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AB 129798

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-13

Wortprotokoll

Wir beraten tatsächlich genau das Tierseuchengesetz. Das genannte Anliegen wurde in der Vernehmlassung vorgebracht. Der Bundesrat hat entschieden, das Anliegen in dieser Revision des Tierseuchengesetzes nicht aufzunehmen, weil es sich höchstens am Rande um einen Tierseuchenaspekt handeln kann. Es gibt eine zentrale Hundedatenbank, die heisst Anis. Die Kantone arbeiten damit und sind nicht vorbehaltlos zufrieden. Wir werden mit den Kantonen noch vor Jahresende Gespräche führen. Wenn Sie jetzt Herrn Maire zustimmen, dann wird der Bundesrat nach den Gesprächen mit den Kantonen allenfalls im Hinblick auf die Besprechung in der Ständeratskommission noch mit Änderungsanträgen aufwarten.

Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung materieller Art machen: Die Datenbank wird etwa 2 Millionen Schweizerfranken kosten, wenn sie denn aufgebaut werden soll, und wir reden von jährlichen Kosten von etwa einer Viertelmillion Franken, um sie zu betreiben. Ich habe gegenüber Herrn Nationalrat Maire vorhin gesagt: Die Datenbank aufzubauen, um die Hunde zu registrieren, das ist das eine; aber die Datenbank dann aktualisiert zu behalten, das ist das andere, und das könnte aufwendig sein. Wir werden das studieren. Wenn Sie dem Antrag Maire zustimmen, kommt es zu diesen Gesprächen, und es kommt dann zu allfällig verbesserten Formulierungen für die Ständeratskommission.

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