Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-06-18
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-06-18
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen beantragt, nicht auf die Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer einzutreten und stattdessen die Motion der vorberatenden Kommission gutzuheissen. Damit lassen sich die verschiedenen offenen Baustellen im Bereich der Mehrwertsteuer bewältigen.
Ich räume ein, dass wir Grünen mitgeholfen haben, die Vorlage für eine Zweisatzlösung in Auftrag zu geben. Für deren Erarbeitung und Präsentation bedanken wir uns beim Bundesrat und bei der Verwaltung. Bei der Zustimmung hatte für uns die Aussicht auf verschiedene Varianten mehr Gewicht als der Wortlaut des Antrages. Dieser machte uns schon damals Bauchschmerzen, und diese haben sich mit der Zeit eher verschlimmert. Nun zeigt die Prüfung der Zweisatzlösungen, dass der erhoffte grosse Nutzen sich bei der Neuerung nicht einstellen würde, und auch administrativ wären nicht grosse Vereinfachungen zu erwarten.
Im Weiteren wäre mit enormen Ertragsausfällen zu rechnen, es sei denn, diese würden kompensiert. Nicht nur die Beherbergungen, sondern auch die gastgewerblichen Leistungen würden ja gemäss dem vorliegenden Entwurf mit dem unteren Satz besteuert. Das wäre laut Botschaft mit Ertragseinbussen von 760 bis 810 Millionen Franken verbunden. Das ist viel zu viel. Um diese Ausfälle zu kompensieren, müsste der tiefere Mehrwertsteuersatz zur Kompensation auf 3,8 Prozent angehoben werden. Das wollen wir nicht. Der untere Satz wurde seinerzeit sozialpolitisch begründet. Die Begünstigung von Hotelübernachtungen und Restaurantbesuchen soll nicht zu Preiserhöhungen bei Lebensmitteln und Medikamenten führen. Das wollen wir den Leuten mit unteren und mittleren Einkommen nicht zumuten.
Aus den gleichen Gründen haben wir Grünen uns im Übrigen auch gegen die Einführung eines Mehrwertsteuer-Einheitssatzes gestellt. Damit wäre die Mehrwertsteuer für alle Leistungen bei rund 6,5 Prozent festgesetzt worden. Das hätte untere und mittlere Einkommen noch stärker belastet. Dazu kommt, dass ein Einheitssatz ausschliesst, die Mehrwertsteuer zur Lenkung im Rahmen einer ökologischen Steuerreform beiziehen zu können. Das sollte sich der Bundesrat unseres Erachtens überlegen.
Auch bezweifeln wir Grünen, dass diese Senkung des Mehrwertsteuersatzes überall an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben würde. Die Vorteile, die der Bundesrat in seiner Botschaft aufführt, liessen sich ja nur dann realisieren, wenn die Preise für Hotelübernachtungen und Konsumationen im Restaurant entsprechend verbilligt würden. Stattdessen wäre vielmehr damit zu rechnen, dass die verminderte Besteuerung verbreitet zur Verbesserung der Margen eingesetzt würde.
Das Nichteintreten auf die Zusatzbotschaft bedeutet im Weiteren, dass die heute bestehende ungleiche Besteuerung von Gastgewerbe- und von Take-away-Geschäften hier nicht behoben wird. Heute werden Take-aways zum tieferen, Gastrobetriebe dagegen zum Maximalsatz besteuert. Ein Ja zur Vorlage des Bundesrates hätte die beiden Bereiche auf dem Niveau von 2,5 Prozent gleichgestellt. Damit wäre auch eine Volksinitiative von Gastrosuisse erfüllt worden. Diese Initiative wird derzeit in der vorberatenden Kommission noch behandelt.
Wir Grünen anerkennen, dass der heutige Unterschied von 5,5 Mehrwertsteuer-Prozentpunkten ins Gewicht fällt. Es braucht aber in unseren Augen eine andere Lösung. Das Problem lässt sich nämlich auch auf dem umgekehrten Weg lösen: statt mit einer Angleichung nach unten mit einer Angleichung nach oben. Der Rat sollte in der Herbstsession die Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äussern. Es ist vorgesehen, dann die Initiative und einen allfälligen indirekten Gegenvorschlag im Sinne einer Kommissionsinitiative zu traktandieren. Auf jeden Fall muss die Initiative kein Grund sein, doch auf die heute zur Diskussion stehende Bundesratsvorlage einzutreten.
In diesem Sinn bitten wir Sie: Treten Sie nicht ein!