Bezzola Duri · Nationalrat · 2001-06-21
Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-21
Wortprotokoll
Das Ziel der Revision des Strassenverkehrsgesetzes ist, die Verkehrssicherheit auf unseren Strassen weiter zu erhöhen. Immer noch kommt es pro Jahr zu 40 000 Verkehrsunfällen in unserem Land. Bei über 22 000 Unfällen jährlich gibt es mehr als 27 000 Verletzte. 600 Menschen sterben auf den Strassen pro Jahr. Das sind pro Woche 10 Tote, ohne dass wir das [PAGE 878] gross wahrnehmen - im Gegensatz zu einem Flugzeugabsturz oder sonst einer einmaligen Katastrophe mit gleich vielen Toten.
Die Strassen werden laufend ausgebaut, die Sicherheit wird erhöht. Gleichzeitig nimmt aber der Verkehr immer mehr zu. Meldungen über Kolonnen und Staus gehören zu unserem Alltag.
Die Fahrzeuge sind in den vergangenen Jahrzehnten technisch sicherer geworden, sie haben aber auch mehr PS und sind schneller. So erstaunt es nicht, dass die meisten Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind. Stichworte sind: Überschätzen der eigenen Fahrkünste, überhöhte Geschwindigkeit, Fahren in angetrunkenem oder betrunkenem Zustand, aggressive Fahrweise, um Stress abzubauen usw.
Beim "Gefahrenherd Mensch" setzt die Revision des Strassenverkehrsgesetzes denn auch an. Sie will einerseits das Bewusstsein der Fahrzeuglenker für ihre Verantwortung durch gezielte Aus- und Weiterbildungsmassnahmen fördern, andererseits griffigere Massnahmen ins Leben rufen, um andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen vor fehlbaren Lenkern und Lenkerinnen besser zu schützen.
Die Vorlage beinhaltet drei Massnahmenpakete:
1. ein spezielles Ausbildungsverfahren für Neulenker und Neulenkerinnen;
2. eine härtere Bestrafung für Wiederholungstäter und -täterinnen;
3. griffigere Massnahmen gegen Fahrzeuglenker und Fahrzeuglenkerinnen unter Einfluss von Alkohol, Betäubungs- und Arzneimitteln.
Zu den einzelnen Schwerpunkten, zuerst zur Aus- und Weiterbildung von Neulenkerinnen und Neulenkern: Junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren sind statistisch gesehen überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt. Der Unfall im Strassenverkehr ist die häufigste Todesursache junger Erwachsener. Jungen Menschen fehlt es offensichtlich an der Erfahrung, Gefahren richtig einzuschätzen. Sie legen eine höhere Risikobereitschaft an den Tag. Man will cool sein und lädt seinen Frust über das Tempo ab.
Wie Bundesrat und Ständerat will auch die KVF-NR einen Führerschein auf Probe einführen. Die definitive Zulassung soll erst nach drei Jahren erfolgen. Während dieser Zeit soll der professionelle Umgang der Neulenker und Neulenkerinnen mit ihrem Fahrzeug in obligatorischen, praxisbezogenen Weiterbildungskursen zusätzlich geschult werden. Wer sich innerhalb dieser Probezeit kein schwerwiegendes Vergehen zuschulden kommen lässt, erhält den definitiven Ausweis. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Verkehrsregeln gibt es eine Verlängerung der Probezeit bis zur Massnahme des Ausweisentzuges. Bei zwei Ausweisentzügen verliert der Neulenker oder die Neulenkerin den Führerausweis definitiv und muss mit der Ausbildung ganz von vorne beginnen.
Unsere Kommission ist mit der Stossrichtung grundsätzlich einverstanden. Eine Mehrheit der Kommission möchte aber nicht alle Neulenker und Neulenkerinnen in einen Topf werfen, sondern möchte, dass das Konzept nur bei Zuwiderhandlung zum Tragen kommt.
Der zweite Punkt im Visier der Vorlage richtet sich gegen die Wiederholungstäter. Hier sieht die Vorlage ein so genanntes Kaskadensystem vor. Es gibt Unterschiede zwischen leichten, mittelschweren und schweren Widerhandlungen. Das Strafmass wird bis zum unbefristeten Führerausweisentzug stufenweise verschärft. Die Regelung der Anordnung von Administrativmassnahmen und die Dauer eines Ausweisentzuges sollen neu gesamtschweizerisch gehandhabt werden.
