Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2011-09-12
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-12
Wortprotokoll
Bei Artikel 19 Absatz 2 geht es um die Haftung, und wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen. Warum? Es geht um die Verjährung der Ersatzansprüche. Grundsätzlich soll auch in diesem Gesetz die Verjährungsfrist von zehn Jahren gelten. Es gibt in diesem Bereich aber Sonderfälle, die als Ausnahmen qualifiziert werden müssen, und die Kompetenz dazu soll der Bundesrat erhalten. Ich nenne ein Beispiel: Gemäss Artikel 40 des Strahlenschutzgesetzes ist die Verjährungsfrist für Haftpflichtansprüche dreissig Jahre. Diese Frist ist natürlich nicht einfach nach Gutdünken entstanden, sondern beim Strahlenschutz können Schädigungen von Probandinnen und Probanden vorkommen, und die Probandinnen und Probanden sollen nicht im Regen stehengelassen werden, wenn Auswirkungen einer Forschung nach zehn Jahren noch nicht zutage getreten sind. Des Weiteren ein Beispiel, das immer wieder genannt worden ist, die sogenannte Xenotransplantation: Das ist ein sehr neuer Forschungsbereich, bei dem man sich nicht immer einig ist, wie lange sich eine Forschung in Zukunft auswirkt.
Dieser Passus wurde ins Humanforschungsgesetz aufgenommen, damit man für Haftpflichtansprüche nebst einer grundsätzlichen Verjährungsfrist von zehn Jahren auch weiter gehende Verjährungsfristen festlegen kann. Nach dem Strahlenschutzgesetz zum Beispiel gibt es heute schon eine Verjährungsfrist von dreissig Jahren. Es entspricht also der Logik unserer Gesetzgebung, einer Gesetzgebung, die von diesem Parlament einmal beraten worden ist, diese Ausnahmeregelung zu gestatten. Der Bundesrat soll die Kompetenz haben, zum Beispiel das Strahlenschutzgesetz zu berücksichtigen. Würde man dies nicht tun, würde dieser Passus für die radiotoxikologische Forschung am Menschen mit dem Strahlenschutzgesetz kollidieren.
Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie deshalb, bei Artikel 19 Absatz 2 dem Bundesrat zu folgen und damit auch hier zu versuchen, eine Differenz zu bereinigen.