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Graf Maya · Nationalrat · 2011-09-12

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2011-09-12

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es um die Haftung bei Forschungsprojekten mit Menschen. Absatz 2 regelt die Frage, wie lange nach Abschluss eines Forschungsprojektes geschädigte Personen Ersatzansprüche geltend machen können. Nach dem Entwurf des Bundesrates kann der Bundesrat für einzelne Forschungsbereiche eine längere Frist festsetzen. Der Ständerat und die Minderheit Pfister Theophil möchten diese bundesrätliche Kompetenz aus dem Gesetz streichen. Die Grünen bitten Sie, dies nicht zu tun und der Mehrheit der Kommission zu folgen. Es ist sinnvoll und wichtig, dass der Bundesrat Ausnahmen für einzelne Forschungsbereiche machen und diese schon vor Forschungsbeginn festlegen kann, denn es ist möglich, dass in gewissen Forschungsgebieten auch längerfristig, also nach mehr als zehn Jahren, Schäden auftreten. Denken Sie daran: In anderen Gesetzen haben wir sogar eine Frist von dreissig Jahren, z. B. im Umweltschutz- oder im Gentechnikgesetz. Sollen Menschen, die sich für Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen, nicht denselben Haftungsschutz haben? Hier geht es nicht einmal um eine Frist von dreissig Jahren, sondern nur um die Kompetenz des Bundesrates, die Frist für bestimmte Forschungsbereiche zu verlängern.

Stimmen Sie der Mehrheit zu, und lehnen Sie den Antrag der Minderheit ab.