Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · 2011-03-10
Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-10
Wortprotokoll
Ich bin sehr froh über das ausführliche Votum von Frau Gilli, vor allem über die Klärung, dass es hier um die Relevanz der Forschungsfrage geht und eben nicht um die Relevanz der Resultate. Das hat auch in der Kommission zu Diskussionen geführt, und ich glaube, es ist ganz wichtig, dass das hier geklärt worden ist.
Bei einem Gesetz, welches die Forschung am Menschen regelt, kommt den Grundsatzartikeln, denen wir uns jetzt schon eine ganze Weile widmen, natürlich eine spezielle Bedeutung und auch besonderes Gewicht zu. Zu den sehr wichtigen Grundsatzartikeln gehört aus Sicht der SP-Fraktion Artikel 5, der sogenannte Relevanzartikel, den ja eine knappe Mehrheit ersatzlos streichen will. Was bezweckt dieser Relevanzartikel? Er gibt vor, dass Forschungsvorhaben unter Einbezug des Menschen eine wissenschaftlich relevante Fragestellung verfolgen müssen. Die Forschungsfrage muss also relevant sein, entweder für das Verständnis von Krankheiten des Menschen, also z. B. für das Verständnis von Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers, oder aber für die öffentliche Gesundheit. Dabei geht es um nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein in der ethischen Diskussion zur Forschung am Menschen breitanerkanntes und heute übrigens bereits verwendetes Kriterium.
Es ist für uns von der SP-Fraktion selbstverständlich, dass dieses Kriterium hier verankert wird und dass an diesem Relevanzartikel festgehalten wird. Dies auch noch aus einem zweiten Grund, und dieser scheint mir ebenfalls wichtig mit Blick auf den Verfassungsartikel, der an der Urne angenommen wurde und den wir hier ja auf Gesetzesebene konkretisieren: In der Verfassung wird nämlich in Artikel 118b Absatz 1 auf die gesellschaftliche Bedeutung der Forschung explizit hingewiesen. Bei der Forschung am Menschen steht zwar primär der individuelle Schutz des mit einbezogenen Menschen im Zentrum, es gilt aber auch, anerkannte kollektive Interessen mitzuberücksichtigen.
Ich bitte Sie daher, den Relevanzartikel beizubehalten und hier mit dem Bundesrat zu stimmen, d. h., die Minderheit Neirynck zu unterstützen.