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Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-09-14

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-14

Wortprotokoll

Die Frau Bundesrätin hat ja vorhin ausgeführt, das Leben sei dynamisch. Ich hoffe, wir können die Detailberatung wieder etwas dynamisieren. In diesem Sinne finde ich es gut, dass wir über Ziffer 4 integral reden.

Bei Absatz 1 geht es um die Reduktion des Normalsatzes. Wenn man das mit den weiteren Minderheitsanträgen [PAGE 794] zusammennimmt, geht es um eine Reduktion der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer von 2 Milliarden Franken pro Jahr oder ein bisschen mehr.

Nun, diese Vorlage ist ja ein dringliches und auf maximal ein Jahr befristetes Bundesgesetz. Wenn man bei der Mehrwertsteuer etwas befristet ändert, dann müssen Buchhaltungssoftware, Rechnungsstellung und Preisanschriften befristet angepasst werden - und nach einem Jahr, wenn die Frist abgelaufen ist, müssen diese Anpassungen wieder rückgängig gemacht werden. Also, unter Reduktion von Bürokratie und Vereinfachung von Administration lässt sich das nicht subsumieren!

Und dann ist das hier Giesskannenprinzip par excellence. Die Exporte sind ohnehin von der Mehrwertsteuer befreit. Die Exportindustrie, die die Unterstützung nötig hätte, hat also gar nichts davon. Aber die Importe, die unserer Wirtschaft Probleme machen, die würde man etwas entlasten. Ich habe am Anfang gesagt: Die Massnahmen treffen das Ziel vielleicht nicht immer zu 100 Prozent. Aber diese Massnahme läuft dem, was wir wollen, genau entgegen.

Dann gibt es bei diesem ersten Absatz auch noch ein kleines Mysterium: Gemäss Protokoll war das Verhältnis bei der Abstimmung in der Finanzkommission 10 zu 2 Stimmen, heute gehören 4 Kommissionsmitglieder der Minderheit an. Ich nehme an, das war ein Versehen, nicht unbedingt ein Seitenwechsel.

Ich komme noch zu den Anträgen zum Gastgewerbe: Es geht ja um die Reduktion des Steuersatzes von 3,8 auf 2,5 Prozent für gastgewerbliche Leistungen - ohne Alkohol und Tabak - und für Nahrungsmittel im Rahmen gastgewerblicher Leistungen. Hier reden wir noch von einer Grössenordnung von etwa jährlich 700 Millionen Franken. Über den administrativen Aufwand, darüber, was das heisst, wenn man jetzt Anpassungen macht und diese dann wieder rückgängig macht, habe ich schon gesprochen. Zur Verpflegung habe ich mir sagen lassen, dass in der Schweiz etwa 85 Prozent von Schweizern eingenommen werden und etwa 15 Prozent von Ausländerinnen und Ausländern. Wenn wir hier von Tourismusexport und Ausländern reden, dann ist die Zielgenauigkeit mit 15 Prozent ausserhalb des Bereiches, den ich noch als gut erachten würde.

Ein Hotelbeispiel hat die Frau Finanzministerin bereits gemacht, das lasse ich jetzt weg. Ich habe meine Hotelrechnung von Bern als Beispiel genommen. Schauen Sie einmal in Ihren Hotelrechnungen nach, ob das jetzt wirklich das Entscheidende wäre. Ich habe auch schnell nachgeschaut, wie die Mehrwertsteuersätze im Ausland aussehen. Ich will auch hier nicht ausholen. Ich habe eine Rechnung aus dem Südtirol, allerdings aus dem Jahr 2008. Der reduzierte Satz bei der Beherbergung betrug 10 Prozent und der höhere Satz 20 Prozent. In den USA habe ich kürzlich eine Rechnung erhalten, und da war die Tax durchgehend bei 14,5 Prozent angesetzt. Also bitte, wenn wir über Internationales reden, dann vergleichen wir auch einmal die Sätze. Ich finde das ja sehr gut, dass wir sehr tiefe Sätze haben, allerdings wäre es richtig, wenn sie einheitlich wären.

Jetzt noch das letzte Argument - da es ja überall die gleiche Minderheit ist, ist es insofern richtig, das integral anzuschauen -: Da wäre die Idee, nun auch beim Essen im gastgewerblichen Bereich den reduzierten Satz anzuwenden, aber die alkoholischen Getränke auszuschliessen. Wenn ich am Abend - wenn die Session etwas weniger hektisch ist - ein schönes Nachtessen einnehme und mit Kolleginnen und Kollegen zusammen etwas Gutes esse und auch noch eine Flasche Wein trinke, dann werden zwei Mehrwertsteuersätze angewendet: auf dem Essen ein reduzierter und auf dem Wein ein erhöhter. Wie Sie das wieder Ihrer Klientel vermitteln wollen, das sei dahingestellt!

Man kann es auf den Punkt bringen, und das ist mein bestes Argument: Wenn ich einen Espresso mit einem Grappa trinke, dann gilt für den Espresso ein reduzierter Satz und für den Grappa nicht. Das darf nicht sein.

Lehnen Sie darum alle diese Anträge ab.