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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-13

Wortprotokoll

Diese Bestimmung braucht es nicht. In der Praxis zeigt es sich, dass die abgewiesenen Stellenbewerberinnen und -bewerber praktisch nie eine Verfügung verlangen. Im Übrigen ist es so, dass sie dann die Kostenfolgen oder zumindest das Kostenrisiko tragen müssen und dass auch die Erfolgschancen nicht so wahnsinnig gross sind. Dann kommt noch dazu, dass eine Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, und damit können die Stellen mit anderen, ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden.

Aufgrund der bestehenden Praxis ist diese Bestimmung wirklich nicht nötig. Es hat sich gezeigt, dass wir diesbezüglich keine Schwierigkeiten haben, und darum braucht es diese Bestimmung an sich nicht.

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