Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21
Wortprotokoll
Ich muss Sie zunächst ersuchen, den Antrag der Minderheit Aeschbacher abzulehnen. Das Kriterium "verursachergerecht" ist zu unbestimmt; wir wüssten nicht recht, wie man das umsetzen könnte. Mit der Verkehrsinformation sollen ja vor allem Staus verhindert werden. Es stehen nicht alle Fahrzeuge im Stau oder fahren gerade auf einen zu. Es gibt keine Abgrenzungskriterien dafür, welche Motorfahrzeuge man belasten soll und welche nicht.
Hingegen empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit Hegetschweiler zuzustimmen. Hier eine Vorbemerkung an Herrn Hegetschweiler, der meine Ausführungen zum Antrag Schmid Odilo als nicht kompatibel mit diesem Artikel empfand. Ich habe nur gesagt, der Bund könne den Verkehr nicht umleiten. Die Kantone können zwar informieren, umleiten können sie den Verkehr hingegen nicht. Es ist sogar fraglich, ob sie den Hinweis auf den Autoverlad Lötschberg machen dürfen, weil der BLS-Verlad als eine private, gewinnbringende Organisation angesehen werden kann.
Nun möchte ich, dass Sie dem Antrag der Minderheit Hegetschweiler zustimmen. Die Verkehrsinformation im Sinne von Artikel 57c wird künftig durch eine Aktiengesellschaft wahrgenommen; sie heisst Viasuisse. Mehrheitsaktionärin ist die SRG. Der TCS ist zwar immer noch dabei, aber er ist nicht mehr wie früher die bestimmende Kraft. Die Angst, dass für ihn indirekt Reklame gemacht werden kann, können wir nicht teilen. Diese neue Aktiengesellschaft wird ihre Aufgabe in Kooperation mit kantonalen Polizeistellen, dem Astra und den SBB wahrnehmen. Neben der Strasse ist also auch die Schiene an der Kooperation beteiligt. Das ist eine Lösung, die Erfolg verspricht.
Ich ersuche Sie, der Minderheit Hegetschweiler zuzustimmen.