Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2001-06-21
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-21
Wortprotokoll
Die parlamentarische Beratung der Revision des Strassenverkehrsgesetzes ist bisher eine Geschichte der Verwässerung. Der Bundesrat hat uns eine gute Vorlage unterbreitet mit der Zielsetzung: mehr Verkehrssicherheit, weniger Unfälle, weniger Tote, weniger Verletzte. Was dann aber der Ständerat und insbesondere die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen daraus gemacht haben, ist eine schrittweise Verschlechterung der Vorlage.
1. Der Ständerat zum Beispiel hat sich zu einer Sonderbehandlung der Berufschauffeure entschlossen, die zu viel getrunken haben bzw. in angetrunkenem Zustand gefahren sind.
2. Er hat sich auch für die chronischen Sünder stark gemacht und belässt die Frist, innerhalb welcher sie die Aufhebung einer Massnahme beantragen können, bei fünf Jahren, statt sie auf zehn Jahre zu verdoppeln, wie das der Bundesrat vorgesehen hatte.
Die Mehrheit unserer Kommission hat diese Verwässerungspolitik dann fortgesetzt, insbesondere mit den folgenden drei Anträgen:
1. Sie will von der Weiterbildungspflicht für alle Neulenker absehen und diese nur noch jenen Neulenkerinnen und -lenkern auferlegen, die bereits fehlbar geworden sind.
2. Sie will auch die Kompetenz, den Promillewert festzulegen, dem Bundesrat entziehen und der Bundesversammlung bzw. dem Parlament übergeben.
3. Die grösste Verwässerung hat dadurch stattgefunden, dass die Kommission von der verdachtsfreien Atemkontrolle abgerückt ist.
Das sind die fünf wichtigsten Elemente - es gäbe deren noch mehr -, die als Zwischenbilanz Folgendes ergeben: Die bundesrätliche Vorlage ist arg "gerupft" worden; und das Ziel einer höheren Verkehrssicherheit ist gefährdet, wenn Sie den bisherigen Beschlüssen bzw. Anträgen, die vom Entwurf des Bundesrates abweichen, folgen.
Ich möchte ein Wort an Herrn Giezendanner und auch ein wenig an Herrn Hegetschweiler richten, die hier von Kriminalisierung gesprochen haben.
In der Vorlage des Bundesrates steckt kein bisschen Kriminalisierung der Automobilistinnen und Automobilisten. Sie bewirken aber mit Ihren abweichenden Anträgen eine Bagatellisierung der Verkehrssünden.
Herr Giezendanner hat sich hier vorhin mit seinem cholerischen Anfall als Anwalt aller Automobilistinnen und Automobilisten aufgespielt. Herr Giezendanner, ich muss Ihnen sagen, Sie haben sich hier nicht zum Anwalt aller aufgespielt, sondern Sie haben sich zum Anwalt jener kleinen Minderheit aufgespielt, die immer wieder gegen die Verkehrsregeln verstösst. Da kommt man mit Eigenverantwortung nicht mehr weit, da braucht es eben Regeln.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel für diese Bagatellisierung, die überall immer wieder durchgedrungen ist: Herr Giezendanner und seine Fraktionskollegen wollten z. B. erreichen, dass die Taxihalter keine Fahrtenschreiber mehr in ihre Fahrzeuge einbauen müssen. Das bedeutet in der Wirkung, unter dem Strich, den Verzicht auf eine Arbeitszeitbeschränkung. [PAGE 884]
Das wiederum würde bedeuten, dass Herr Giezendanner und die SVP-Delegation das Risiko von übermüdeten Taxifahrern eingehen bzw. auslösen. Es soll mir jemand sagen, das sei dann noch kompatibel mit dem Ziel der Schaffung von mehr Verkehrssicherheit! Es entbehrt auch nicht einer gewissen Pikanterie, dass dieser Antrag von der SVP-Fraktion ausgerechnet mit dem Hinweis gekommen ist, wir müssten uns hier so verhalten wie Europa. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass die SVP eben nicht weiss, was Europa ist und was in Europa für Zustände herrschen. Denn es ist nicht so, dass es in Europa keine Fahrtenschreiber in den Taxis gibt, sondern diese haben dort einfach das EU-Modell und nicht das schweizerische Modell eingebaut.
Die Vertreter der SP-Fraktion haben sich in der Kommission dem Grundsatz zu mehr Verkehrssicherheit verpflichtet gefühlt; das tut auch die SP-Fraktion im Rat. Wir haben einen Antrag eingebracht, der als zusätzliches Element eben auch mehr Sicherheit durch vernünftigere Tempolimiten anstrebt. Wir werden dazu in der Detailberatung reden. Ich verweise Sie jetzt schon auf Artikel 32, in welchem wir versuchen, die Konsequenzen aus der abgelehnten Volksinitiative des VCS zu ziehen. Wir legen Ihnen eine Lösung vor, die deren Mängel ausräumt, aber dafür deren Qualitäten hat.
Noch eine Bemerkung zum Antrag Schmid Odilo: Die SP-Fraktion ist froh, dass Herr Schmid den Antrag wieder eingebracht hat. Es geht um Artikel 53a, um die Ausweitung der Verkehrslenkungskompetenz des Bundesrates auf den gesamten Verkehr und das ganze übergeordnete Strassennetz. Es ist schon richtig, dass dieser Antrag in der Kommission spät eingebracht worden ist. Aber so langsam arbeitet das Parlament nun auch wieder nicht, dass wir zu diesem Zeitpunkt nicht noch einen vernünftigen und inhaltlich mehr als gerechtfertigten Vorschlag aufnehmen könnten. Immerhin wäre er ein Mittel, um das Staumanagement in unserem Strassennetz zu verbessern. Wir unterstützen generell also auch diesen Antrag. Das wird den Bundespräsidenten freuen: In unserer Meinung sind wir ausgesprochen bundesratsfreundlich. In den Punkten, in denen wir von der bundesrätlichen Linie abweichen, möchte ich Sie bitten, unseren Minderheitsanträgen zu folgen, weil diese in den betreffenden Punkten noch besser sind als die Vorlage des Bundesrates.