Binder Max · Nationalrat · 2001-06-21
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21
Wortprotokoll
Jeder Todesfall und jeder Unfall ist einer zu viel, und dennoch haben wir auf unseren Schweizer Strassen im motorisierten Strassenverkehr keine katastrophale Situation, wie das hier immer wieder angetönt wird.
Die Revision des Strassenverkehrsgesetzes hat vor allem eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zum Ziel. Auch unsere Fraktion ist durchaus der Meinung, in dieser Richtung könne noch etwas getan werden. Die Verkehrssicherheit auf den Schweizer Strassen hat sich in den vergangenen Jahren zwar stark verbessert, es besteht aber immer noch ein gewisser Handlungsbedarf. Die Sicherheit hat sich einerseits durch den Ausbau der Strassen, andererseits durch den Ausbau der Technik der Motorfahrzeuge verbessert; sie hat sich auch aufgrund der Signalisation auf den Strassen und aufgrund der besseren Ausbildung der Motorfahrzeuglenkerinnen und -lenker verbessert. Wenn wir die gewaltige Verkehrszunahme analysieren und sie mit der Zahl der Unfälle und der Verkehrstoten in ein Verhältnis setzen, können wir sagen: Proportional zur Zunahme des Verkehrs haben wir eine Abnahme der Zahl der Unfälle.
Deshalb setzen die Massnahmen denn auch beim höchsten Risikofaktor, dem Risikofaktor Mensch, ein. Die Hauptpunkte sind: eine bessere Fahrerausbildung, die Einführung der Zweiphasenausbildung; diese begrüssen wir teilweise, wir kommen später darauf zurück. Eine obligatorische Weiterbildung nach der Prüfung lehnen wir ab. Wir sind für eine Weiterbildung aufgrund erster Vergehen, dann aber für eine verpflichtende Weiterbildung. Wir sind nicht der Meinung, hier seien alle, die eine Prüfung absolviert haben, über einen Leisten zu schlagen; hier soll differenziert vorgegangen werden. Ein weiteres Element ist der Ausweis auf Probe. Auch das wirkt natürlich präventiv auf den jungen Lenker, wenn er weiss, dass er den Ausweis erst nach einer Probezeit von drei Jahren definitiv erhält. Dagegen wehren wir uns nicht, das begrüssen wir.
Ein weiterer Punkt ist die Fahruntauglichkeit bzw. die Ermittlung dieser Fahruntauglichkeit. Hier sind wir auch der Meinung, dass wirksame Massnahmen gegen den Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder auch Arzneimitteln gefunden werden müssen. Allerdings lehnen wir die verstärkten Kontrollen ohne jeglichen Verdacht - ohne jegliches Anzeichen auf ein verändertes Verhalten des Lenkers - ab. Das könnte durchaus zu flächendeckenden, zum Teil auch willkürlichen Kontrollen führen.
Ganz klar lehnen wir ab, dass der Bundesrat die Instanz sein soll, die den Blutalkohol-Promillesatz festlegen soll. Sie haben gesehen, dass genau diese Promillegrenze in dieser Vorlage eine Pièce de Résistance ist, dass diese Promillegrenze im Volk wahrscheinlich mehr diskutiert wird als alle anderen Massnahmen in diesem Gesetz. Deshalb, meinen wir, ist es richtig, dass gerade dieses Volk letztlich auch über seine Vertreter, d. h. über das Parlament, die Promillegrenze festsetzt. Das Instrument dazu ist das Gesetz, und darum werden wir dafür plädieren und auch dafür einstehen, dass diese Alkoholpromillegrenze im Gesetz Aufnahme findet.
Ebenfalls unterstützen wir aber, dass wiederholtes Fehlverhalten härter angefasst werden muss. Andererseits wehren wir uns, wenn es einfach um eine Anpassung an EU-Recht geht, z. B. in Artikel 10, obwohl man überhaupt noch nicht weiss, was dann letztlich das EU-Recht sein wird. Wir werden uns selbstverständlich gegen die Aufhebung von Artikel 10 Absatz 3 aussprechen.
Noch ein Wort zum Nichteintretensantrag Giezendanner: Herr Eggly hat gesagt, die Liberalen würden eigentlich ohne grosse Begeisterung auf diese Vorlage eintreten. Ebenso gut hätte er sagen können, die Liberalen würden den Nichteintretensantrag Giezendanner ohne grosse Begeisterung unterstützen.
Die Begeisterung für diese Gesetzesrevision hält sich offenbar in Grenzen. Ebenso kann sich die Begeisterung in Bezug auf die Unterstützung des Nichteintretensantrages Giezendanner in Grenzen halten.
