Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-12-13
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-13
Wortprotokoll
In Artikel 31a geht es um die Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen. Nach dem geltenden Recht sind die Kantone für die Finanzierung zuständig. Die Kantone überwälzen diese Kosten ganz, teilweise oder gar nicht auf die Tierhalter. Dadurch bestehen je nach Kanton sehr unterschiedliche Regelungen.
Der Antrag der Kommission will diesbezüglich Abhilfe schaffen. In Artikel 31a wird daher eine Abgabe definiert, die bei den Tierhaltern erhoben wird. Dadurch kann eine Harmonisierung der auf die Tierhalter überwälzten Kosten erreicht werden. Der Bund würde dabei die Höhe der Abgabe einheitlich festlegen. Die Kantone und die Tierhalter hätten weiterhin die Finanzierung zu tragen. Dabei handelt es sich um zeitlich befristete Programme.
Die Kommission hat auf einen Antrag Kunz hin ganz knapp einem Vorschlag zugestimmt, der die Finanzierung solcher [PAGE 2052] Programme neben den Kantonen auch dem Bund auferlegt. Die Minderheit unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung, dies aus folgenden Gründen:
1. Es ist systemfremd, wenn nun hier plötzlich der Bund neben den Kantonen in die Finanzierung involviert wird.
2. Der Bund übernimmt im Rahmen der Ausarbeitung solcher Programme zur Seuchenbekämpfung die Kosten.
3. Es müssen die mit den entsprechenden Programmen bekämpften Seuchen nicht zwingend nationale Ausmasse annehmen, und die Kantone sind unterschiedlich betroffen. Es macht daher wenig Sinn, den Bund und damit die gesamte Eidgenossenschaft auch bei regionalen Seuchen in die Verantwortung zu nehmen.
Ich bitte Sie daher, die Minderheit zu unterstützen.