Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-14
Wortprotokoll
Ich möchte nur noch kurz finanzrechtlich ergänzen, warum wir überhaupt diesen Vorschlag machen und wieder auf den Weg des Dringlichkeitsverfahrens gehen, wie es Herr Marty zu Recht beanstandet.
Im Juli und im August - natürlich auch schon vorher, aber dann noch intensiver - hat sich der Bundesrat Gedanken über die Situation in der Schweiz im Zusammenhang mit der Entwicklung in Europa gemacht. Wir sind der Überzeugung, dass wir in einer ausserordentlichen Situation sind - das haben Sie, Herr Marty, auch festgestellt - und dass es in den nächsten Jahren nicht leichter werden wird, als es dieses Jahr ist. Wir haben uns überlegt, mit welchen Massnahmen man zumindest punktuell ein Zeichen setzen könnte und wie man diese Massnahmen im Sinne von vorweggenommenen Massnahmen, die man irgendwann möglicherweise ergreifen muss, dann auch schuldenbremsenkonform finanzieren könnte. Wir haben dann darüber diskutiert - der Zufall wollte es, dass wir gerade das Rechnungsergebnis für Ende 2011 hochgerechnet hatten -, ob eine Möglichkeit bestehen würde, mindestens einen Teilbetrag des Rechnungsüberschusses zu verwenden, um damit Massnahmen zu finanzieren, die ohnehin anstehen könnten oder würden und die eben dringlich sind und direkt im Zusammenhang mit der Frankenstärke stehen.
Das war eigentlich die Ausgangslage, nicht der Wille, den Rechnungsüberschuss 2011 unbedingt noch in irgendeiner Form zu investieren. Es ist ja so, dass wir vorschlagen, rund 900 Millionen Franken aus dem Rechnungsüberschuss zu verwenden. Wenn die Hochrechnung vom Juni noch stimmt, dann werden wir die Rechnung mit einem Überschuss von ungefähr 2,5 Milliarden Franken abschliessen. Das kann sich noch ändern, weil wir das dritte und vierte Quartal noch nicht vollständig erfasst haben. Immerhin ist es so, dass zwei Drittel der Erträge bereits eingegangen sind, und da kann man etwa hochrechnen. Aber das war die Ausgangslage.
Wir haben dann beschlossen, dass wir als Bundesrat Ihnen kurz- oder auch mittelfristig wirkende Massnahmen vorschlagen wollen, die man direkt im Jahr 2011 oder bis Anfang 2012 auslösen und damit auch über die Rechnung 2011 noch abbuchen kann; dies in der Meinung, dass das dieses Jahr noch leichter zu finanzieren ist als im Jahr 2012, sofern eben die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, um solche Massnahmen zu treffen. Darum schlagen wir Ihnen auch einen Mantelerlass vor mit den entsprechenden gesetzlichen Anpassungen für die Bereiche, wo das nötig ist - also Arbeitslosenversicherung, "Schoggi-Gesetz" usw. -, und im Übrigen einfach eine Positionserhöhung dort, wo wir die Positionen bereits haben. Wir brauchen dazu zum einen diesen Mantelerlass mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Daneben braucht es auch einen Finanzierungsbeschluss mit einem Bundesbeschluss über einen vorgezogenen Nachtragskredit IIa; das sind also zwei verschiedene Abstimmungen, die Sie dann machen müssen, zwei verschiedene Beschlüsse, die Sie zu fassen haben. Das ist der Teil 1.
Beim Teil 2 haben wir zum Ausdruck gebracht, hat der Bundesrat kommuniziert, dass wir uns Gedanken darüber machen, welche Massnahmen wir vorschlagen könnten, die dann mittel- und langfristig Wirkung erzeugen würden, und zwar vor allem Massnahmen, die dem Werkplatz Schweiz helfen könnten, eine schwierige Situation durchzustehen. Da gibt es zwei Möglichkeiten: Es gibt die Möglichkeit, das im Sinne eines sogenannten Impulsprogramms zu machen, das heisst, das über einen ausserordentlichen Bedarf in das Budget 2012 hineinzugeben, sofern die Kriterien Ausserordentlichkeit und äussere Einwirkungen, die nicht beeinflussbar sind, gegeben sind, sofern wir also der Auffassung sind, dass diese Kriterien erfüllt sind. Es gäbe auch einen anderen Weg oder die andere Möglichkeit, wonach, wenn wir dann bereits am Beginn einer rezessiven Phase wären - das werden wir dann im Dezember beurteilen -, sich natürlich die Frage stellen würde, ob man mit einem Stabilisierungsprogramm versuchen soll, die Situation aufzufangen. Es gibt also diese beiden Möglichkeiten. Das eine ist der Weg, den wir im Bundesrat diskutiert und auch so aufgenommen haben, nämlich als mögliche zweite Stufe betreffend ausserordentlichen Bedarf, den man dann über die Jahre natürlich wieder abtragen, also gegenfinanzieren muss. Das andere ist der Weg über ein Stabilisierungsprogramm, sollten wir dann tatsächlich in einer rezessiven Phase sein.
