Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-03-13
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-03-13
Wortprotokoll
Es ist vielleicht etwas, was eigentlich nicht zur Sache gehört, aber Sie haben die Abgangsentschädigung für Herrn Generalsekretär Walter Eberle angesprochen, Herr Minder. Sie wissen, Herr Eberle war ja ursprünglich Steuerberater und Rechtsberater der Ems Chemie, also im Unternehmen von Herrn Blocher, bevor Herr Blocher in den Bundesrat gewählt wurde, und ist dann als Generalsekretär mitgegangen. Die Schwierigkeit bei der Auflösung dieses Verhältnisses war, dass Herr Eberle einen etwas anderen Vertrag gehabt hatte, als es bei den Generalsekretären üblicherweise der Fall ist. Der Vertrag wurde im Dezember 2007 noch etwas angepasst, das hat bei der Auflösung dann einige Schwierigkeiten verursacht. Wenn man ihn mit dem Vertrag von Herrn Generalsekretär Andreas Huber vergleicht, der von Frau Metzler eingestellt worden war - das Verhältnis wurde dann von Herrn Blocher aufgelöst -, dann sieht man, dass dort eben gewisse Abweichungen bestanden haben; das hat Anlass zu Diskussionen gegeben. Ich denke, das ist Geschichte, aber weil Sie die Geschichte wiederbelebt haben, wollte ich das noch richtigstellen.
Jetzt zu Ihrem Antrag zu Artikel 6a: Ich teile eigentlich die Auffassung des Präsidenten des Ständerates. Wenn Sie den Artikel genau anschauen, sehen Sie, dass es die Sache etwas vereinfachen würde, wenn man ihn in der Kommission diskutieren könnte. Artikel 6a bezieht sich auf die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und der Mitglieder leitender Organe von Unternehmen und Anstalten des Bundes, also nicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung. Ihre Begründung geht weit über das hinaus. Sie möchten, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Gültigkeit für das ganze Bundespersonal, für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Oder wollen Sie es auf die Unternehmen und Anstalten beschränkt haben? Ihre Begründung klang etwas anders.
Aber natürlich stimmt die Begründung, die Sie von anderer Seite gehört haben: Es ist in diesem Bereich sehr schwierig, das sind selbstständige Institutionen, die auch die Möglichkeit haben müssen, die Antritts- und die Austrittsbedingungen der Topkader selbstständig zu regeln. Ich denke, es ist wirklich nicht Sache des Parlamentes, darüber zu befinden. Es ist richtig, dass man das auf dem Weg macht, auf dem man es heute macht, und es ist sicher auch richtig, dass der Bundesrat diese Regelungen genehmigt und dass das nicht zu einer legislativen Aufgabe gemacht wird. Ich meine, wir seien sensibilisiert. Wenn Sie dem Präsidenten der Finanzdelegation zugehört haben, wissen Sie im Übrigen, wovon man hier spricht. Man spricht nicht von goldenen Fallschirmen, wenn man von insgesamt 1,6 oder 1,7 Millionen Franken über mehrere Jahre spricht.