AB 129868
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-15
Wortprotokoll
Ich bin ja hier allein auf weiter Flur. Ich will es auch kurz machen. Es geht mir eigentlich um das Prinzip, das Herr Bundesrat Burkhalter vorhin formuliert hat, nämlich dass das Gesetz möglichst einfach und in der Handhabung möglichst klar sein soll.
In Absatz 2 heisst es erstens "ohne triftige Gründe", ohne dass gesagt wird, was diese Gründe sind. Zweitens heisst es, dass "keine Personengruppe übermässig ... ausgeschlossen werden" dürfe. Es gibt vor allem in der medizinischen Literatur eine riesige Debatte über die Frage, an welchen Personengruppen welche Studien gemacht werden dürfen. Meine Sorge ist nur, dass man nicht automatisch, sozusagen unter Berufung auf Artikel 6 Absatz 2, soll sagen können, dass eine Studie, die beispielsweise nur mit Männern im Alter von 20 bis 40 Jahren durchgeführt würde, auch mit Männern im Alter von 40 bis 60 Jahren oder mit Frauen gemacht werden müsse. Das Gleiche gilt auch im umgekehrten Fall, wenn die Studie nur für Frauen gemacht würde. Es gibt solche Debatten auch bei Ethnien usw. In der Forschung gibt es also eine grosse Debatte, wer unter Beachtung der Forschungsfragen und der Finanzierungsthemen eingeschlossen werden soll.
Es geht mir darum, keine Unklarheiten im Gesetz stehenzulassen. Aus meiner Optik ist es nicht kristallklar, was Absatz 2 wirklich meint und bezweckt. Je nach Auskunft des Bundesrates - wenn sie mich beruhigen sollte - und falls ich allein bleiben sollte, werde ich diesen Minderheitsantrag wohl zurückziehen.