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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-06-18

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-06-18

Wortprotokoll

Vorerst danken wir dem Bundesrat für die Zusatzbotschaft zur Mehrwertsteuer. Die Zusatzbotschaft sollte uns Möglichkeiten aufzeigen, wie wir mit einem Zweisatzmodell administrative Vereinfachungen erreichen könnten. Dieses Zweisatzmodell sollte auch kostenneutral ausgestaltet sein. Die Zusatzbotschaft hat nun aber klar ergeben, dass ein Zweisatzmodell nicht zu befriedigenden Lösungen führen würde. Die Zusatzbotschaft zeigt auf, dass ein Zweisatzmodell gegenüber der heutigen Lösung keine wesentliche administrative Entlastung bringen und dass es zu unerwünschten Umverteilungen führen würde. So würden bei beiden ausgearbeiteten Varianten, einer Minimal- und einer Maximalvariante, lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel und Medikamente stärker belastet, was aus sozialpolitischen Gründen unerwünscht ist. Wir von der BDP werden daher auf die Vorlage nicht eintreten und befürworten damit grundsätzlich die Weiterführung unseres heutigen Mehrwertsteuersystems.

Das heisst aber nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Es gibt ein paar unbestrittene Punkte, die korrigiert werden müssen. So unterstehen heute zum Beispiel ausländische Unternehmungen, die in der Schweiz Leistungen oder Arbeit erbringen, nicht der Mehrwertsteuer. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen und zu Benachteiligungen von inländischen Anbietern, vor allem in Grenzgebieten. Es gibt noch weitere Punkte, die unbestrittenermassen angepasst werden sollten. Diese Anpassungen können in einer Teilrevision vorgenommen werden, ohne dass unser ganzes System auf den Kopf gestellt werden muss.

Es gibt noch weiteren Handlungsbedarf. Wir haben kürzlich den Sondersatz für die Beherbergung für weitere vier Jahre [PAGE 1056] bis Ende 2017 verlängert. Dieser Sondersatz für die Beherbergung ist langfristig nötig, weil die Hotellerie aus verschiedenen Gründen vor grossen Herausforderungen steht und unsere Nachbarländer auch einen reduzierten Satz für die Beherbergung anwenden. Es ist anzustreben, diesen Sondersatz für die Beherbergung in das ordentliche Mehrwertsteuerrecht einzufügen, damit der Sondersatz nicht wiederholt verlängert werden muss.

Wir müssen auch eine Lösung für die Anliegen der Gastro-Initiative finden, welche bei der Mehrwertsteuer gleiche Voraussetzungen verlangt wie bei Take-away-Angeboten. Das Anliegen der Initiative ist berechtigt, aber die Abgrenzung zu Take-away-Leistungen ist nicht einfach. Auch in diesem Bereich muss eine Lösung gefunden werden, damit die Diskriminierung der Gastronomie eliminiert werden kann. Hier scheint sich eine Lösung abzuzeichnen.

Es bleiben also bei der Mehrwertsteuer ein paar Baustellen, auf denen weiter gearbeitet werden muss. Aber nach Kenntnisnahme der Zusatzbotschaft des Bundesrates sind wir zum Schluss gekommen, dass es am sinnvollsten ist, grundsätzlich am bisherigen Mehrwertsteuersystem festzuhalten. Wir unterstützen aber die Motion der WAK, welche verlangt, dass unbestrittene Revisionspunkte ins Mehrwertsteuergesetz aufgenommen und auch dort umgesetzt werden.