Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-13
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-13
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Wenn Sie der Minderheit folgen und die Weiterbeschäftigungspflicht so weit ausdehnen würden, würden Sie vom Konzept wegkommen und unser Konzept ein wenig ad absurdum führen. Wir sagen: Es gibt eine Weiterbeschäftigung, wenn im Falle einer Kündigung eine schwere Verletzung der Vorschriften vorliegt. Aber das soll natürlich nicht einfach auch dann gelten, wenn eine sachlich nicht hinreichende Begründung vorliegt. Das haben wir auch so diskutiert und gesagt, im ersten Fall solle eine Entschädigungspflicht gelten.
Ich denke, wir sollten beim Konzept bleiben. Wir haben uns entschieden, ein neuzeitliches Gesetz zu machen. Es kann nicht sein, dass die Weiterbeschäftigungspflicht praktisch in jedem Fall gilt, wenn jemand mehr als fünfzig Jahre alt ist. Ich denke, das passt nicht ins Konzept. Das ist im Übrigen einer der wenigen Punkte, die mit den Personalverbänden nicht ganz geklärt wurden. Die Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal hat ihre Position bis am Schluss vertreten, und wir haben gesagt, dass wir verschiedene neuzeitliche Instrumente ins Bundespersonalgesetz aufgenommen haben und dass diese Bestimmung in dieser Form nicht hineinpasst.
Ich bitte Sie, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.