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Heer Alfred · Nationalrat · 2013-06-18

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-18

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, ich habe eine Frage. Sie haben gesagt, es würden nur Namen von Personen, vor allem auch von Anwälten und Treuhändern, geliefert, die Sachen gemacht hätten, die in den USA gemäss US-Recht verpönt seien. Der Bundesrat hält ja viel vom Völkerrecht, und es gibt die Artikel 7 und 8 der EMRK. Ich frage Sie: Kennen Sie einen Staat auf dieser Welt, der seine eigenen Staatsbürger verrät, wie Sie es hier beantragen - für Dinge, die in der Schweiz nicht strafbar waren? Diese Dinge sind vielleicht nach US-Recht strafbar. Aber wir sprechen hier von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern, die gemäss den schweizerischen Gesetzen gehandelt, die auch gemäss den Instruktionen der Grossbanken gehandelt haben. Wie kommen Sie dazu, dass Sie die Namen von nach schweizerischem Recht unschuldigen Personen an die Vereinigten Staaten ausliefern lassen wollen? Und sind Sie nicht auch der Meinung, dass dies nicht Artikel 7 der EMRK entspricht?

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