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Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-03-05

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-05

Wortprotokoll

Wohl kaum ein Rüstungsprogramm der jüngsten Vergangenheit hat im Vorfeld seiner Beratung im Parlament ein derart grosses und kontroverses Echo in den Medien ausgelöst wie der Ersatz des heute im Einsatz stehenden Tiger. Dabei wird ausgeblendet, dass bis zum endgültigen Ersatz und zur Ausmusterung der 54 F-5 Tiger rund vierzig Jahre ins Land gezogen sein werden. Es ist ein Flugzeug, das also schon rein technisch weit überholt ist, das den heutigen Anforderungen nicht genügt und das schon gar nicht den zukünftigen Anforderungen genügen wird. Es versteht sich deshalb von selbst, dass Material, das weder in technischer Hinsicht noch in Bezug auf den immer teurer werdenden Unterhalt den Anforderungen genügt, im Bestand einer Luftwaffe keine Zukunft haben kann. Es ist deshalb nur logisch, dass diese 54 Tiger ersetzt werden müssen.

Mit der Ersatzbeschaffung von 22 Gripen reduziert sich die Flotte der Luftwaffe um 32 Flugzeuge und damit in massiver Weise. Damit passt sich die Armee der heutigen sicherheitspolitischen Situation an, sie verringert die militärischen Luftbewegungen und trägt trotzdem mittel- und langfristig zur Stabilisierung der ungewissen sicherheitspolitischen Lage bei.

Die Aufträge der Armee sind in Artikel 58 der Bundesverfassung und im Militärgesetz klar definiert. Die Armee hat als letztes sicherheitspolitisches Monopolelement unseres Landes ihre Definition - und damit auch ihre Berechtigung - sowohl im jüngsten sicherheitspolitischen Bericht als auch im Armeebericht vom Parlament in mehrfacher Hinsicht zugestanden erhalten; sie zeichnet auch für den Schutz der dritten Dimension verantwortlich. Sie hat die Durchsetzung der Souveränität im Luftraum jederzeit zu gewährleisten und zu vollziehen.

Auch wenn die Luftraumverteidigung zum heutigen Zeitpunkt nicht im Vordergrund steht, übernimmt die Luftwaffe eine zentrale Rolle bei der Überwachung und bei der luftpolizeilichen Durchsetzung der neutralen Souveränität; sie nimmt damit eine bestimmte und wichtige Rolle ein. Diese Aufgabe, die täglich wahrgenommen werden muss und die auch täglich den Einsatz der Luftwaffe notwendig macht - was viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen -, lässt sich weder mit langsam fliegenden und primär der Aufklärung dienenden Drohnen noch mit irgendwelchen vom Boden aus gesteuerten Abwehrwaffen vornehmen und durchsetzen.

Mit dem Ersatz der in die Jahre gekommenen und immer mehr auch technisch veralteten Tiger-Flugzeuge durch den Gripen können die wichtigen Schutzleistungen im Verbund mit dem F/A-18 in der dritten Dimension auch in Zukunft wirksam wahrgenommen werden. Es stellt sich sicherheitspolitisch die Frage, ob diese Schutzfunktion von einem Land, das keinem militärischen Bündnis angehört, überhaupt noch alleine wahrgenommen werden kann und soll. Die Alternative wäre die Ausgliederung und Delegation dieser Aufgabe an die Luftstreitkräfte der Nato bzw. an die umliegenden Staaten im Sinne einer europäischen Verbundaufgabe. Gerade diese in der öffentlichen Diskussion immer wieder aufgeworfene Frage muss meines Erachtens im Kontext der neutralitätspolitischen Haltung der Schweiz beantwortet werden. Überflüge, welche militärstrategischen Hintergründe diese auch immer notwendig machen würden, müssten dann zweifellos akzeptiert und somit auch mitgetragen werden. Gerade in der jüngeren Vergangenheit hat die Schweiz aus neutralitätspolitischen Gründen derartige Überflugrechte verweigert und dies im Sinne ihrer grundsätzlichen politischen Haltung kontrolliert. Die Schweiz hat solche Entscheide, wenn notwendig, auch luftpolizeilich durchgesetzt - zu Recht, wie ich meine. Die permanente Durchsetzung der Lufthoheit über unserem Territorium muss auch in Zukunft durch die eigene Luftwaffe jederzeit und rund um die Uhr gewährleistet werden können, wie sie von den anderen Luftwaffen, mit Ausnahme jener von Österreich und von gewissen baltischen Kleinstaaten, ebenfalls aufrechterhalten wird. Eine Delegation dieser hoheitlichen Staatsaufgabe lehne ich deshalb ab.