Herr Hämmerle und auch andere haben in einem Punkt Recht: Es ist sicher unschön, wenn Kommissionsmitglieder im Plenum noch Einzelanträge stellen. Aber hier befindet sich Herr Giezendanner mindestens in guter Gesellschaft von Herrn Aeschbacher. Ich nenne ihn beim Namen, ich [PAGE 886] habe ihm das vorgängig auch gesagt. Herr Aeschbacher war in der Kommission, er hat dort auch aktiv mitgearbeitet. Er ist in vielen Punkten unterlegen, und nun kommen gewisse Anträge in der Detailberatung wieder als Einzelanträge daher. Herr Aeschbacher, wir haben Artikel 10 eingehend diskutiert, und was Sie heute darlegen, ist nichts Neues, diesen Antrag hätten Sie als "Minderheitsantrag" bereits in der Kommission einbringen können. - Man sollte dann hier schon mit der gleichen Elle messen!
Allerdings denke ich, dass sich die Situation im Vergleich zum Zeitpunkt der Kommissionsberatung dieses Strassenverkehrsgesetzes heute - nach der erfolgten Beratung der Revision des Strafgesetzbuches - doch etwas verändert hat. Sie haben bei der Revision des Strafgesetzbuches einem Antrag Stamm nicht zugestimmt, Delikte des Strassenverkehrs aus dem Strafrecht herauszunehmen; das haben Sie nicht getan. Sie haben eine massive Verschärfung der Bussen bzw. der Geldstrafen durchgesetzt. Zusammen mit der Verschärfung im Strassenverkehrsgesetz ergibt das natürlich eine kumulierte Verschärfung im ganzen Bereich des Strassenverkehrs. Insofern präsentiert sich die Situation, wie sie heute ist, im Vergleich zum Zeitpunkt, als wir die Vorlage in der Kommission behandelt haben, nicht in der gleichen Form.
Ich gehe mit Herrn Hegetschweiler nicht ganz einig, wenn er sagt, das habe für das heutige Gesetz überhaupt keine Relevanz. Ich denke, das hat durchaus einen inneren Zusammenhang. Allerdings ist auch zu sagen, dass wir bei der Revision des Strafgesetzbuches Erstrat waren. Ich meine, dass da vielleicht noch nicht aller Tage Abend ist und dass sich dort durchaus noch Veränderungen ergeben können. Insofern möchte ich die Vorwürfe an Kollege Giezendanner doch etwas relativieren. Ich kann Ihnen sagen, dass die SVP-Fraktion den Nichteintretensantrag nicht diskutiert hat. Die Fraktion wird in dieser Frage also durchaus geteilter Meinung sein. Eines ist aber klar: Sollten die Minderheitsanträge von bürgerlicher Seite im Wesentlichen abgelehnt werden, dann wird die SVP-Fraktion diese Gesetzesrevision in der Schlussabstimmung praktisch geschlossen ablehnen.
Jetzt aber doch noch eine Bemerkung zu Herrn Fehr Hans-Jürg: Herr Fehr, Sie haben eine böse Unterstellung, eine in meinen Augen katastrophale Aussage, gemacht; ich hoffe eigentlich, es sei ein unhöflicher Ausrutscher gewesen. Sie haben gesagt, wir - der Ständerat und auch eine Minderheit der Kommission - hätten für berufsmässige Motorfahrzeugführer eine Reduktion der Frist des Führerausweisentzuges wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand ins Gesetz eingebracht. Das stimmt so nicht, Herr Fehr! Es handelt sich um Artikel 16b Absatz 3; wir haben dort gesagt, es beziehe sich auf eine "mittelschwere Widerhandlung im Sinne von Absatz 1 Buchstabe a". Ich lese Ihnen diesen nun vor, weil es mir sehr wichtig ist, zu belegen, dass Ihre Aussage falsch war. In Artikel 16b Absatz 1 heisst es bezüglich Führerausweisentzug nach einer mittelschweren Widerhandlung:
"Eine mittelschwere Widerhandlung begeht, wer:
a. durch Verletzung von Verkehrsregeln eine Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt;
b. in angetrunkenem Zustand (Art. 55 Abs. 6 Bst. a) ein Motorfahrzeug führt ...."
Wir beziehen uns aber nur auf den Buchstaben a.
Das hat nichts mit der Angetrunkenheit zu tun; wir haben das auch in der Kommission gesagt. Selbst Herr Giezendanner hat gesagt, ein angetrunkener Chauffeur gehöre nicht auf die Strasse und er verdiene auch eine Strafe.
Es handelt sich also nicht darum, dass wir einem berufsmässigen Chauffeur, der in angetrunkenem Zustand gefahren ist und einen Ausweisentzug in Kauf nehmen muss, diesen Ausweisentzug noch reduzieren. Es geht um die Übertretung von anderen Verkehrsregeln; das wollte ich einfach klarstellen. Ich hoffe, Herr Fehr, es war ein unhöflicher Ausrutscher und keine systematische Falschmeldung.
In diesem Sinn wird ein Teil der SVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten, und ein anderer Teil wird Herrn Giezendanner unterstützen.