Was wir bereits beschlossen haben, das ist Ihnen auch bekannt, das ist die Einführung und Umsetzung einer Änderung der Eigenmittelverordnung: Wir wollen vor allem im Hypothekenmarkt Massnahmen treffen, eine Risikogewichtung für Wohnliegenschaften vornehmen und auch festlegen, wo die Tragbarkeit ist, wo der Belehnungsgrad ist, der überhaupt noch verkraftbar ist. Das werden wir im Rahmen der Eigenmittelverordnung machen und vorschlagen. Das ist der eine Punkt: Massnahmen im Hypothekenmarkt.
Der zweite Punkt ist ein antizyklisch wirkender Kapitalpuffer im Zusammenhang mit Basel III, eine begrenzte Massnahme, die nur in ausserordentlichen Situationen spielen soll und die dazu führt, dass in ausserordentlichen Situationen, wenn auch die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, zusätzliche Eigenmittelanforderungen erfüllt sein müssen. Das vielleicht zu den Punkten 1 und 2.
Als dritten Punkt, das ist ein mittel- und langfristiges Projekt, haben wir verschiedene Steuervorlagen in der Pipeline. Eine wird im Moment immer noch vom Nationalrat gepflegt, das ist die Mehrwertsteuerreform, Teil 2. Wenn Sie die [PAGE 790] Geschichte dieser Mehrwertsteuerreform betrachten, sehen Sie: Zu Beginn haben alle, auch viele hier drinnen, gesagt, wie man die Mehrwertsteuer vereinfachen müsse: ein Satz, wenige Ausnahmen. Im Nationalrat ist das Anliegen im Moment zwei Sätze und 26 Ausnahmen anstatt drei Sätze und 29 Ausnahmen. Das ist die Art, wie wir mit Vereinfachungen im administrativen Bereich umgehen.
Dann vielleicht zu ein paar Äusserungen, die gefallen sind: Es wurde gesagt, das sei ein Rettungsschirm für wen auch immer. Es ist eine Vorlage des Bundesrates, das möchte ich betonen, und ich möchte wirklich noch etwas zu ihrer Entstehungsgeschichte sagen: Seco, EFD und verschiedene andere Departemente haben eine Vielzahl von Massnahmen geprüft, und zwar über Monate hinweg, die den Kriterien gerecht werden könnten, direkt umsetzbar zu sein, befristet zu sein, direkt wirksam zu sein und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Frankenstärke zu stehen. Das sind ja eigentlich die Voraussetzungen für solche Massnahmen. Wir haben alle Massnahmen immer im Hinblick auf die Möglichkeit geprüft, sie auch tatsächlich umzusetzen, und auf die negativen und positiven Wirkungen, die sie haben könnten. Wir haben einen ganzen Katalog zusammengestellt. Was Sie hier sehen, ist das, was wir dann miteinander als richtig beurteilt haben. Aber es ist natürlich so, dass dahinter viel mehr Arbeit steckt.
Eine dieser Massnahmen, die Sie ja jetzt zum Teil beanstanden und zum Teil glücklicherweise unterstützen, ist die Frage der Investition in die Arbeitslosenversicherung für den Teil Kurzarbeitsentschädigung. Es geht um 500 Millionen Franken. Da wird gesagt, es gehe einfach von "Kässeli" zu "Kässeli". Jemand hat gesagt, das sei dann nicht nur für die Exportfirmen. Wenn ich umgekehrt die Vorschläge im Bereich Steuern höre, staune ich schon darüber, dass man gleichzeitig sagt, es sei nicht nur für die Exportfirmen. Dann wurde auch noch gesagt, es sei eine Einladung zum Tanz; darauf werde ich noch zurückkommen.
Bei diesen 500 Millionen Franken für die Arbeitslosenversicherung betreffend Kurzarbeitsentschädigung kann man durchaus sagen, man müsste, wenn es dann so weit ist, die Arbeitslosenversicherung ja ohnehin wieder mit neuen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen äufnen. Das ist so. Nur wird es auch schwierig, wenn wir nächstes Jahr in eine schwierige Situation hineinkommen. Wir gehen davon aus, ohne dass ich schwarzmalen möchte, dass es nächstes Jahr nicht leichter sein wird. Es wird nicht leichter sein, die Arbeitslosenversicherung dann auch mit Beitragserhöhungen noch etwas zu unterstützen. Darum haben wir gesagt: Wenn wir schon voraussehen, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gross ist, dass wir hohe Beträge brauchen werden, um die Kurzarbeitsentschädigung auszuzahlen, können wir das jetzt aus der Rechnung 2011 für 2012 vorfinanzieren. Das ist die Überlegung, die sich der Bundesrat gemacht hat. Das kann richtig oder falsch sein. Aber es ist begründet, indem wir sagen: Nächstes Jahr solche Massnahmen zur "Sanierung" zu treffen dürfte viel schwieriger sein, als es dieses Jahr zu machen.
