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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-02-27

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-27

Wortprotokoll

Ich spreche für die SP-Fraktion und zugleich für die Minderheit. Ich spreche also für die Minderheit, die eine Rückweisung der Vorlage 1 [PAGE 17] an die Kommission beantragt; gleichzeitig lege ich zur ganzen Vorlage die Position der SP-Fraktion dar.

Diese Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer ist eine schwierige, wenn nicht gar etwas verwirrliche Vorlage. Die Kommission hat sie mit der Zweiteilung nicht etwa transparenter oder klarer gemacht, sondern schlechter.

Zum Grundsätzlichen: Die Verrechnungssteuer hat zum Ziel, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Sie ist eine Sicherungssteuer für die inländischen Steuerpflichtigen: Wer ordnungsgemäss deklariert, bekommt sie zurück, wer nicht versteuert, kann die Verrechnungssteuer nicht zurückfordern. Die Verrechnungssteuer, wie wir sie heute haben, ist aber lückenhaft. Zum einen umfasst sie nicht alle Anlagen der inländischen Steuerpflichtigen. Zum andern ist der Satz wahrscheinlich zu tief, weil der Grenzsteuersatz in einigen Kantonen höher liegt, und vor allem ist er zu tief, wenn man auch noch die allenfalls hinterzogenen Vermögenssteuern mitberücksichtigt. Deshalb wäre aus Sicht der SP eine grundlegende Revision der Verrechnungssteuer angezeigt.

Was nun die Vorlage betrifft, so begrüssen wir den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip, weil dies wahrscheinlich zu einer besseeren Steuermoral führt und eben den Nebeneffekt hat, dass wir nicht diskriminatorische Bestimmungen in Bezug auf die Pflichtwandelanleihen haben. Zu bedauern ist aber, dass dieser Wechsel hier nur partiell erfolgen soll, nämlich für die Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren und nicht generell.

Sehr unbefriedigend und eigentlich gesetzeswidrig ist diese Botschaft - und jetzt bitte ich die Frau Bundespräsidentin zuzuhören - in Bezug auf die Einnahmenschätzungen. Sie wissen, dass Sie nach dem Parlamentsgesetz die Verpflichtung haben, die Wirkungen einer Vorlage in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben für den Bund, die Kantone und die Gemeinden präzis abzuschätzen. Das ist eine Verpflichtung. Wenn das fehlt, wäre das eigentlich Grund genug, eine Vorlage zurückzuweisen, um nachher eine konkrete Schätzung auf dem Tisch zu haben. Denn diese Vorlage, Frau Bundespräsidentin, schwankt in Bezug auf die Ertragsschätzungen zwischen einem Minus von 21 Millionen Franken und Mehreinnahmen von 892 Millionen Franken. Wir haben also hier eine Schwankungsbreite von fast einer Milliarde. Das ist unerträglich und, wie gesagt, meines Erachtens sogar gesetzeswidrig.

Die Kommission hat nun diese Vorlage nicht etwa verbessert. Sie hat auch nicht zu konkreteren, präziseren Einnahmenschätzungen beigetragen. Sie hat eine Zweiteilung der Vorlage vorgenommen. Zum einen will sie mit der Vorlage 1 die vollständige Verrechnungssteuerbefreiung für die Erträge von Pflichtwandelanleihen sofort einführen; zum andern will sie den generellen Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip mit einem Antrag auf Rückweisung der Vorlage 2 an den Bundesrat wahrscheinlich auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.

Diese Übung mit der Zweiteilung hätte man sich im Übrigen ersparen können, wenn man für die Emission der Cocos schon von Anfang an, schon im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage, die richtige Lösung gefunden hätte, indem man nämlich die Emission der Cocos in der Schweiz gesetzlich festgeschrieben hätte. Dann würde es keine Sonderanreize für die Emission in der Schweiz brauchen. Besonders grotesk ist aber die Kombination einer Befreiung der Cocos auf der einen Seite und einer gesetzlichen Verpflichtung, die Cocos in der Schweiz zu emittieren, auf der anderen Seite. Inzwischen haben Sie das selber gemerkt. Die "NZZ" hat - mit besten Informationen aus der Kommission, wie ich gesehen habe - in einem Artikel am vergangenen Dienstag darauf hingewiesen, dass diese Kombination wahrscheinlich nicht unbedingt die intelligenteste ist. Wir haben jetzt einen Einzelantrag Maier Thomas, der darauf hinweist, dass die Mehrheit das Gesetz wahrscheinlich gar nicht verstanden hat.

Die Aufteilung hat zudem finanzpolitisch unerträgliche Folgen. Da wären zum einen Mindereinnahmen, weil ja die Pflichtwandelanleihen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Zum andern hätte sie zur Folge, dass mit der Rückweisung der Vorlage 2 an den Bundesrat die Mehreinnahmen nicht realisiert werden könnten, sondern auf Dauer verschoben würden.

Diese Arbeit der Kommissionsmehrheit ist finanzpolitisch nicht zu verantworten; sie ist auch gesetzespolitisch ein Flickwerk. Deshalb ist es klar: Die Kommission muss eine Gesamtlösung präsentieren, wie das der Bundesrat mit der Vorlage gemacht hat. Sollten Sie dies ablehnen, indem Sie den Antrag auf Rückweisung der Vorlage 1 an die Kommission ablehnen, so werden wir selbstverständlich auch der Rückweisung der Vorlage 2 an den Bundesrat nicht zustimmen. Diese ist, wie gesagt, finanzpolitisch nicht haltbar.

Ich bitte Sie: Verpflichten Sie die Kommission, ihre Arbeit richtig zu machen. Weisen Sie die ganze Vorlage an die Kommission zurück, mit der Verpflichtung, eine einzige Vorlage zu präsentieren, ohne Aufteilung. Dann haben wir es auch in der Hand, die finanzpolitischen Konsequenzen richtig einschätzen zu können, und wir können für die Revision der Verrechnungssteuer mit dem Wechsel vom Schuldnerprinzip zum Zahlstellenprinzip eine Gesamtlösung finden, die auch den Kritiken von unserer Seite Rechnung trägt.