Forster Erika · Ständerat · 1999-12-16
Forster Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Ich opponiere dagegen, d. h., ich möchte Sie bitten, das Postulat zu überweisen. Ich möchte kurz begründen, weshalb:
Die österreichische Gewerbeordnung, die seit 1993 in Kraft ist, schränkt für schweizerische, vor allem sankt-gallische Unternehmer und Gewerbetreibende die Erfüllung von Dienstleistungsaufträgen in Österreich stark ein. Während die zuständigen sankt-gallischen Amtsstellen Bewilligungsgesuche aus dem österreichischen Bundesland Vorarlberg in der Regel grosszügig gutheissen, ist es umgekehrt für sankt-gallische Unternehmen des gebundenen Gewerbes praktisch unmöglich, in Vorarlberg tätig zu werden. Eine Chancengleichheit für die Gewerbetreibenden auf beiden Seiten des Rheins besteht somit nicht.
Die fragliche österreichische Gewerbeordnung wurde ursprünglich als Schutzmechanismus für österreichische Gewerbetreibende vor der drohenden Billigkonkurrenz aus den Staaten Mittel- und Osteuropas erlassen. Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Erlass auch gegenüber der Schweiz als Nichtmitglied des EWR Wirkung zeigte, was ursprünglich nicht unbedingt beabsichtigt war. Versuche, das Problem auf dem Weg der kleinen Aussenpolitik zwischen den zuständigen sankt-gallischen und Vorarlberger Amtsstellen zu lösen, was ja eigentlich einsichtig wäre, scheiterten bis anhin, da sich Vorarlberg auf den Standtpunkt stellt, das Ganze sei im innerstaatlichen Verhältnis Österreichs eine Bundesangelegenheit und somit nicht Sache der Bundesländer.
In seiner ablehnenden Stellungnahme zum Postulat stellt sich der Bundesrat auf den Standpunkt, mit den sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sei das Anliegen obsolet, weshalb sich weitergehende Verhandlungen mit der österreichischen Bundesregierung erübrigten.
Der Einschätzung, die bilateralen Abkommen würden zur Problemlösung beitragen, kann ich prinzipiell zustimmen. Allerdings möchte ich festhalten, dass die bilateralen Verträge ja nicht morgen in Kraft treten, eine Lösung des vorliegenden Problems jedoch dringend ist. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme weiter, dass die Angelegenheit am 9. Februar 1999 weitgehend erledigt werden konnte, und zwar anlässlich eines regionalen Beamtengespräches. Dies mag sein; auf dem Papier trifft dies sicher auch zu. Gemäss der Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell, die sich mit diesen Problemen immer wieder beschäftigen muss, besteht aber in Tat und Wahrheit immer noch eine massive Diskriminierung der Schweizer Unternehmungen, vor allem in Österreich. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Stellungnahme zu meinem Postulat Interpretationsfragen zum bilateralen Abkommen über die Freizügigkeit und zum bilateralen Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens zu klären wären.
So sieht das bilaterale Abkommen über die Freizügigkeit im Personenverkehr in Artikel 5 vor, dass sich ein Dienstleistungserbringer aus einem Vertragsstaat in das Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei begeben kann und dort während 90 Tagen je Kalenderjahr Dienstleistungen erbringen darf. Nach den Ausführungen des Bundesrates soll die [PAGE 1156] Dienstleistungserbringung in Bereichen, in denen ein bilaterales Dienstleistungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen wird, nicht durch die Bestimmungen über die Freizügigkeit im Personenverkehr erschwert werden. Es scheint mir aber wichtig, dass diese Interpretation durch die österreichischen Bundesbehörden geprüft und bestätigt wird, damit Sicherheit darüber besteht, dass Österreich zum bilateralen Abkommen keinen Vorbehalt im Geltungsbereich der Gewerbeordnung deponiert hat. Ausserdem müsste geklärt werden, ob Kantone, die heute ausländischen Unternehmen ermöglichen, während 120 Tagen je Kalenderjahr Dienstleistungen auf ihrem Gebiet zu erbringen, ihre Praxis aufgrund der bilateralen Verträge ändern müssten.
Die skizzierten offenen Fragen rechtfertigen einen Postulatsbericht, in dem auf die Auswirkungen der bilateralen Verträge in diesem spezifischen Bereich eingegangen wird und die offenen Fragen bei der Anwendung geklärt werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat zu überweisen.