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Abate Fabio · Ständerat · 2012-03-13

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-13

Wortprotokoll

Wir haben von Kollege Cramer, dem Berichterstatter, gehört, dass dieses Gesetz eine gute Kompromisslösung ist. Dieser Vorlage ist von den Personalverbänden zugestimmt worden. Wir sprechen über eine der liberalsten spezifischen Gesetzgebungen Europas. Deswegen glaube ich, dass die Revision des BPG, die wir heute beraten, eine gute Vorlage ist.

Das Ziel der Flexibilisierung wird erreicht. Zu diesem Punkt möchte ich etwas Zusätzliches sagen. Das Arbeitsrecht des Bundes passt sich den obligationenrechtlichen Normen an; es ist aber kein Obligationenrecht. Die Flexibilität als anerkanntes Ziel wird immer durch ein öffentlich-rechtliches Gesetz garantiert. Das Bundespersonal arbeitet immer noch in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis. Es gibt keine unmittelbar gewinnorientierte Erwerbstätigkeit. Deswegen müssen wir zweifellos klar voraussetzen, dass sogenannte privatwirtschaftliche Regelungen nicht in absoluter Form die Grundlage der Arbeitsbeziehung mit dem Bund als Arbeitgeber sein werden.

Die Personalstrategie der Bundesverwaltung 2011-2015 erlaubt es uns durch klare Formulierungen, diese Begriffe noch besser zu verstehen. Der Bund ist Vorbild und ein ethisch verantwortlicher Arbeitgeber: "Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung handelt vorbildlich und setzt sich hohe ethische Standards. Dazu gehören insbesondere Fairness, Transparenz, Korruptionsfreiheit ..." Wenn wir über die Flexibilisierung sprechen, geht es um eine Verbesserung von bestimmten Rahmenbedingungen, um die optimale Erfüllung [PAGE 193] der Aufgaben im Service public, nicht im "service au public".

Noch zwei Bemerkungen: In seiner Strategie schreibt der Arbeitgeber, dass die Bundesverwaltung die Diversität ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutze. Es ist aber unentbehrlich, diese Diversität zu fördern, um das Ziel erreichen zu können und um zu vermeiden, dass es sich dabei um eine rein deklamatorische Aussage handelt. Die Chancengleichheit in diesem Bereich bedeutet nicht, in Bezug auf Minderheiten und bestimmte Personalkategorien einfach die Konkurrenz spielen zu lassen. Ich bin überzeugt, dass der Bund als vorbildlicher Arbeitgeber, wie er sich selber bezeichnet, hier sicher bessere Leistungen anbieten kann. Ich warte auf das entsprechende Resultat.

Eine letzte Bemerkung, sie betrifft den Rückweisungsantrag Minder: Es geht hier um ein Rahmengesetz; das ist schon wiederholt gesagt worden. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.