Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2011-09-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-14

Wortprotokoll

Kollege Freitag hat es jetzt schön ausgeführt. Da er mit dem administrativen Aufwand begonnen hat, schlage ich ihm einfach vor, doch zur Gastronomie und zur Hotellerie zu gehen und zu fragen, ob es ihnen zu viel Aufwand wäre, wenn sie künftig einheitlich für alles 2,5 Prozent Mehrwertsteuer entrichten müssten. Im heutigen System sind es 7,6 bzw. befristet 8,0 Prozent als Normalsatz; daneben gibt es den Beherbergungssatz von 3,6 bzw. 3,8 Prozent für die Hotellerie sowie den tiefen Satz von 2,4 bzw. 2,5 Prozent, der in der Gastronomie dann gilt, wenn ein Kunde etwas mitnimmt und sich nicht ans Tischchen setzt. Da haben wir die üblichen Abgrenzungsprobleme. Die Hotellerie kämpft de facto mit drei Sätzen. Wenn Sie schon von administrativen Entlastungen reden, fragen Sie doch bitte die Branche. Diese kann Ihnen auch noch ein paar Sachen dazu sagen, wo man administrativ runterfahren könnte. Hier meine ich im Gegenteil, dass das ein Befreiungsschlag wäre. Diese Reduktion der Mehrwertsteuersätze gilt ja nur für ein Jahr, das ist begrenzt, und nachher kommt irgendwann hoffentlich die Mehrwertsteuerreform, Teil 2, an der wir schon lange herumkauen. Das ist aber wie gesagt ein anderes Thema.

Noch eine Vorbemerkung zu Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf: Natürlich kann man sagen, dass es dem Giesskannenprinzip entspricht, wenn man zugunsten der Leute jetzt mit der Mehrwertsteuer etwas runtergeht. Ja, tatsächlich, es profitieren alle davon. Aber ist es denn so schlimm, wenn die Leute in diesem Land wieder etwas mehr im Portemonnaie haben, um zu leben? Ich mache Sie gerne darauf aufmerksam, dass wir 2011 die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht haben; da war es dann nicht zu viel administrativer Aufwand, das hat 1,1 Milliarden Franken mehr in die Kasse gespült. Für die Arbeitslosenversicherung hat man den Lohnabzug um 0,2 Prozentpunkte erhöht und einen Solidaritätsbeitrag eingeführt, was 620 Millionen Franken mehr ausmacht. Auch für EO und Mutterschaftsversicherung wurden die Abzüge angepasst und um 0,2 Prozentpunkte erhöht, das ergab 680 Millionen mehr. Das ergibt grosso modo 2,5 bis 3 Milliarden Franken - das war dann nicht zu viel Aufwand. Es war gut begründet, und hier ist es auch begründet.

Warum sollten wir es dem Volk nicht wieder zurückgeben dürfen, wenn wir solche Überschüsse einfahren? Das ist die grundsätzliche Überlegung. Wenn da von Giesskanne gesprochen wird, setze ich doch ein Fragezeichen. Wenn die Leute mehr im Portemonnaie haben, heisst das immer auch: Sie haben mehr zum Leben. So ist dies indirekt doch eine Stärkung der Hotellerie und der Gastronomie. Die Hotellerie gilt ja als Exportbranche. Ich weiss nicht, warum wir dieser Branche nicht auf diesem direkten Weg helfen dürfen, über die Leute, über die Kunden. Dies erhöht mindestens die Binnennachfrage, und das, finde ich, ist etwas Positives.

Sie können dann ja einzeln bestimmen. Die erste Reduktion bei Artikel 25 auf einen Normalsatz von 7,5 Prozent wäre die Reduktion, die tatsächlich am meisten einschenken würde; es geht um etwa eine Milliarde Franken. Nachher sind wir im Bereich von 700 Millionen Franken, wie das der Präsident der Finanzkommission ausgeführt hat. Sie können da frei entscheiden: Geben wir den Leuten 2 Milliarden zurück, oder sind es dann nur etwa 700 und etwas mehr Millionen Franken? Gut, diese Anträge sind in der Kommission abgelehnt worden.

Die Frankenstärke hat die Leistungen der Tourismuswirtschaft innert einem Jahr um rund 25 Prozent verteuert. Insbesondere in den klassischen touristischen Berggebieten war der Rückgang der Übernachtungen im Juli 2011 dramatisch. Im Wallis betrug er 8 Prozent, in Graubünden 10 Prozent. Da rund 50 Prozent des Umsatzes in einem Hotel auf die Restauration entfallen, ist nicht nur die Beherbergung, sondern auch die Restauration betroffen. Die Restauration wird zudem entlang der gesamten Landesgrenze in Mitleidenschaft gezogen - da spreche ich als Schaffhauser wirklich sozusagen von der Front -, da zahlreiche Essen, Bankette, Geschäftsanlässe und Hochzeitsfeiern usw. im benachbarten Ausland durchgeführt werden.

[PAGE 795]

Die Tourismuswirtschaft ist mit einem Umsatz von 16 Milliarden Franken die drittgrösste Exportbranche der Schweiz. Im Unterschied zu klassischen Exportbranchen hat sie jedoch kein Potenzial für eine Auslagerung ins Ausland; sie ist zu 100 Prozent standortgebunden. Damit können Hotellerie und Restauration nicht durch einen geschickten Produktemix mit in- und ausländischen Vorprodukten Kosten sparen. Der grösste Kostenblock von nahezu 50 Prozent, nämlich die Personalkosten, fällt vollumfänglich in der Schweiz an; das ist nicht wenig. 50 Prozent Personalkosten, das sind auch Arbeitsplätze. Umgekehrt ist das Gastgewerbe aber auch zu 100 Prozent im Inland beschäftigungswirksam. Und last, but not least: Touristische Leistungen, welche an Ausländer erbracht werden, sind im Gegensatz zu klassischen Exportleistungen auch nicht von der Mehrwertsteuer befreit.

Mir scheint, den Besonderheiten dieser Exportbranche sollte zumindest mehrwertsteuerlich so gut als möglich Rechnung getragen werden. Honorieren wir die hohe Beschäftigungswirksamkeit im Inland; berücksichtigen wir, dass von den rund 230 000 Arbeitsplätzen viele Personen profitieren, die möglicherweise in anderen Branchen nicht so einfach ein Auskommen finden könnten. Tragen wir auch der Tatsache Rechnung, dass das Gastgewerbe ein bedeutender Abnehmer landwirtschaftlicher Produkte ist und wesentlich zum Erhalt unserer Landwirtschaft beiträgt.

Die temporäre Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf gastgewerblichen Leistungen für ein Jahr ist eine rasch umsetzbare, rasch wirksame und nicht wettbewerbsverzerrende Massnahme, die zudem finanzierbar ist. Gemäss Auskunft der Eidgenössischen Steuerverwaltung - das ist heute auch bestätigt worden - würde die Massnahme den Bund bei einer Befristung auf ein Jahr zwischen 700 und 750 Millionen Franken kosten. Da das Ziel der Senkung jedoch in der Generierung von Mehrumsatz infolge verbesserter Wettbewerbsfähigkeit besteht, darf davon ausgegangen werden, dass die Massnahme den Staat unter dem Strich wesentlich weniger kosten wird.

Die Senkung erlaubt es gastgewerblichen Betrieben, ihre Leistungen sofort kostengünstiger anzubieten und damit gegenüber ausländischen Angeboten wieder wenigstens etwas konkurrenzfähiger zu werden. Die Massnahme ist zusätzlich zu den Deviseninterventionen der Nationalbank nötig, denn bei einem Kurs von rund Fr. 1.20 ist die touristische Schweiz währungsmässig immer noch rund 20 Prozent zu teuer, ausgehend von einem Wechselkurs von 1.50 gleich 100 Prozent.

Die Massnahme ergänzt auch sinnvoll sämtliche Selbsthilfebestrebungen und Qualitätsoffensiven der Branche. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den neuen Bildungs-GAV, der seit dem 1. Januar 2010 in Kraft ist, und an das sogenannte Q-Label des Schweizerischen Tourismusverbandes (STV).

Es geht bei der temporären Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf gastgewerblichen Leistungen für ein Jahr weder um Subventionen noch um Geschenke, sondern um Verbesserungen der unternehmerischen Rahmenbedingungen für eine Branche, die unter der Frankenstärke besonders leidet und den hohen inländischen Kosten praktisch nicht ausweichen kann. Es ist doch viel zielgerichteter und positiver, rund 700 Millionen Franken in Form von Steuerausfällen zu investieren, als bereits heute 500 Millionen für die Arbeitslosenversicherung als Ausgabe vorzusehen. Da setzen wir uns ja dem Vorwurf aus, quasi wie die Totengräber zu warten, bis die Arbeitslosen dann endlich kommen und bis die Betriebe endlich umschalten, statt eben jetzt einer gebeutelten Branche diese notwendige Erleichterung zu verschaffen.

Wie gesagt, Abgrenzungsprobleme gibt es kaum, und der Nutzen ist gross - und Geschwindigkeit ist gefragt: Praktisch unveränderlich hohen schweizerischen Produktionskosten stehen hochmobile ausländische und schweizerische Gäste gegenüber. Ich war kürzlich im Wallis, auf der Riederalp. Dort hat man mir im Hotel gesagt, normalerweise sei um diese Zeit das Hotel praktisch ausgebucht; in diesem Jahr: Fehlanzeige. Die ausländischen Gäste können sich bei einem Aufenthalt schon nur währungsmässig in einer um 20 Prozent überteuerten Schweiz immer weniger leisten, und die Schweizer Gäste profitieren von der extremen Kaufkraft des Frankens im Ausland noch zusätzlich und buchen Ferienbankette und Firmenessen, wie gesagt, auch ausserhalb der Schweiz.

Bitte erkennen Sie die Besonderheiten und die gegenwärtigen Schwierigkeiten einer schweizerischen Schlüsselbranche, bitte anerkennen Sie die Notwendigkeit, auf pragmatische Weise zur temporären Verbesserung der Rahmenbedingungen dieser Branche beizutragen, und unterstützen Sie darum die von mir eingebrachten Minderheitsanträge.

Ich danke Ihnen und entschuldige mich dafür, dass es etwas länger geworden ist - aber dafür gilt mein Votum auch gleich für vier Anträge.