Lexipedia

Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2011-03-10

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-10

Wortprotokoll

Die Fraktion der FDP-Liberalen bittet Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Es ist so, dass wir hier eine Abstufung zwischen den Absätzen 1 und 2 von Artikel 13 machen. Absatz 1 ist quasi die passive Formulierung, wonach man Teilnehmern nichts anbieten darf, und Absatz 2 ist dann eigentlich die aktive Formulierung, wonach Teilnehmer an einem Forschungsprojekt nichts entgegennehmen dürfen. In Absatz 3 geht es dann um die gesunden Probanden, die natürlich entsprechend entschädigt werden sollen. Wenn sich jemand zur Verfügung stellt, der eigentlich nicht betroffen ist, dann muss er ja ein Entgelt erhalten, denn sonst wird ja jede Forschung verunmöglicht. Das gilt auch für Forschungen, die nicht sehr interventionell angelegt sind. Man muss ja die Leute wirklich entschädigen können. Ohne eine Entschädigung geht es nicht.

Man muss sich auch vor Augen halten, um was für Entgelte es hier geht. Es geht in aller Regel nicht um reine Aufwandentschädigungen. Die Forschungspraxis spricht hier eine deutliche Sprache. Es geht nicht nur darum, Aufwandentschädigungen oder Reisespesen auszurichten. Es geht auch darum, Beträge auszurichten, ohne die sich niemand - gesunde Leute sowieso nicht - zur Verfügung stellen würde und ohne die man zu keinen Forschungsergebnissen käme. Schliesslich sind solche Evaluationen zum Nutzen und im Sinne der Leute, die darauf angewiesen sind, dass man in einigen Bereichen einen Fortschritt erzielen kann.

Mit der Formulierung des Bundesrates ist es auch nicht möglich, eine Unterscheidung zwischen gesunden und kranken Probanden zu machen. Wie sind die Reaktionen dieser beiden Gruppen? Das sind Fragen, die man nicht beantworten kann, wenn man die absolute Formulierung des Bundesrates übernimmt.

Die Formulierung der Mehrheit ist eine klare und strikte Regelung. Die Einhaltung der Anforderungen dieses Artikels an Projekte muss jedes Mal von einer Experten- oder einer Ethikkommission beurteilt werden. Es ist ja nicht so, dass wir hier einfach legiferieren und damit sagen, was möglich ist und was nicht. Die einzelnen Fälle müssen zwingend immer von Ethik- und Expertenkommissionen beobachtet werden. In diesem Sinne muss ich wirklich Herrn Neirynck widersprechen, wenn er sagt, es sei dann alles offen, man habe keine Handhabe mehr. Solche Forschungsprojekte müssen sowieso von Ethik- und Expertenkommissionen untersucht werden.

Die negative Formulierung des Bundesrates "Niemand darf ..." ist natürlich höchst problematisch. Wir sehen hier die Möglichkeit, dass grundsätzlich Entgelte entrichtet werden. Wenn man dann aber sagt, niemand darf ein Entgelt erhalten, dann ist es quasi so: Es ist eigentlich alles erlaubt, aber niemand darf etwas machen. Der Entwurf des Bundesrates suggeriert, dass es grundsätzlich erlaubt ist, für die Teilnahme an Forschungen Entgelte zu entrichten, und das soll eben nicht sein. Die Mehrheit definiert klare Spielregeln. Es ist ganz klar, dass es Teilnehmer gibt, die ein kleines Entgelt erhalten. Das ist wesentlich stringenter, als wenn man einfach sagt, es sei grundsätzlich alles erlaubt, und dann einschränkt. Nein, die Mehrheit sagt explizit, wie die Spielregeln sind. Das ist auch für eine Ethikkommission viel einfacher zu handhaben, denn diese muss ja dann bestimmen können, wie und unter welchen Gegebenheiten diese Klauseln hier anzuwenden sind. Wenn man einfach suggeriert, grundsätzlich könnten Entgelte entrichtet werden, entspricht das nicht der Wirklichkeit und nicht der Forschungspraxis.

Deshalb bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen. Die Mehrheit macht ganz klare Unterscheidungen, und sie geht ganz klar nicht davon aus, dass grundsätzlich Entgelte entrichtet werden. Nein, sie sagt ganz klar, wer Entgelte erhalten darf und wer eben nicht. Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Mehrheit.