Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2011-03-10
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10
Wortprotokoll
Die Haftungsfragen führten in der Kommission zu erheblichen Diskussionen. Die meisten Bestimmungen im vorliegenden Gesetzentwurf sind Schutznormen und dienen eigentlich der Prävention, d. h. der Verhinderung von möglichen Schäden. Artikel 19 ist nun eine Haftpflichtnorm, welche jedoch keinen Einfluss auf die Durchsetzung der Schutznormen hat. Die Minderheiten argumentierten deshalb, dass eine solche Haftungsnorm keinen zusätzlichen Schutz der Integrität und der Würde des Menschen biete, sondern lediglich festhalten wolle, unter welchen Voraussetzungen für einen entstandenen Schaden gehaftet werde.
Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit wollen in diesem Gesetz eine scharfe Kausalhaftung einführen, welche die Haftung vom Handeln abkoppelt. Gehaftet wird auch ohne Verschulden, einfach aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen eines Forschungsprojektes der in der Haftungsnorm niedergelegte Haftungstatbestand eintritt.
Die Minderheit I möchte eine mildere Kausalhaftung für jene Schäden, welche in einem engen Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt stehen. Sie will dem Bundesrat auch keine Kompetenz für eine Verlängerung der Verjährungsfrist erteilen. Die Minderheit II will Artikel 19 generell streichen, weil sie der Auffassung ist, dass diese Haftungsregeln bereits im OR, im Vertragsrecht, oder im normalen Haftpflichtrecht geregelt seien. Der Antrag Mörgeli wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, der Antrag Pfister Theophil auf Streichung des Artikels mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.