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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2011-03-10

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2011-03-10

Wortprotokoll

Die Grünen bitten Sie, dem Minderheitsantrag Neirynck zuzustimmen. Über diesen Artikel haben wir lange diskutiert: Können wir für die Forschung am Menschen Relevanz voraussetzen? Diejenigen, welche diese Bestimmung streichen möchten, befürchten, dass es zu unangebrachten Einschränkungen in der Forschungsfreiheit kommt. Dem ist ganz klar nicht so.

In der Kommission wurde das Beispiel gebracht, wie man denn nach Artikel 5, wenn Relevanz verlangt werde, noch die Erforschung des 27. Kopfwehmittels durchführen könne, wenn doch bereits 26 Präparate zur Bekämpfung dieser Beschwerde auf dem Markt seien. Artikel 5 will aber nicht in diesem Sinne in die Forschungsfreiheit eingreifen. Auch die Erforschung des 27. Kopfwehmittels wird in Zukunft möglich sein. Voraussetzung ist aber, dass das Risiko für den Forschungsteilnehmenden oder die Forschungsteilnehmende unter den gegebenen Bedingungen entsprechend klein ist. Relevanz steht also nicht als absoluter und auch nicht als statischer Begriff da. Relevanz bedingt auch nicht etwas Relevantes als Forschungsresultat, sondern Relevanz bezieht sich auf die Fragestellung, mit der eine Forschungsarbeit begonnen wird.

Ich möchte deshalb gern nochmals auf den Leitfaden der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften zurückkommen, der ja die Forschung am Menschen aus wissenschaftlicher Sicht begleitet und deshalb nicht im Verdacht steht, sich forschungskritisch zu äussern, und an dem auch die Forschenden mitgewirkt haben. Im Kapitel "Ethische Anforderungen an die Konzeption und Durchführung von Studien" wird genau dies verlangt: Relevanz. Es wird verlangt: "Eine Studie muss gesellschaftlichen Wert aufweisen." Das kann sie auf ganz verschiedene Arten tun, mit verschiedenen Fragestellungen zur Verbesserung der Gesundheit, zur Erforschung von Ursachen, zu Krankheitsmechanismen oder zur Funktion des menschlichen Körpers. Die Bedingung, dass sie einen gesellschaftlichen Wert aufweisen muss, schliesst Studien aus, die keine verallgemeinerbaren Erkenntnisse liefern können, die eben keine relevante Fragestellung haben. Die Relevanz der Fragestellung wird im Leitfaden der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften unter dem Titel "Ethische Anforderungen an die Konzeption und Durchführung von Studien" also explizit erwähnt.

Es gibt keine relevante Fragestellung, wenn gesicherte Daten keine solche Fragestellung mehr zulassen. Das gilt auch für Studien - das ist wichtig für die Transparenz der Forschung -, für die beispielsweise keine Publikation vorgesehen ist.

Mit diesem Artikel ist also nicht gemeint, dass das Studienresultat relevant sein muss - das kann man nämlich zu Beginn der Forschungsarbeit gar nicht wissen -, sondern es ist damit gemeint, dass die Fragestellung relevant, das heisst wichtig, sein muss. Diese Anforderung darf man an Studien, bei denen mit Menschen geforscht wird, stellen.