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Fetz Anita · Ständerat · 2011-06-15

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-15

Wortprotokoll

Kultur widerspiegelt für mich die Seele und das Gedächtnis einer Gesellschaft. Ich begrüsse, dass diese Botschaft erstmals eine Auslegeordnung im Bereich Kultur und Kunst und somit ein Gesamtbild vorlegt, das übergreifend die Ziele der nationalen Kulturförderung darlegt. Schon deswegen ist sie wichtig und richtig. Ich finde nämlich, dass es neben dem Geld auch ein wenig um die Nennung der Inhalte geht, die dort beschrieben werden. Mir beispielsweise gefällt die Prioritätensetzung bei den transversalen Themen "Lebendige Traditionen" und "Kultur digital". Wir sehen darin die richtigen Elemente einer aktiven nationalen Kulturpolitik. Kultur ist auch eine Investition für und in die Gesellschaft, namentlich auch im Hinblick auf die zentrale Bedeutung des Zusammenlebens der Menschen, und zwar nicht nur national, sondern auch international. Deshalb hat die Schweiz das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen der Unesco ratifiziert und sich damit für die Sicherung der Vielfalt des Kulturangebots ausgesprochen.

Kultur ist aber nicht nur Geist, Gedanke und Gedächtnis, sondern Kultur hat selbstverständlich auch mit Geld zu tun. Die öffentlichen Aufwendungen für Kultur in der Schweiz betragen total 2,24 Milliarden Franken. Damit sind natürlich sämtliche Investitionen gemeint, auch die kantonalen und die kommunalen. Diese 2,24 Milliarden Franken entsprechen 0,43 Prozent des BIP. Von einem Kulturprozent kann man hier also noch lange nicht sprechen - auch nicht, wenn wir die Kulturbotschaft ansehen: Die beantragten Kredite belaufen sich auf 632,7 Millionen Franken. Das entspricht etwa 0,4 Prozent des jährlichen Bundesbudgets; auch da sind wir also noch weit von einem Kulturprozent entfernt. Ich meine, reichen Gesellschaften wie der schweizerischen würde ein Kulturprozent gut anstehen.

Nichtsdestotrotz unterstützen wir selbstverständlich diese Vorlage, auch wenn sie aufzeigt, dass es bei uns in der Schweiz zwar viel Geld ohne Geist gibt, Geist ohne Geld hingegen sehr schwer zu bekommen ist. Ihre Kommission hat hier, meine ich, richtig entschieden und den entsprechenden Kredit des Bundesrates aufgestockt - Sie haben es vom Kommissionspräsidenten gehört -, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil Kultur auch einen Beitrag zur Realökonomie leistet. Immerhin gibt es sehr viele Unternehmen der Kreativwirtschaft, die zusammen in der Schweiz doch eine Wertschöpfung von 19,5 Milliarden Franken erbringen; das ist nicht wenig. Kollege Maissen hat es mit der Uhrenindustrie verglichen, hier ist es mehr. Ich glaube, wir dürfen bei allem Geist nicht vergessen, dass es auch Geld auslöst, wenn man in Kultur investiert.

Mit dem Kulturförderungsgesetz, das wir schon verabschiedet haben, wurde für die vom Bund betriebene Kulturförderung eine erste gesetzliche Grundlage geschaffen, und es wurden auch die Aufgaben neu zugewiesen. Das ist im Rahmen dieser Botschaft nicht unwichtig und hat im Vorfeld doch zu grossen Auseinandersetzungen geführt, die [PAGE 602] unterdessen aber beigelegt sind. Sämtliche Kulturträger und -organisationen sind mit der neuen Aufgabenteilung mehr oder weniger einverstanden. Ich persönlich begrüsse ausdrücklich auch die Aufgabenteilung zwischen BAK, Pro Helvetia und EDA. Sie war längst fällig. Das wird hier jetzt gemacht, und das ist sehr zu unterstützen.

Allerdings entstand dann, das muss auch gesagt werden, mit den vorhandenen Mitteln und den neuen Zielen und Aufgaben eine "Deckungslücke", wie man in der Buchhaltung sagen würde. Deshalb hat Ihre Kommission die 632,7 Millionen Franken einstimmig um 50,6 Millionen Franken aufgestockt. Die entsprechende Verteilung werden wir in der Detailberatung besprechen. Ihre Kommission hat dabei darauf geachtet, dass es eine faire Balance zwischen den unterschiedlichen Kulturbereichen gibt.

Ich bitte Sie deshalb, nicht nur auf die Vorlage einzutreten, sondern in der Detailberatung dann diese faire Balance mehr oder weniger beizubehalten und den Anträgen der Kommission zu folgen.