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Cathomas Sep · Nationalrat · 2011-03-10

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-10

Wortprotokoll

Die UREK hat das Geschäft gestern, am 9. März 2011, behandelt. Der Beschluss des Ständerates bei Artikel 11f, den Ertrag aus der Sanktion nicht, wie von unserem Rat am 30. September 2010 beschlossen, an die Bevölkerung zu verteilen, sondern dem Infrastrukturfonds zuzuweisen, hat in der Kommission zu einer Diskussion über weitere Möglichkeiten der Mittelverwendung geführt. Anträge, die zum Ziel hatten, die Sanktionseinnahmen in neue Gefässe fliessen zu lassen - zum Beispiel in die allgemeine Bundeskasse, in den Fonds für Verkehrssicherheit, in ein Gefäss zur Förderung des Kaufs neuer, energieeffizienterer Personenwagen in der Form von Bonuszahlungen oder in den Infrastrukturfonds, wie der Ständerat es in seinem Beschluss vorsieht -, wurden von der Kommission allesamt abgelehnt.

Die Sanktion, die infolge der Überschreitung der Zielvorgabe ausgesprochen wird, ist im Grundsatz eine Lenkungsmassnahme. Die Verwendung dieser Mittel soll dementsprechend gemäss den Vorgaben im CO2-Gesetz staatsquotenneutral an die Bevölkerung zurückerstattet werden. Es wird zudem erwartet, wie heute bereits erwähnt, dass die Einnahmen aus den Sanktionen nicht sehr gross sein werden. Auf jeden Fall werden sich diese innert kurzer Zeit vermindern, da angenommen werden darf, dass der technische Fortschritt bei der Entwicklung emissionsärmerer Fahrzeuge und der Zusammenschluss der Importeure zu Emissionsgemeinschaften die Zielerreichung weitgehend ermöglichen werden. Zudem wird das Anliegen der Sicherheit, das die Initiative ebenfalls beinhaltet, auch Berücksichtigung finden. Wir dürfen annehmen, dass das vom Bundesrat erarbeitete Projekt Via sicura einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer leisten wird.

Aufgrund dieser Überlegungen ist die Kommission der Auffassung, dass die Mittelzuweisung für andere Verwendungszwecke nicht zweckmässig ist. Gerade wegen der Kurzfristigkeit der verfügbaren Mittel und auch wegen der Ungewissheit bezüglich der Verfassungsmässigkeit einer Abzweigung dieser Sanktionseinnahmen, die ja als Lenkungsabgabe gedacht sind, soll die vom Bundesrat vorgeschlagene und von unserem Rat bereits einmal bestätigte Rückerstattung an die Bevölkerung beibehalten werden.

Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit bei Artikel 11f, nicht dem Ständerat zu folgen, sondern der Mehrheit zuzustimmen und am Beschluss unseres Rates vom 30. September 2010 festzuhalten.