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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich sehe hier eine gewisse Parallele zum Vorstrafenregister. Beim Vorstrafenregister ist festgeschrieben, dass niemand Einsicht nehmen kann ausser Untersuchungsbehörden, Polizei und Richter. Hier geht es um etwas Ähnliches, es geht um Beschränkungen der Bewilligung, ein Auto zu lenken, die oft auf ein Fehlverhalten, zum Teil auch auf medizinische Gründe zurückzuführen sind.

Aufgrund der Beispiele, die Herr Wiederkehr angeführt hat, müsste dann eigentlich derjenige, der von sich glaubt, er habe ein Anrecht zu wissen, ob XY ein Auto lenken dürfe oder nicht, der Polizei sagen, er habe diese Person fahren gesehen, sie solle das kontrollieren. Was dann die Polizei im Register sieht, darf sie nicht an Dritte weitermelden, weil es dabei zum Teil um hochsensible Daten geht. Es gibt Berechtigte; sie haben ein Anrecht durchzusetzen, dass jemand tatsächlich kein Auto lenkt. Aber sie müssen das via die Behörde machen.