Wenn man die Souveränität über den eigenen Luftraum als eine eigene Staatsaufgabe betrachtet, so muss auch die Frage einer eigenen Luftwaffe im Rahmen einer gesamtheitlichen sicherheitspolitischen Betrachtung mit dem Fokus auf eine langfristige Eigenständigkeit betrachtet werden. Der Ersatz der F-5 Tiger ist in diesem Kontext deshalb unausweichlich und in langfristiger Betrachtung auch notwendig. Es stellt sich nun die Frage, ob der von Bundesrat und Armasuisse evaluierte Typus Gripen auch in dieses Konzept und in die Doktrin unserer Armee passt. Diese nicht ganz einfache Frage muss primär durch die verantwortliche politische und militärische Führung beantwortet werden, das gehört zur Aufgabe der Exekutive. Dazu gehören insbesondere auch die Fragen der technischen Abklärungen, der Risikoabwägung, Finanzierung, Vertragsverhandlungen, Einhaltung der geforderten Lieferfristen und aller im Rahmen des Vertrages vereinbarten Spezifikationen.

Als Mitglied der SiK habe ich mich in den vergangenen Monaten intensiv mit dieser Rüstungsbeschaffung auseinandergesetzt. Die Kaufsumme von 3,126 Milliarden Franken ist für ein Rüstungsprogramm hoch, aber, wie die Geschichte zeigt: Beim Kauf von Flugzeugen ist sie nichts Unbekanntes! Ich habe festgestellt, dass die nun vorliegende Botschaft das Beschaffungsgeschäft in sehr detaillierter Art und Weise ausleuchtet und die wesentlichen Informationen in allen Belangen sehr ausführlich darlegt. Ich habe in den vergangenen neun Jahren als Mitglied der SiK noch kaum ein Beschaffungsgeschäft gesehen, das so minutiös vorbereitet worden ist wie dieses. Die Kaufsumme macht dies auch notwendig. Auch den Ausführungen durch die Projektleitung, allen voran durch das Leitungsgremium bei Armasuisse, gebührt mein Respekt. Sie haben meine offenen Fragen im Rahmen der Kommissionsbehandlungen zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet. Der Einblick in den Beschaffungsvertrag und die umfangreichen Erläuterungen zu den einzelnen Inhalten haben wesentlich dazu beigetragen, dass die offenen Fragen meines Erachtens beantwortet worden sind, zum Beispiel die Fragen der Teuerung, des Fixpreises, des Lieferverzugs, der Vertragspartner, der Problemlösung bei Vertragsschwierigkeiten und auch der Typenspezifikationen. Dank der äusserst kompetenten Ausführungen des Projektleiters seitens Armasuisse, also durch Herrn Weber, [PAGE 37] sowie durch Herrn Botschafter Catrina, den Verhandlungsleiter mit dem Staat Schweden, konnten die Fragen ausgeräumt werden.

Zur Gesamtbetrachtung eines derartigen Geschäftes gehören zweifellos auch gesundes Misstrauen und kritisches Hinterfragen. Genauso gehört in die Behandlung eines derart komplexen Geschäftes das Element des Vertrauens in die verantwortlichen Personen, die mit der Durchführung und Evaluation beauftragt waren. Ich masse mir nicht an, die einzelnen technischen Besonderheiten und die internationalen Gepflogenheiten bei Käufen dieser Art zu kennen, zu beurteilen oder gar zu kritisieren. Dafür haben wir die Spezialisten und diplomatischen Unterhändler. Es ist ihre Aufgabe, das im Rahmen derartiger Investitionen für unser Land Beste herauszuholen und eventuelle Nachteile zulasten unseres Landes abzuwenden bzw. einzugrenzen. Dies haben sie aus meiner Perspektive auch getan; sie haben das mit Schweden als Verhandlungspartner - ein unserer politischen Auffassung nahestehendes Land und ein keinem Bündnis angehörender Staat - in dieser Hinsicht bestens gelöst. Gerade die bisher mit diesem Staat gemachten Erfahrungen stimmen mich positiv und zuversichtlich, dass dieses Geschäft im Sinne des Beschaffungsvertrages reibungslos über die Bühne gebracht werden kann. Wir sollten deshalb auch aufhören, das Haar in der Suppe zu suchen, und die Verantwortlichen zielgerichtet weiterarbeiten lassen.