Das dritte Element der Vorlage beinhaltet ein wirksames Vorgehen gegen das Fahren in alkoholisiertem Zustand und unter dem Einfluss von Betäubungs- und Arzneimitteln. Die Diskussion um die Promillegrenze war in der Kommission umfassend und ausgiebig und wird auch heute in der Detailberatung - so nehme ich an - ein Schwerpunkt sein.
Der Nationalrat ist Zweitrat, unsere Kommission hat die Revision des Strassenverkehrsgesetzes in fünf Sitzungen behandelt. Der Start erfolgte bereits am 10. April 2000, und praktisch ein Jahr später - am 2. April 2001 - haben wir die Beratungen abgeschlossen. Wie ich bereits angetönt habe, hat die Kommission gegenüber den Fassungen des Bundesrates und des Ständerates gewisse Anpassungen vorgenommen. Einen grundsätzlichen Systemwechsel schlägt die Kommission hingegen nicht vor, auch wenn bezüglich der Beurteilung der Fahrunfähigkeit ein solcher geprüft wurde.
Die "Zusatzschlaufe Medralex" erklärt auch die relativ lange Beratungszeit. Medralex ist ein neues Konzept, um die Fahrunfähigkeit zu beweisen, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol steht. Mittels standardisierten Protokollen können Übermüdung, psychische Belastung und gesundheitliche Störungen eruiert und damit die Fahrfähigkeit bzw. Fahrunfähigkeit beurteilt werden. Kollegin Barbara Polla wird sich zu diesem Konzept noch näher äussern.
Da das Thema Medralex viele Fragen offen liess, beschloss die Kommission an ihrer Sitzung vom 4. September 2000 mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das UVEK zu beauftragen, zu Medralex eine Vernehmlassung durchzuführen.
Ich persönlich bin davon überzeugt, dass sich die investierte Zeit gelohnt hat, auch wenn es sich herausgestellt hat, dass das Instrument im Moment für die Praxis noch zu wenig tauglich ist. Die Kommission hat deshalb davon abgesehen, Bestimmungen im Sinne von Medralex im Gesetz zu verankern. Das UVEK wird diesbezügliche Vorschriften in der Verordnung erlassen und durch detaillierte Regelungen die polizeilichen Feststellungen und ärztlichen Untersuchungen verbessern.
Nun komme ich noch kurz zu den hauptsächlichsten Differenzen zu Bundesrat und Ständerat, zuerst zur Frage, ob die Promillegrenze bei 0,5 oder bei 0,8 anzusetzen ist. Die Grundsatzdiskussion ist indirekt geführt worden, und zwar über die Frage, wer für die Festlegung des Grenzwertes zuständig ist. Die Mehrheit der Kommission will die Zuständigkeit für die Festlegung der Promillegrenze der Bundesversammlung überlassen, nicht dem Bundesrat.
Die unterschiedliche Haltung in der Kommission hinsichtlich der Weiterbildungspflicht von Neulenkerinnen und Neulenkern habe ich bereits erwähnt.
Bei der Behandlung von Berufschauffeuren lehnt die Kommission hinsichtlich der Dauer des Fahrausweisentzuges im Gegensatz zum Ständerat Sonderregelungen ab. An der Wichtigkeit der Vorlage gibt es trotz der Differenzen keine Zweifel.
Zum Nichteintretensantrag Giezendanner: Ich habe grundsätzlich Mühe mit diesem Antrag. Herr Giezendanner ist nämlich Mitglied der Kommission. Er war während der Beratungen dabei und konnte Anträge einreichen und begründen. Wie üblich haben alle Kolleginnen und Kollegen während der Debatte die Möglichkeit, ihre Ideen, ihre Anträge einzubringen. Am Schluss kann man dazu stehen oder eben nicht.
Nichteintreten bedeutet für mich, dass man nicht bereit ist zu diskutieren. Ich habe dafür kein Verständnis und bitte Sie, den Nichteintretensantrag abzulehnen.
Die Kommission betragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.