Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2012-03-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-13

Wortprotokoll

Die WAK-NR hat dem Nationalrat am 10. Januar 2012 mit 13 zu 12 Stimmen beantragt, die Beherbergungsleistungen für ein Jahr von der Mehrwertsteuer zu befreien, um die von der Frankenstärke besonders betroffene Schweizer Hotellerie zu unterstützen. Sie hat hierfür die Vorlage 4 von ihrem ursprünglichen Inhalt entleert und hat dafür das Gesetz als dringlich erklärt und auf ein Jahr befristet. Inhalt dieses dringlichen Bundesgesetzes war einzig noch die Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer. Das ist auch der Grund, weshalb Sie in Ihren Unterlagen eine sehr umfangreiche Fahne ohne weitere Anträge finden.

Der Nationalrat ist am 27. Februar 2012 mit 92 zu 88 Stimmen nicht auf die Vorlage eingetreten. Parallel dazu hat sich Ihre WAK am 14. Februar 2012 mit der Vorlage auseinandergesetzt. Ihre Kommission ist mit 8 zu 5 Stimmen nicht auf die Vorlage eingetreten und hat deshalb auch keine Detailberatung durchgeführt. Stimmt der Ständerat dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu, ist die Vorlage erledigt. Beschliessen wir hingegen heute Eintreten, muss die Vorlage zur Detailberatung in Ihre WAK zurück.

Ebenfalls mit 8 zu 5 Stimmen empfiehlt Ihre Kommission die Motion 11.3950, "Befristete Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer", zur Ablehnung. Diese ist im Nationalrat in der letzten Wintersession mit 93 zu 92 Stimmen angenommen worden. Sie sehen, es gab in dieser Frage im Nationalrat also durchwegs sehr knappe Ergebnisse.

Ich berichte nun aus der Kommission: Die Kommission hat zu diesem Thema die beiden Nationalräte de Buman und Hassler angehört und mit ihnen gewisse Fragen im Zusammenhang mit der Vorlage diskutiert und erörtert. Ich werde im Folgenden nicht allzu sehr auf die Argumente der Minderheit eingehen. Der Sprecher der Minderheit wird dies dann bestimmt noch in extenso tun, wie sich das ja auch gehört. Immerhin sei Folgendes gesagt: Die Minderheit, also die Befürworter einer Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer, argumentiert vor allem mit der sehr schwierigen Situation im Tourismus. Ihrer Kommission wurden Zahlen unterbreitet, insbesondere aus den klassischen Tourismuskantonen, die effektiv einen sehr starken Rückgang der Übernachtungen in den letzten Monaten aufzeigen. Man möchte mit dieser Vorlage insbesondere die Hotellerie entlasten und damit erreichen, dass sie in Innovationen investiert, den Dienstleistungsgrad erhöht und die Anzahl der Übernachtungen steigern kann.

Die Mehrheit Ihrer Kommission war für Nichteintreten; der Entscheid fiel mit 8 zu 5 Stimmen. Die Hauptargumente der Mehrheit sind folgende:

1. Es handelt sich um eine Unterstützung nach dem Giesskannenprinzip, die völlig undifferenziert erfolgt, also unabhängig davon, ob es sich um ein Hotel im Tourismusgebiet oder in einer Kongressstadt handelt, und unabhängig davon, ob es sich um ein Fünf-Sterne-Luxushotel oder eine einfache Herberge handelt. Im Gegensatz dazu wurden beispielsweise beim KTI-Programm, das ja im Rahmen dieses Konjunkturstabilisierungsprogramms auch diskutiert wurde, jedes einzelne Gesuch geprüft und nach der Innovationskraft und dem nachhaltigen Entwicklungspotenzial beurteilt - und darauf abstützend wurde entschieden.

2. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist nicht der Preis das ausschlaggebende Argument für die Touristen in der Schweiz, sondern die Qualität, und da bestehen auch noch gewisse Handlungsmöglichkeiten.

3. Es ergeben sich Abgrenzungsprobleme, wenn wir dieser Vorlage zustimmen. Wie könnten wir erklären, weshalb die Hotellerie profitiert und im Gegensatz dazu eine exportorientierte KMU leer ausgeht? [PAGE 182]

4. Die Hotellerie könnte weiterhin den Vorsteuerabzug geltend machen. Dies würde dazu führen, dass sie letztlich nicht nur keine Mehrwertsteuer bezahlen würde, sondern sogar Geld aus dem Vorsteuerabzug vom Bund zurückerstattet erhielte.

5. Wir haben uns auch mit der Verfassungsmässigkeit der Vorlage auseinandergesetzt. Dazu wurde uns eine kurze Beurteilung des Bundesamtes für Justiz unterbreitet. Da diese erst nach der Sitzung der Kommission schriftlich vorlag, habe ich das Sekretariat ersucht, Ihnen die drei Seiten zu verteilen. Ich gehe nicht im Detail auf den Inhalt ein, möchte aber immerhin Folgendes festhalten: Die Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen wie auch die Versteuerung zum reduzierten Satz sind gemäss dieser Darstellung des Bundesamtes für Justiz nicht verfassungskonform, da Artikel 130 Absatz 2 der Bundesverfassung eine Besteuerung dieser Leistungen zwischen dem Normal- und dem reduzierten Satz vorsieht. Ohne grosse Mathematikkenntnisse können wir feststellen, dass ein Satz von 0 nicht zwischen 8 und 3,8 Prozent, sondern darunter liegt. Für die Dauer von einem Jahr kann das Parlament jedoch ein Bundesgesetz beschliessen, das von dieser Verfassungsvorschrift abweicht. Voraussetzung ist dabei, dass diese Massnahmen tatsächlich geeignet sind und sich als notwendig erweisen, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und dass die zeitliche Dringlichkeit tatsächlich gegeben ist. Diese letzten zwei Punkte wurden in der Kommission kontrovers diskutiert. Die Mehrheit der Kommission war, wie gesagt, der Auffassung, dass mit dieser Massnahme das angestrebte Ziel nicht erreichbar ist und dass nach Alternativen zu suchen ist, insbesondere im qualitativen Bereich. Die Minderheit sieht es naturgemäss gerade umgekehrt.

Zusammenfassend kann ich Ihnen nochmals die Hauptargumente der Mehrheit der Kommission nennen: erstens das Giesskannenprinzip, also die zu geringe Differenzierung, zweitens der Umstand, dass der Preis weniger wichtig ist als die Qualität, drittens die Abgrenzungsprobleme, viertens der Vorsteuerabzug, fünftens die Fragen im Zusammenhang mit der Verfassungsmässigkeit.

Ich spreche gleich auch noch zur Motion Graber Jean-Pierre 11.3950, "Befristete Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer": Die Kommission lehnte diese Motion aus den gleichen Überlegungen ab, und zwar, nicht ganz überraschend, im gleichen Stimmenverhältnis wie die Vorlage zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer, nämlich mit 8 zu 5 Stimmen.

Im Namen der Kommission ersuche ich Sie, bei beiden Geschäften das Gleiche zu tun wie die Kommission, nämlich auf die Vorlage 08.053 nicht einzutreten und die Motion 11.3950 abzulehnen.