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Maissen Theo · Ständerat · 2011-06-15

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15

Wortprotokoll

Hier geht es um einen neuen Bereich, den wir einführen. Wir werden, nehme ich an, dann im Prinzip über den ganzen zweiten Abschnitt bezüglich der Ombudsstelle abstimmen und vorne die entsprechenden Anpassungen vornehmen, wenn der Rat der Kommissionsmehrheit folgt.

Das Anliegen, in diesem Bereich eine Ombudsstelle einzuführen, wurde der Kommission von aussen zugetragen. Wir haben uns dann damit auseinandergesetzt und haben der Verwaltung den Auftrag gegeben, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten, wie eine solche Regelung für eine Ombudsstelle aussehen könnte. Die Regelung, wie sie hier in Artikel 54a, Organisation und Aufgaben, und in Artikel 54b, Erledigung, vorgesehen ist, entspricht den Regelungen in anderen Bereichen, in denen Ombudsstellen eingerichtet sind. Hier haben wir also nichts Neues erfunden, sondern das ist in den betreffenden Bereichen nach diesem Schema geregelt.

Die Grundsatzfrage ist einfach die: Sind wir der Meinung, dass es für Personen, die in Forschungsprojekte involviert sind, eine Ombudsstelle braucht, oder nicht? Hier ist die Kommissionsmehrheit doch der Meinung, dass es sich um einen sensiblen Bereich handelt, wo die Betroffenheit der Personen sehr gross sein kann. Deshalb ist es unserer Meinung nach richtig, eine solche Ombudsstelle zu schaffen.

Nun stellt sich bei einer Ombudsstelle in diesem Bereich die Frage, ob es eine solche dann praktisch flächendeckend, in jedem Kanton, braucht oder ob hier nicht, im Gegensatz zu anderen funktionierenden Ombudsstellen, andere Regelungen gelten sollten, und zwar deshalb, weil natürlich vor allem dort Problemfälle entstehen können, wo es entsprechende Forschungsprojekte gibt, also z. B. im Umfeld der Pharmaindustrie in Basel oder der Universitäten, wie Zürich, Genf usw. Deshalb schlagen wir vor, dass mehrere Kantone eine solche Ombudsstelle gemeinsam einrichten oder bezeichnen können, damit nicht Kantone, in denen praktisch keine oder nur wenige solche Forschungsprojekte anfallen, eine eigene Ombudsstelle haben müssen.

In der ursprünglichen Fassung hatten wir noch die Formulierung: "Die Kantone bezeichnen eine unabhängige Ombudsstelle." Wir haben diesen Vorschlag dann der Konferenz der Gesundheitsdirektoren (GDK) unterbreitet, diese war mit dem Vorschlag der Kommission zur Schaffung einer Ombudsstelle für diese Belange grundsätzlich einverstanden. Nicht einverstanden waren die Gesundheitsdirektoren aber damit, dass diese Ombudsstelle unabhängig sein sollte. Sie waren der Auffassung, dass man sie auch einer bestehenden Institution angliedern könne, sodass es keine [PAGE 596] zusätzliche Ombudsstelle brauche. Wir haben diese Auffassung der GDK in der Kommission geteilt und haben deshalb den Begriff "unabhängig" gestrichen. Das heisst nun konkret, dass die Kantone aufgefordert sind, Ombudsstellen zu bezeichnen; sie können diese einerseits gemeinsam schaffen, sie können aber andererseits auch bereits bestehende Ombudsstellen mit dieser Aufgabe betrauen.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Mehrheit, diesem Abschnitt 2 zuzustimmen. Noch einmal, im Hinblick darauf, dass hier doch sensible Fragen angesprochen sind: Wenn Personen bei Forschungsprojekten oder auch bei klinischen Studien mitmachen, dann sollten sie sich an eine neutrale Stelle wenden können, wenn sie in irgendeiner Art betroffen sind oder sich benachteiligt fühlen. Deshalb ersuchen wir Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen.