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Binder Max · Nationalrat · 2001-06-21

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Den Wortlaut von Artikel 10 Absatz 3, der aufgehoben werden soll, finden Sie auf Ihrer Fahne nicht - in den letzten Tagen wurde Ihnen das geltende Gesetz aber noch ausgeteilt. Ich möchte Ihnen kurz sagen, worum es sich handelt: Artikel 10 Absatz 3 des geltenden Gesetzes lautet wie folgt: "Die Ausweise sind unbefristet und gelten für die ganze Schweiz. Aus besondern Gründen können sie befristet, beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden. Der Lernfahrausweis ist immer zu befristen." Diese Regelung aufzuheben entbehrt nun wirklich jeder Notwendigkeit. Das ist eine reine Anpassung ans EU-Recht, das die Möglichkeit, Fristen einzuführen, vorsieht. Fristen einzuführen aber heisst ebenso, Fristen zu verlängern, allenfalls Ausweise zu erneuern, sei es nach Absolvierung von Kursen oder durch andere Massnahmen. Das bedeutet neue, übermässige Bürokratie mit Kostenfolgen für den Ausweisinhaber.

Der heute gültige Artikel 10 Absatz 3 sieht ja in gewissen Fällen schon Befristungen vor; er findet in der Praxis auch Anwendung. So müssen ältere Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker heute von Zeit zu Zeit einen ärztlichen Test bestehen, um weiter selbstständig fahren zu dürfen. Diese Praxis hat sich bewährt.

Es gibt heute nicht einmal in der EU auch nur ansatzweise klare Vorstellungen oder gar Beschlüsse, wie, wann und warum die Führerausweise befristet und erneuert werden sollen. Ich meine, wir dürfen kein Recht setzen, ohne auch zu wissen, wie es sich letztlich auswirkt.

Hier ist eine starke Minderheit in der Kommission - bei einem Stimmenverhältnis von nur gerade 11 zu 10 - unterlegen. Ich bitte Sie, im Sinne der Übersichtlichkeit, aber auch der Aktualität und der Realität eines Gesetzes der Minderheit zu folgen.

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