Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-09-12
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-12
Wortprotokoll
Die Reserven der Krankenversicherer haben uns schon verschiedentlich beschäftigt. Vor einem Jahr, in der Herbstsession 2010, hat unser Rat entgegen dem Antrag seiner SGK einer Initiative des Kantons Genf zugestimmt (09.319), welche eine Gesetzesrevision verlangt, wonach künftig die Reserven für jeden Kanton, in welchem ein Versicherer die obligatorische Krankenversicherung betreibt, separat gebildet werden müssen. Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen die Krankenversicherer die Reserven jedoch nicht kantonal berechnen. Rein kalkulatorisch aber wurde festgestellt, dass es grosse Unterschiede zwischen den kantonalen Reserven gibt und dass insbesondere Kantone mit hohen Prämien einen Überhang an Reserven zu verzeichnen haben. Diese Situation hatte auch zur Einreichung der Standesinitiative geführt.
In der Wintersession 2010 hat unser Rat gemäss dem Antrag seiner SGK einer Motion zugestimmt, welche den Bundesrat beauftragte, bezüglich der Reservepolitik der Krankenversicherer eine Gesetzesrevision vorzulegen, welche unter anderem eine Erhöhung der Transparenz vorsieht, und zwar durch eine Aktualisierung der Vorgaben für die Bilanzierungs- und Rechnungslegungsstandards für die Krankenversicherer. Die Motion Maury Pasquier geht in die gleiche Richtung: Sie beauftragt den Bundesrat, Artikel 60 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung so zu ergänzen, dass das Bundesamt für Gesundheit Mindest- und Höchstreservesätze festsetzen kann, und zwar entsprechend den verschiedenen, in einer Verordnung zu regelnden Arten von Risiken.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Er "teilt die Meinung der Motionärin, dass diese Regelung die Risiken, denen der einzelne Versicherer ausgesetzt ist, ungenügend berücksichtigt. Deshalb sollen neu die Mindestreserven eines Versicherers in Abhängigkeit der eingegangenen Risiken festgelegt werden. Bei dieser Art der Reserveberechnung werden insbesondere die Versicherungs-, die Markt- und die Kreditrisiken quantitativ erfasst. Das Ziel dieser Änderung ist es, die finanzielle Sicherheit der Krankenversicherer langfristig zu gewährleisten."
Der Ständerat hat die heute zur Diskussion stehende Motion entsprechend dem Antrag des Bundesrates am 15. Dezember 2010 angenommen. Die SGK unseres Rates hat, wie Sie gehört haben, sehr knapp entschieden und die Motion entgegen dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Die knappe Mehrheit der Kommission lehnt die Motion aus formellen Gründen und aus einem materiellen Grund ab. Formell sei der Vorstoss nicht mehr nötig, nachdem der Bundesrat den Vorentwurf für das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt habe. Der Vorentwurf enthalte Bestimmungen über risikobasierte Reserven und einen Korrekturmechanismus. Materiell will die Kommissionsmehrheit keine Höchstreservesätze vorgeschrieben haben.
Beide Argumente sind nicht stichhaltig. Eine Vernehmlassung ist noch keine Lösung, weshalb die Motion nicht überflüssig ist. Und zum Materiellen: Höchstreserven können verhindern, dass Krankenversicherer in gewissen Kantonen wesentlich höhere Prämien verlangen, als zur Deckung der Leistungen nötig sind. Wir haben auch hier ein Gesetz in Vernehmlassung. Es will mit einem komplizierten Rückumverteilungsmechanismus diejenigen Kantone mehr mit Prämien belasten, die bisher zu tiefe Reserven hatten, und denjenigen Kantonen etwas zurückgeben, die zu hohe Reserven angehäuft haben. Also: Wenn das Bundesamt für Gesundheit schon bisher Höchstreserven hätte festsetzen können, wäre diese Fehlentwicklung gar nicht möglich gewesen.
Im Namen der starken Kommissionsminderheit - ich erinnere Sie daran, dass die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen entschieden hat - bitte ich Sie, die Motion anzunehmen, wie dies der Bundesrat beantragt und der Ständerat bereits getan hat.