Wir haben im Jahr 2009 unter dem Titel "Kurzarbeitsentschädigung" rund eine Milliarde Franken gebraucht. Das betrifft nicht die Arbeitslosenversicherung, sondern nur die Entschädigung für die Kurzarbeit. Im Jahr 2010, als es ja schon viel besser ging, haben wir immer noch über 500 Millionen gebraucht. Das war der Anlass, warum wir gesagt haben, es scheine uns ein richtiger Weg zu sein, wenn wir das vorweg schon etwas unterstützen könnten. Es ist ordnungspolitisch nicht das Beste, was man machen kann; das ist absolut klar. Aber es ist eine wirksame Massnahme im Moment, in dem wir sie dann brauchen.
Damit komme ich noch zur besseren, sofort wirkenden Lösung - wie behauptet oder gesagt wurde -, da sie mit Steuersenkungen zusammenhängt. Ich teile diese Auffassung; ich bin gegen das Giesskannenprinzip. Ich verstehe dann aber nicht, dass man sagt: Ich bin gegen das Giesskannenprinzip, und ich bin für eine Mehrwertsteuersenkung für ein Jahr; ich bin gegen das Giesskannenprinzip, aber ich bin für eine Gewinnsteuerabsenkung. Was machen Sie, wenn Sie die Mehrwertsteuer absenken? Das entspricht dem Giesskannenprinzip. Die Mehrwertsteuer belastet den Export überhaupt nicht, die Mehrwertsteuer belastet nur den Import. Wenn Sie die Mehrwertsteuer absenken, dann machen Sie nichts anderes, als dort zu entlasten, wo wir im Moment überhaupt keine Probleme haben. Dort, wo wir Probleme haben, können wir nicht entlasten, weil bereits eine Entlastung erfolgt ist. Zur Absenkung der Gewinnsteuer: Es ist schon im Wort selbst enthalten - Gewinnsteuern bezahlen Sie nur, wenn Sie einen Gewinn haben. Wie helfen Sie mit einer Absenkung der Gewinnsteuer den Unternehmen, die keinen Gewinn haben? Ich habe hier Verständnisschwierigkeiten.
Wenn ich die Beherbergungsabgabe und die Mehrwertsteuer für den Tourismus anschaue, dann sage ich Ihnen: Auch hier schafft man es nicht, punktuell gerade dort zu helfen, wo es tatsächlich nötig wäre. Eine Mehrwertsteuerabsenkung im Tourismus und eine Beherbergungsabgabe betreffen auch alle Tourismusbereiche. Damit helfen Sie dem "Baur au Lac" in Zürich, dem "Palace" in Genf, dem "Kempinski" in St. Moritz; das kann man wollen oder nicht wollen, aber man muss sehen, was die Auswirkungen sind.
Ich argumentiere gerne mit Zahlen. Ich sage Ihnen einmal, wie es von der Entlastung her gesehen bei einem Zimmerangebot im Hochleistungsbereich für teure und etwas günstigere Hotelbetriebe aussieht. Für eine Übernachtung in einem Zimmer in einem Viersternehotel bezahlen Sie in diesem Jahr beim gegenwärtigen Eurokurs Fr. 742.61 - weil der Eurokurs höher ist. Sie wollen hier die Mehrwertsteuer um 3,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent absenken; das ist das, was im Raum steht. Damit gewinnen Sie bei diesem Zimmer pro Nacht - das ist nicht die günstigste Kategorie - Fr. 9.50. Wenn Sie ein Zimmer in einer etwas bescheideneren Kategorie nehmen, kostet das heute 167 Franken pro Nacht; das ist 40 Prozent günstiger als vor einem Jahr. Wenn Sie hier die Mehrwertsteuer auch um 3,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent absenken, dann gewinnen Sie damit Fr. 2.15.
Was steht auf der anderen Seite? Es ist ja auch immer noch interessant zu schauen, was dann die Mindereinnahmen sind, die wir daraus produzieren. Aus dieser - ich würde jetzt sagen: etwas ungleichen - Entlastung in den verschiedenen Bereichen der Beherbergung gewinnen Sie Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken. Wo hat man dann die grössten Mindereinnahmen, also die grössten Entlastungen? Das muss ich Ihnen nicht sagen; es sind nicht die kleinen Betriebe im Kanton Graubünden, wo ein Zimmer 80 Franken kostet. Man muss sich etwas überlegen, wenn man eine Massnahme ergreift, bei der man sagt, man wolle tatsächlich etwas erleichtern. Wir sind alle der Meinung, dass man das machen soll, aber es muss dann auch dort wirken, wo wir wollen, dass es wirkt, da sind wir uns wahrscheinlich einig.
Darum sage ich Ihnen: All diese Massnahmen mit Steuern, einfach flächendeckend und runter und rauf und wie auch immer - das ist Giesskanne. Machen wir doch das nicht in einem Moment, in dem wir tatsächlich dafür sorgen müssen, dass gewisse Bereiche wirklich durch diese schwierige Zeit hindurchkommen. Da gibt es vernünftige und unvernünftige Massnahmen; ich bin für die vernünftigen.
Darum möchte ich Sie bitten, die Vorschläge des Bundesrates zu unterstützen.
[VS]