Graf Maya · Nationalrat · 2011-12-13
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2011-12-13
Wortprotokoll
Die WBK des Nationalrates hat diese Teilrevision des Tierseuchengesetzes an ihren Sitzungen vom 27. Oktober und 18. November 2011 beraten.
Das Hauptanliegen der vorliegenden Revision ist die Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen für eine wirksame Prävention von Tierseuchen. Mit der von den eidgenössischen Räten angenommenen Motion 08.3012, "Prävention von Tierseuchen", ist der Bundesrat beauftragt worden, das Tierseuchengesetz aus dem Jahre 1966 so anzupassen, dass der Bund eine aktivere und schnellere Prävention von Tierseuchen und Zoonosen sicherstellen kann. Warum dies so wichtig ist, haben in den vergangenen Jahren Tierseuchen wie zum Beispiel die Blauzungenkrankheit oder die Vogelgrippe gezeigt. Der globale Tier- und Warenverkehr mit kurzen Transportzeiten nimmt zu und damit die Gefahr, dass sich neue Infektionskrankheiten und Erreger - begünstigt auch durch die fortschreitende Klimaerwärmung - immer rascher ausbreiten.
Die Tiergesundheit in der Schweizer Landwirtschaft ist von zentraler Bedeutung und auf hohem Niveau. Dies ist auch wichtig im Hinblick auf die Schweizer Qualitätsstrategie bei der Tier- und Nahrungsmittelproduktion. Die Verwaltung konnte der Kommission denn auch die Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010 plus vorstellen, die sie in Zusammenarbeit mit den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten entwickelt hat.
Die Revision des Tierseuchengesetzes will nun als Kernpunkte Folgendes neu und besser regeln: Die Führungsrolle des Bundes bei der Tierseuchenprävention soll gestärkt werden, indem er Präventionsmassnahmen wie Früherkennungs- und Überwachungsprogramme ergreifen, auf die rasche Umsetzung hinwirken und diese gegebenenfalls auch finanzieren kann, wobei die Zuständigkeit der Kantone für den Vollzug nicht infrage gestellt wird. Wichtig sind auch die Sicherstellung der rechtzeitigen und zentral organisierten Impfstoffbeschaffung sowie die verstärkte internationale Zusammenarbeit. Im Tierseuchengesetz soll neu der Hausierhandel mit Tieren verboten werden. Die Schlachtabgabe, die [PAGE 2046] bereits im Rahmen der Agrarpolitik 2011 beschlossen worden ist, soll als möglichst praxistaugliches und kostengünstiges System hier verankert werden. Nach der Vernehmlassung nicht mehr in der Vorlage ist die Möglichkeit der Kürzung der Direktzahlungen bei der Verletzung der Tierseuchengesetzgebung; es ist zudem auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine nationale Hundedatenbank verzichtet worden.
Die Kommission beschloss einstimmig Eintreten auf die Vorlage und diskutierte die verschiedenen Artikel intensiv. Minderheitsanträge liegen nur zu drei Artikeln vor, wobei Artikel 31a von der Kommission neu dazugefügt worden ist. Der Kommissionssprecher und die Kommissionssprecherin werden dann in der Detailberatung näher darauf eingehen.