Pfister Theophil · Nationalrat · 2011-09-12
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-12
Wortprotokoll
Zuerst allgemein zur Differenzbereinigung: Den meisten Änderungen im neuen HFG, die aufgrund der Behandlung im Ständerat entstanden sind, können wir zustimmen. Wesentliche Differenzen hat es aus Sicht der SVP-Fraktion bei den Artikeln 19, 20 und 44.
Bei Artikel 19, Haftung, geht es um die Frage, wann Ersatzansprüche verjähren. Der Ständerat ist einer klaren Linie gefolgt und hat eine bundesrätliche Kann-Kompetenz zur Festlegung von nichtbestimmten längeren Fristen gestrichen. Wir sind überzeugt, dass die Lösung des Ständerates der Sache dienlich ist und keine untragbaren Risiken entstehen lässt. Wir sollten im Weiteren beachten, dass der Bundesrat am 31. August 2011 das EJPD gebeten hat, eine Vernehmlassung für die Vereinheitlichung des Verjährungsrechts zu eröffnen; gleichzeitig soll damit die Motion 07.3763 mit dem Titel "Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht" [PAGE 1312] erledigt werden. Der Bundesrat hat letzte Woche an seiner Medienkonferenz darüber orientiert.
Unter Ziffer 2.3.1 des Berichtes zum Vorentwurf des EJPD wird bemängelt, dass die Verjährungsregelung in verschiedenen Gesetzen verstreut und uneinheitlich ist. Wir sind nun im Begriff, hier wieder eine Spezialregel einzuführen. Es ist nicht der Zeitpunkt, dem Bundesrat hier eine Kompetenz einzuräumen, wenn die ganze Systematik insgesamt geregelt werden soll. Die Debatte über alle Argumente in Bezug auf die Rechtsfragen in der Haftpflicht hat mit der Vernehmlassung begonnen. Wir sollten sie in diesem Spezialgesetz nicht vorwegnehmen.
Ich bitte Sie darum namens der Minderheit, der Version des Ständerates zuzustimmen.