Die Periode für die Informationspflicht, wie sie unsere Kommission in die Vorlage aufgenommen hat, erachte ich als zweckmässig und zielführend. Die nach Schweden delegierten technischen Sachverständigen bieten zusätzliche Gewähr auf korrekte Informationen und die Einhaltung der geforderten Spezifikationen. Ich bin davon überzeugt, dass wir das bestellte Flugzeug fristgerecht zum vereinbarten Preis auch erhalten werden.

Der einzige Aspekt, der aus meiner Sicht nochmals überdacht werden sollte, ist die Frage, ob die Mietoption zum heutigen Gripen zur frühzeitigen Ausserdienststellung des Tigers und zur Einschulung der Piloten für den Preis von rund 44 Millionen Franken auch ergriffen werden soll. Diese Frage bedarf meines Erachtens einer erneuten Hinterfragung seitens des Departementes und der Armeeführung. Die notwendige Zeit dazu besteht ja immer noch.

Unmittelbar verbunden mit der Beschaffung dieser 22 Gripen ist auch die Finanzierung zu betrachten. Aussergewöhnlich ist dabei, dass die Finanzierung für einmal nicht in einem normalen Verfahren, wie das bei Rüstungsbeschaffungen sonst üblich ist, vorgenommen wird. Die finanzhaushaltrechtlich vorgesehene Erstellung eines speziellen Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen ermöglicht jedoch eine gestaffelte Alimentierung des Kaufbetrages im Rahmen der periodischen Zahlungen. Dieser Spezialfonds ermöglicht voraussichtlich auch, die Einlagen mit Kreditresten vorzunehmen, die ansonsten, wie das die Vergangenheit zeigte, beim VBS verfallen würden.

Auf die Einzelheiten, wie sie in der Botschaft beschrieben sind, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Unschön ist jedoch, dass diese Lösung explizit jetzt bei diesem Rüstungsgeschäft angewandt wird und damit die rechtliche Grundlage für ein fakultatives Referendum erzwungen werden kann beziehungsweise auch wird. Persönlich habe ich kein Problem mit einem definitiven Entscheid des Souveräns. Es wäre aber wohl überlegenswert, ob künftig nicht auch andere exorbitante Ausgaben diesem Regime unterzogen werden sollten.

Ein Entscheid durch das Volk bietet nicht nur Risiken, sondern auch die Chance, diese langfristige Investition in die Sicherheit unseres Landes in der Öffentlichkeit breit zu diskutieren und allenfalls legitimieren zu lassen. Es ist eine Diskussion, die meines Erachtens dringend wieder einmal geführt werden sollte und bei der der Entscheid die Basis der künftigen Sicherheitspolitik darstellen kann. Es liegt an uns, die Notwendigkeit der militärischen Sicherheit - bestehend aus allen Elementen der Armee, und dazu gehört auch der Schutz durch die Luftwaffe - den Bürgerinnen und Bürgern darzulegen.

Die Sicherheit eines Landes ist nicht einfach gottgegeben. Sie ist aber das wesentliche Element, um in Frieden, Freiheit und Wohlstand leben zu können. Sie ist in keinem Land dieser Welt gratis zu haben. Die Gewährleistung der Sicherheit ist auch keine kurzfristige Angelegenheit, sondern eine Daueraufgabe. Das letzte Sicherheitselement des Bundes, unsere Armee, basiert nicht auf kurzfristigen und opportunistischen Überlegungen. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn alle anderen Sicherheitselemente ausgeschöpft sind, wenn sie durch die Kantone angefordert wird oder es die politische Situation erfordert. Dann passiert das aber ohne grosse Anlaufmöglichkeit, sondern sofort und möglichst wirkungsvoll. Das erfordert jedoch gut ausgebildete Einheiten mit dem richtigen Material, ob am Boden oder in der Luft.

Dazu gehört eben auch eine einsatzfähige und gut ausgerüstete Luftwaffe. Die Ersatzbeschaffung mit den 22 Gripen für die 54 Tiger gehört zu dieser Bereitschaft, um in allen Lagen zu jeder Zeit am richtigen Ort agieren zu können. Ich bin deshalb überzeugt, dass sowohl die Ersatzbeschaffung als auch die Finanzierung über diese Fondslösung sicherheits- und finanzpolitisch verantwortbar sind.

Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und werde ihr auch mit Überzeugung zustimmen.