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preparatory:AB 130086

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10

Wortprotokoll

Der Inhalt von Artikel 5 gemäss Entwurf des Bundesrates ist an sich durch Artikel 11, Subsidiarität, bereits abgedeckt. Dort ist festgehalten, dass ein Forschungsprojekt mit Personen nur durchgeführt werden darf, wenn gleichwertige Erkenntnisse anders nicht gewonnen werden können. Problematisch an Artikel 5 ist, dass er Relevanz voraussetzt; ob diese Bedingung erfüllt ist, kann letztlich erst das Ergebnis der Forschung zeigen. Die Formulierung müsste demzufolge offener sein, damit die Grundlagenforschung nicht behindert oder gar verhindert wird. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung können neue Behandlungsmethoden entwickelt werden. Der Artikel kann sich in der vom Bundesrat gewählten Formulierung gegen die Grundlagenforschung wenden. Aus diesem Grund hat sich die Mehrheit der Kommission auch die Frage gestellt, was für Nachteile für die Menschen in der Forschung eine Streichung des Relevanzartikels haben könnte. Es sind keine relevanten Nachteile erkannt worden.

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Ich möchte noch eine abschliessende Bemerkung machen: Wenn wir den Relevanzartikel weiterhin in dieser Vorlage haben, dann bitte ich den Ständerat, dessen Formulierung nochmals genau zu betrachten und allenfalls eine bessere Lösung zu finden.

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