Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-10
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-10
Wortprotokoll
Diese letzte Differenz ist wichtig. Sie betrifft die Situation, die wir mit der vorgezogenen CO2-Gesetz-Teilrevision und der Volksinitiative haben, die immer noch hängig ist. Durch die Bedingung, dass die Teilrevision erst mit dem Rückzug oder der Ablehnung der Volksinitiative an der Urne im Bundesblatt erscheinen soll, erreichen Sie - das ist für mich absolut nachvollziehbar -, dass am Ende nicht zwei Regelungen zum gleichen Thema vorliegen. Die Initianten haben ja bereits signalisiert, dass ein Rückzug grundsätzlich denkbar wäre. Ich meine, der Rückzug ist geradezu zwingend, da sonst ein Inkrafttreten der CO2-Gesetz-Teilrevision per 1. Januar 2012, also gleichzeitig mit den entsprechenden Bestimmungen in den EU-Ländern, verunmöglicht würde. Auch aus Verkehrssicherheitsgründen muss die Volksinitiative nicht länger aufrechterhalten bleiben, denn die ständerätliche Kommission berät bereits die Vorlage Via sicura, und auch dort ist materiell ein Paket zur Übernahme von international vereinheitlichten Fahrzeugvorschriften geschnürt.
Der Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative sieht vor, die CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen wie in der EU bereits 2012 einzuführen. Dies muss über eine vorgezogene Teilrevision des CO2-Gesetzes passieren, da das zukünftige totalrevidierte CO2-Gesetz, das diese Woche ja im Ständerat behandelt wurde und auch den Gegenvorschlag zur Klima-Initiative enthält, frühestens auf 2013 in Kraft treten kann und soll. Wenn die Teilrevision Anfang April publiziert würde, würde die Referendumsfrist im Juni ablaufen. Dies ist immer noch ein sehr sportlicher Zeitplan, denn für einen Start am 1. Januar 2012 muss dann in der verbleibenden Zeit auch noch eine Verordnung ausgearbeitet werden.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und diese Differenz auszuräumen.