antrag Joder dem Bundesrat anschliessen, so wäre einmal mehr der Korrekte oder allenfalls der Ehrliche der Dumme, denn er würde, wie auch in vielen anderen Lebensbereichen, dafür bestraft, dass andere sich unkorrekt verhalten. Ich denke, dass dies gerade für den auf Selbstverantwortung und Mitverantwortung angelegten Strassenverkehr ein völlig falsches Signal setzen würde. Es gilt vielmehr den Jugendlichen klar zu machen, dass sich ein korrektes, eigenverantwortliches Verhalten lohnt. Mit dem Antrag der Mehrheit wird diesem wichtigen Ansinnen entsprochen.

Schliesslich möchte ich mich gegen die Aussage verwahren, dass wir mit dem Antrag der Mehrheit schweren Unfällen Vorschub leisten, indem wir die betroffenen Fahrer erst nach einem Fehlverhalten in die zusätzlichen Kurse schicken. Die Ausbildung der ersten Stufe hat dafür zu sorgen, dass junge Lenkerinnen und Lenker sich sicher im Strassenverkehr bewegen können. Ist dies nicht der Fall und ist grundsätzlich mit schwerem Fehlverhalten zu rechnen, so stimmt etwas an der Grundausbildung nicht. Für die FDP-Fraktion sind die Kurse der zweiten Ausbildungsstufe keine Weiterführung der Grundausbildung, sondern Zusatzausbildung für jene Neulenker, welche sich durch entsprechendes Fehlverhalten bemerkbar gemacht haben. Würde die zweistufige Ausbildung einfach als Aufblähung der bisherigen Grundausbildung gesehen, so könnten wir diese nicht mittragen.

Im Namen der FDP-Fraktion, aber auch im Namen der selbstverantwortlichen und vernünftig fahrenden Junglenker bitte ich Sie, den Antrag Joder abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.