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Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-06-18

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-18

Wortprotokoll

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, nicht auf das Geschäft einzutreten.

1. Dieses Bundesgesetz braucht es nicht, weil eine generell-abstrakte Regelung nicht nötig ist, um den Steuerkonflikt mit den USA zu lösen. Der Bundesrat verfügt über die nötigen Kompetenzen, um jenen Banken, die dies auch wollen, die Teilnahme am Programm zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere die Banken der Kategorie 2. Ein besonderer Bundesbeschluss mit Begründung sollte hierfür genügen. Überlässt man den Entscheid alleine den betroffenen Banken und deren Revisionsstellen, könnte dies zu einer unerwünschten Privatisierung der Amtshilfe führen.

2. Dieses Bundesgesetz bewirkt eine rückwirkende Änderung des Datenschutzgesetzes für die Schweizer Banken und Dritte. Dieser Umstand wurde in beiden Kommissionen sowie im Ständerat stark kritisiert.

3. Dieses Bundesgesetz schafft einen Präzedenzfall, indem es eine juristische Sachfrage auf die politische Ebene hebt. Damit verschärft sich das Risiko, dass von anderen Staaten in Steuerkonflikten von der Schweiz das Gleiche eingefordert würde. Diese haben juristisch nicht die gleiche Macht wie das Department of Justice. Politisch haben diese Staaten aber sehr wohl den einen oder anderen Trumpf in der Hand. Deshalb wäre es klüger, wenn man das Ganze auf der juristischen Ebene belassen würde. Folglich hiesse das Aufhebung von Artikel 271 des Strafgesetzbuches durch den Bundesrat in begründeten Einzelfällen, wie dies bereits für [PAGE 1029] die 14 Banken erfolgt ist, gegen die eine Strafuntersuchung eröffnet wurde.

Im Folgenden möchte ich die obigen Argumente etwas vertiefen: Ein zentraler Punkt für den Entscheid auf Nichteintreten findet sich in der Mechanik des Programms des Department of Justice. In der Kommission wurden uns noch einmal die vier Kategorien detailliert vorgestellt. Da die Banken der Kategorie 1 ihre Daten bis auf die Leaver-Listen bereits geliefert haben, kann man feststellen, dass es dem Bundesrat möglich war, diese Banken ohne dieses Gesetz zu begleiten, damit sie sich mit den USA auf ein Deferred Prosecution Agreement einigen können. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat bereits mehrmals bemerkt, dass man mit der Zustimmung des Bundesrates vermutlich auch die Leaver-Listen liefern könnte. Sie können das auch in ihrem Eintretensvotum im Ständerat nachlesen.

Die Banken der Kategorie 3 müssen sich einer Revision durch eine anerkannte Gesellschaft unterziehen, die bestätigt, dass die geprüfte Bank im Rahmen der Kundenbetreuung kein US-Steuerrecht verletzt hat. Diese Banken müssen in der Folge darlegen, dass sie wirksame Compliance-Programme haben; und diese werden sie wohl bereits heute haben oder spätestens dann, wenn sie Fatca umsetzen wollen. Die Banken der Kategorie 3 wie auch jene der Kategorie 4 brauchen dieses Gesetz somit auch nicht.

Es bleiben noch die Banken der Kategorie 2, die davon ausgehen müssen, dass sie US-Steuerrecht verletzt haben. Gegen sie wurde jedoch noch keine Strafuntersuchung eingeleitet. Diese Banken müssen mehr oder weniger dieselben Informationen liefern wie die 14 Banken der Kategorie 1, gegen die schon eine Strafuntersuchung eröffnet wurde. Dieser Sachverhalt wirft einige grundsätzliche Fragen auf. Braucht es wirklich eine generell-abstrakte Regelung, um den Banken der Kategorie 2 zu erlauben, am Programm teilzunehmen? Würde es im Einzelfall nicht genügen, diesen Banken mittels besonderen Bundesbeschlusses die Teilnahme zu erlauben? In einem solchen Beschluss müssten die Banken entsprechend darlegen, warum sie in die Kategorie 2 gehören. Oder soll dieser Entscheid wirklich den Banken und deren Revisionsstellen überlassen werden?

Ein weiterer Punkt ist der Datenschutz. Gemäss Botschaft des Bundesrates sollen keine Verfahren geändert werden. In einer möglichen Detailberatung müsste die vom Ständerat beschlossene Änderung diesbezüglich noch einmal überprüft und allenfalls präzisiert werden. Hingegen will der Bundesrat den Datenschutz rückwirkend einschränken, sodass Einsprachen gegen Datenlieferungen nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn die betroffene Person nicht zu der in Artikel 1 Absatz 2 erwähnten Gruppe zählt, die eine wesentliche Rolle im US-Geschäft gespielt hat. Gemäss geltendem Datenschutzrecht wäre auch bei diesen Akteuren ein Abwägen zwischen den verschiedenen privaten und öffentlichen Interessen vorzunehmen. Diese Änderung ist auch der einzige juristische Unterschied, den diese Vorlage wirklich schafft, würde man darauf eintreten. Bei allen anderen verfügt der Bundesrat über die nötigen Kompetenzen, oder diese könnten privatrechtlich geregelt werden.

Diese rückwirkende Änderung des Datenschutzgesetzes für die Schweizer Bankangestellten und für Dritte wurde auch von allen Votanten, die sich in der Kommission für Nichteintreten aussprachen, stark kritisiert. Die Kommissionsmehrheit erachtet es als falsch, dass man rückwirkend Schweizer Recht anpasst. Vermutlich ist eine solche Änderung auch unnötig, schliesslich konnten die 14 Banken der Kategorie 1 bereits alle nötigen Daten liefern, ausser den vorerwähnten Leaver-Listen.

