Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-09-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-09-14
Wortprotokoll
Als Vorbemerkung: Wir werden die Verordnung entsprechend anpassen, sodass achtzehn Monate Kurzarbeitsentschädigung mit einem Karenztag bezahlt werden; das ist in der Pipeline und wird im Oktober in den Bundesrat kommen. Das ist richtig, das kann der Bundesrat selbst machen.
Wir haben heute eine etwas andere Situation, als wir sie 2008 und 2009 hatten, als die Möglichkeit bestand, mit [PAGE 793] Stabilisierungsmassnahmen etwas zu unternehmen. Die Aussicht auf die Entwicklung 2012 wird, wie Sie sehen, wenn Sie alle Parameter anschauen, eine andere sein, als wir sie vor zwei, drei Jahren hatten. Das Leben ist eben nicht so statisch, wie man es als Politiker oder Politikerin manchmal gerne hätte. Es hat eine Dynamik drin, und man kann nicht immer alles mit dem vergleichen, was man schon einmal gesagt und gemacht hat.
Man hat jetzt gesagt: Ja, wir haben eine ganz tiefe Arbeitslosigkeit, und darum besteht auch kein Anlass dazu, jetzt bereits irgendwelche Mittel zur Verfügung zu stellen für den Fall, dass dann die Kurzarbeitsentschädigung zunehmen könnte. Schauen Sie einmal die Arbeitslosigkeit im Jahre 2009 an: Im Moment, als wir am meisten Kurzarbeitsentschädigung bezahlten, im Jahre 2009, nämlich eine Milliarde Franken, hatten wir eine Arbeitslosigkeit von unter 4 Prozent. Wenn die Gleichung aufgehen würde, müsste man ja sagen, dass wir überhaupt keine Mittel hätten brauchen müssen, weil wir in den Jahren, in denen andere Länder eine sehr hohe Arbeitslosigkeit hatten, eine sehr tiefe Arbeitslosigkeit hatten.
Wir unterlaufen mit diesem Beitrag für Kurzarbeitsentschädigung an die Arbeitslosenversicherung die Schuldenbremse nicht, und wir stehen auch nicht in Widerspruch zur Verfassung. Die Verfassung sagt ja: Wenn die Verhältnisse ausserordentlich sind, dann erbringen Bund und Kantone - oder auch nur der Bund - diese ausserordentlichen Leistungen. Der Unterschied zwischen uns besteht darin, wie wir die heutige Situation beurteilen, ob wir sie als ausserordentliche Situation für die Arbeitslosenversicherung und für die Kurzarbeitsentschädigung anschauen oder ob wir sagen, es sei Courant normal, wie in den letzten drei, vier Jahren auch. Im Bundesrat sind wir der Auffassung, dass wir uns in einer ausserordentlichen Situation befinden, die sich daraus ergibt, dass es diese Frankenstärke gibt, die überall, bei allen Unternehmen - nicht bei allen gleich stark -, durchschlagen wird. Wir sind in einer ausserordentlichen Situation, wie das die Bundesverfassung hier sagt.
Noch einmal: Wir stellen nicht in irgendeiner Form die Schuldenbremse infrage. Wenn wir - und das ist unsere Auffassung, das ist unsere "Prognose" - davon ausgehen, dass wir in den Jahren 2012 und 2013 mehr Mittel für die Kurzarbeitsentschädigung brauchen als heute, dann müssen wir uns die Frage stellen, wie wir das finanzieren. Es gibt zwei Möglichkeiten. Man kann das entweder finanzieren, indem man den Abgabesatz erhöht, und zwar genau in den Jahren 2012, 2013 und 2014, wenn viele Unternehmen grosse Schwierigkeiten haben werden, oder man kann sagen, man macht eine Vorinvestition der öffentlichen Hand und versucht das vorweg aufzufangen. Das wäre der Weg. Wir sind der Auffassung, dass es kein guter Weg ist, dann, wenn die Unternehmen am meisten Mühe haben, zur Sicherung die Abgabesätze zu erhöhen. Wir haben heute die Möglichkeit, vorweg etwas zu leisten, und ich denke, das sollten wir auch tun.
Dass es ordnungspolitisch nicht der beste Weg ist, darüber müssen wir uns nicht unterhalten. Aber es ist eine Möglichkeit, um pragmatisch ein Problem zu lösen, das wir mit Bestimmtheit in den Jahren 2012 und 2013 haben werden.