Lexipedia

Minder Thomas · Ständerat · 2013-03-05

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-05

Wortprotokoll

Die Geschichte lehrt uns, dass die Eidgenossenschaft bei fast allen Grossprojekten - seien es die Expo, der Gotthard-Basistunnel, die Neat - und auch bei grossen Rüstungsgeschäften oftmals Mühe hatte und dass die Kosten massiv überschritten wurden. Beim Mirage-Kauf bedurfte es eines Nachtragskredites von 576 Millionen Franken, was einer Kostenüberschreitung von 70 Prozent gleichkam.

Welche Verantwortung tragen wir bei diesem Rüstungsgeschäft? In erster Linie eine kaufmännische, eine finanzielle. Das Technische können wir nicht beurteilen, das überlassen wir den Profis. Dass es eine dritte Dimension braucht, ist unbestritten.

Doch wie sichern wir uns bei dieser Verantwortung ab? Indem wir von der SiK Einblick in die beiden relevantesten Papiere hatten, einerseits in den Staatsvertrag mit Schweden, anderseits in den Beschaffungsvertrag mit Saab. "Staatsvertrag" ist jedoch der falsche Ausdruck, denn bekanntlich kommt dieser Vertrag nicht ins Parlament. Das Papier spricht zwar von einem "government contract", doch in Tat und Wahrheit ist es das nicht. Im Vertragsentwurf heisst es: Die Schweiz bestellt den Gripen bei der schwedischen Regierung. Dies ist ebenfalls falsch, denn der Staat Schweden baut keine Flieger und ist auch nicht in der Lage, Qualitätsmängel oder Lieferverzögerungen selbst zu beheben. Er kann dafür bürgen oder garantieren, aber nur auf eine finanzielle Art, mehr nicht. Qualitätsmängel beheben kann der schwedische Staat nicht. Dass bei allfälligen Schwierigkeiten zwischen den Vertragsparteien verhandelt werden muss, ist logisch. Dass aber weder im einen noch im anderen Vertragsentwurf ein Gerichtsstand abgemacht ist, auch kein anerkanntes nationales oder internationales Recht definiert wurde, ist ein grober Fehler. Jede Firma oder jedes KMU macht mit wichtigen Lieferanten Verträge und definiert einen Gerichtsstand, nicht aber die Schweizer Armee beim 3-Milliarden-Gripen-Kauf.

Ein Gerichtsstand und eine Vermittlung von einer Drittperson in einem Streitfall ist im Vertragsentwurf explizit ausgeschlossen. Das ist falsch und sollte vom VBS oder vom Bundesrat noch korrigiert werden. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Diesen Führungsgrundsatz kennen all jene, die in der Schweizer Armee weitergemacht haben. Er entspricht der Armeeführungsdoktrin. Das heisst, die Vertragsparteien sollten einerseits den Gerichtsstand, aber auch allfällige Konventionalstrafen in beiden Verträgen definieren. Lediglich einander vertrauen, dass ein allfälliger Streit gütlich geregelt wird, genügt nicht. Da diese Vorlage so oder so vors Volk kommt, hat man noch genügend Zeit, diesen Punkt auszumerzen und nachzuverhandeln. Sogar der Worst Case, der Konkurs oder Verkauf der Firma Saab - er wurde angesprochen -, sollte in diesem Kaufvertrag und/oder Staatsvertrag geregelt sein; dies ganz im Sinne von "Gouverner, c'est prévoir". Ebenfalls ist sicherzustellen, dass sich die beiden Verträge und deren Verpflichtungen nicht widersprechen oder aufheben.

Ich empfehle dem Bundesrat, diese Überlegungen noch aufzunehmen. Diesbezüglich schliesse ich mich meinem Kollegen Hans Altherr an, wonach grosse Änderungen in den beiden Verträgen, wie die von mir hier angesprochenen, der SiK allenfalls noch vorgelegt werden sollten.