Schliesslich spricht auch die vorgeschlagene Lösung dafür, dass wir Nichteintreten beschliessen. Bis heute wurden gegen die 14 Banken Strafuntersuchungen eingeleitet. Das Department of Justice muss die Untersuchungen begründen, und die Banken können ein Deferred Prosecution Agreement aushandeln. Hätte der Bundesrat der Lieferung der Leaver-Listen zugestimmt, wäre die Untersuchung gegen die 14 Banken heute erledigt. Selbstverständlich besteht die Gefahr, dass gegen weitere Banken eine Strafuntersuchung eröffnet wird und dass diese dieselben Bedingungen erfüllen müssen. Wir fordern den Bundesrat deshalb explizit auf, Hand dazu zu bieten, dass diese Strafuntersuchungen gegen die Banken abgeschlossen werden können.

Treten wir auf die Vorlage ein, heben wir dieses Geschäft von der rein juristischen auf die politische Ebene. Das erhöht die Gefahr, dass von anderen Staaten das Gleiche eingefordert wird. Diese haben juristisch gesehen nicht die gleiche Macht wie das Department of Justice, politisch halten sie aber sehr wohl den einen oder anderen Trumpf in der Hand. Deshalb wäre es klüger, man würde die ganze Geschichte auf der juristischen Ebene belassen. Das würde in begründeten Einzelfällen die Ausserkraftsetzung von Artikel 271 des Strafgesetzbuches bedeuten. Dies ist nicht aussergewöhnlich: Der Bundesrat erlässt diesbezüglich sehr oft Ausnahmen, sehr oft auch ohne Dringlichkeit. So wurde vom Bundesrat der genannte Artikel beispielsweise für alle Banken ausser Kraft gesetzt, damit sie das Qualified Intermediary Agreement unterzeichnen konnten. Es wäre damals dem Bundesrat nicht eingefallen, das Parlament zu konsultieren und eine generell-abstrakte Regelung vorzuschlagen.

Einzelnen, die in der Kommission für Nichteintreten votiert haben, ist die folgende Bemerkung wichtig: Die Leaver-Listen waren bereits im Rahmen der Abgeltungssteuer ein intensiv diskutiertes Thema. Es wurde zu Recht die Frage gestellt, ob unser Vorschlag der Abgeltungssteuer nicht auf bedeutend grössere Akzeptanz gestossen wäre, wenn die Leaver-Listen bereits in diesem Konzept enthalten gewesen wären. Angesichts der aktuellen Position der Banken ist dieser Bemerkung wohl nichts mehr beizufügen.

Auch klar und deutlich muss gesagt werden, dass die Kommissionsmehrheit kein Verständnis für die Handlungen jener Banken aufbringen kann, die auch nach 2009 halfen, unversteuertes Geld anzulegen. Die Politik hat mehrmals klar gesagt, dass die Verwaltung von unversteuertem Vermögen kein Zukunftsmodell ist, und die Banken haben dem zugestimmt. Jene Banken, die auch nach 2009 auf solche Geschäftspraktiken gesetzt haben und jetzt auf irgendeine Art von Staatshilfe hoffen, werden enttäuscht. Solche Institute können keine Hilfe erwarten. Der Beihilfe zu Steuerhinterziehung wird eine klare Absage erteilt.

Eine Minderheit der Kommission hat sich für Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen. Es war im Jahr 2011, als die USA von den Schweizer Banken verlangten, sämtliche Daten herauszugeben. Das wäre nur mit Notrecht möglich gewesen. Danach wurden Verhandlungen aufgenommen. Wir haben nun ein Ergebnis, das es uns erlaubt, die Kundendaten in einem ordentlichen Amtshilfeverfahren und die übrigen Daten in einem geregelten Verfahren unter ausgebautem Rechtsschutz herauszugeben, soweit sie Bankangestellte und Dritte betreffen, die sich nicht strafbar gemacht haben. Das ist viel mehr als das, was am Anfang vorlag. Der Bundesrat hat mit seinen Verhandlungen also durchaus etwas erreicht. Ebenso hält die Minderheit fest, dass die Tatsache, dass 50 Prozent der ursprünglich von der UBS gehaltenen US-Vermögen direkt zu einer anderen Schweizer Bank transferiert worden sind, unsere Verhandlungsposition, gelinde gesagt, nicht gerade gestärkt hat.

Mit dieser Vorlage bietet sich nun die Gelegenheit, einen Schlussstrich unter den Steuerkonflikt mit den USA zu ziehen. Man sollte diese Gelegenheit nutzen. Die Kommissionsminderheit vertritt auch die Ansicht, dass eine gesetzliche Grundlage nötig ist, um den Steuerstreit bereinigen zu können. Zudem ist die Minderheit der Meinung, dass es keine Anzeichen dafür gebe, dass das Programm eine Falle für den Schweizer Finanzplatz sein könnte. Bisher haben sich die USA immer fair an die ausgehandelte Lösung gehalten, wenn eine solche gefunden werden konnte. Doch auch die Minderheit gesteht ein, dass dieses Geschäft ein Ablasshandel sei und dass man sich angesichts von Macht und Ohnmacht nicht dagegen wehren könne. Insbesondere sieht die Minderheit eine grosse Gefahr darin, dass ein Nein zu einer erneuten Eskalation im Steuerstreit mit den USA führen könnte. [PAGE 1030]