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Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2011-03-10

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10

Wortprotokoll

In diesem Artikel soll die unvollständige Aufklärung geregelt werden. Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Entwurf des Bundesrates, abgesehen vom Titel, da dieser missverstanden werden könnte. Der Antrag der Mehrheit dazu lautet "Partielle Aufklärung".

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es Forschung gibt, bei der man durch vollständige Aufklärung die Resultate verfälschen würde. Als Beispiel kann ein klinischer Stresstest mittels Computertomografie genannt werden. Bei diesem Beispiel handelt es sich um Forschung im biomedizinischen Bereich, was auch als Argument gegen den Antrag der Minderheit I genommen werden kann. Da die Ethikkommissionen die Projekte beurteilen, würden bei risikoreichen und stark belastenden Forschungen die Voraussetzungen für eine partielle Aufklärung sicher nicht als erfüllt eingestuft. Ohne Ausnahmeregelung müsste wohl auch bei der Mehrheit der sozialwissenschaftlichen Forschungsprojekte vollständig aufgeklärt werden. Als Beispiel könnte man hier die Rassismusforschung nennen, was letztlich gegen den Antrag der Minderheit II spricht, die eine Streichung dieser Ausnahmeregelung will.

Dieser Artikel gab sowohl in der ersten wie auch in der zweiten Lesung in der Kommission sehr viel zu reden, wobei sich die Stimmenverhältnisse nicht geändert haben. Letztlich obsiegte der Entwurf des Bundesrates mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.