Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2011-03-10
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10
Wortprotokoll
Die Kommission hatte Gelegenheit, über verschiedene Varianten und Anträge zu diesem Artikel zu sprechen. Es geht dabei einerseits um ein absolutes Verbot einer geldlichen oder geldwerten Leistung, anderseits um eine Angleichung an die internationale Praxis, in der es eben üblich ist, dass bei sogenannten Phase-I-Studien, in denen ein neuer Wirkstoff an gesunden, meist jungen Männern erprobt wird, ein Betrag überwiesen wird. Die Angemessenheit soll dabei jeweils von den Ethikkommissionen überprüft werden. Die Kommission nahm dieses Anliegen auf und hat die Vorgabe im Entwurf des Bundesrates und der Verwaltung etwas klarer definiert. Es geht im ersten Absatz um die Forschungsseite, diese darf kein Entgelt und keinen geldwerten Vorteil für die Teilnehmer vorsehen. Im zweiten Absatz wird klargestellt, dass die Teilnehmerseite keine solchen Forderungen erheben kann, und im dritten, dass die ersten beiden Absätze nicht für die Teilnahme gesunder Probanden gelten. Materiell ist also kein wesentlicher Unterschied zwischen der Version des Bundesrates und jener der Mehrheit festzustellen.
Deshalb bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit I (Neirynck), welcher in der Kommission mit 11 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen scheiterte, sowie den Antrag der Minderheit II (Gilli) abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.