Altherr Hans · Ständerat · 2013-03-05
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-05
Wortprotokoll
Ich werde in meinem Votum zwei Hüte tragen, nämlich denjenigen des Vizepräsidenten der Finanzkommission und denjenigen eines Mitgliedes der SiK-SR. Ich werde also sozusagen zwei Fliegen - nicht zwei Flieger - mit einer Klappe schlagen, und das, obwohl diese zwei Fliegen auf unterschiedlicher Flughöhe fliegen.
Zum Auftrag des abwesenden Präsidenten der Finanzkommission: Ich berichte Ihnen über den Mitbericht, den diese Kommission an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2013 verabschiedet hat. Wir haben uns in der Finanzkommission zunächst mit der Botschaft zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen, mit dem Rüstungsprogramm 2012, befasst. Schwerpunkte in der Diskussion waren die Auswirkungen des Gripen-Kaufs auf den finanziellen Handlungsspielraum in anderen Aufgabenbereichen der Armee, dann der Finanzierungsmechanismus in Form eines Spezialfonds, die Folgen einer allfälligen Ablehnung des Gripen-Kaufs an der Urne und die Verteilung der Kompensationsgeschäfte auf die Kantone und Regionen. Ich nehme zu diesen vier Punkten kurz Stellung:
1. Zu den Auswirkungen des Gripen-Kaufs auf den finanziellen Handlungsspielraum in anderen Aufgabenbereichen der Armee: Sie kennen die Ausgangslage. Wir haben hier beschlossen, die Armee solle 100 000 Angehörige haben und ein Budget von 5 Milliarden Franken pro Jahr. Der Bundesrat fährt jetzt auf einer Schiene mit 100 000 Angehörigen der Armee und 4,7 Milliarden Franken inklusive Gripen-Kauf. Es ist uns bisher nicht ganz klar geworden, ob das möglich ist, ob das zu schaffen ist und wie das aussehen soll. Ich bitte Herrn Bundespräsidenten Maurer, dazu in seinem Eintretensreferat Ausführungen zu machen.
2. Zum Finanzierungsmechanismus in Form eines Spezialfonds: Der Spezialfonds war in der Kommission unbestritten. Da waren alle dafür, weil alle es ermöglichen wollten, über diesen Gripen-Kauf abstimmen zu können. Wir haben ja generell das Finanzreferendum nicht; hier soll es in einem absoluten Ausnahmefall eingeführt werden.
3. Wenn man die zwei Vorlagen betrachtet, dann ist nicht hundertprozentig klar, dass bei einem Referendum gegen den Fonds und für den Fall, dass das Stimmvolk zu diesem Fonds Nein sagt, auch der Gripen-Kauf vom Tisch ist. Wir waren in der Finanzkommission schon der Meinung: Das muss sonnenklar und wasserdicht sein! Ich glaube, es ist auch so, aber es muss so festgehalten werden.
4. Zur Verteilung der Kompensationsgeschäfte: Sie finden dazu in der Botschaft Ausführungen. Es geht um Kompensationsgeschäfte in der Höhe von rund 2,5 Milliarden Franken, die zu 65 Prozent in der Deutschschweiz, zu 30 Prozent in der Romandie und zu 5 Prozent in der italienischsprachigen Schweiz anfallen sollen. Selbstverständlich geht auch die Finanzkommission davon aus, dass in erster Linie die Qualität und der Preis berücksichtigt werden müssen. Die Finanzkommission ist aber der Meinung, dass man von den Zahlen, wie sie in der Botschaft aufgeführt sind, nicht weit abrücken darf, sondern dass diese, wenn immer möglich, einzuhalten sind. Bisher war es nämlich so, dass 93 Prozent der Aufträge in die Deutschschweiz vergeben worden sind und dass bis jetzt lediglich zwei Unternehmen berücksichtigt worden sind, wenn ich das richtig verstanden habe.
Nun zu meinen Bemerkungen als Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission: Ich möchte in einem ersten Punkt auf das Votum von Herrn Zanetti eingehen. Herr Zanetti, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie bei der Beratung mit der Einsicht in den Vertrag überfordert waren. Ich war auch schon einmal überfordert - hier aber nicht, hier nicht! Das mag Sie erstaunen. Was ich aber eigentlich sagen wollte - das ist meine zentrale Feststellung -: Wenn ich Ihre Begründung höre, dann meine ich, Sie müssten eigentlich einen Rückweisungs- und nicht einen Ablehnungsantrag stellen. Sie müssten eigentlich sagen: "Ich hatte nicht genug Zeit, ich habe mich nicht gründlich eingearbeitet, der definitive Vertrag lag noch nicht vor; das will ich alles haben, und deshalb beantrage ich die Rückweisung." Dafür hätte ich ein gewisses Verständnis gehabt. Ihre Begründung für die Ablehnung hat mich aber nicht überzeugt.
Sie haben vom Kommissionspräsidenten eine umfassende Darstellung der Kommissionsarbeit erhalten. Wir haben - so mein Eindruck - gründlich gearbeitet, und von Durchwinken kann keine Rede sein. Die technischen, finanziellen und politischen Risiken, welche die Subkommission Tiger-Teilersatz der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates festgestellt hat, sind auch nach deren Ansicht weitgehend geklärt.
Ich beschränke mich lediglich auf drei Bemerkungen bzw. Fragen zum ganzen Thema.
1. Wenn man die bisherige Debatte verfolgt und insbesondere auch die Botschaft liest, dann stellt man fest, dass der Ausgangspunkt der Diskussion die Annahme ist, dass die Tiger teilweise zu ersetzen sind. Denkt man aber an das zu erwartende Referendum gegen den Fonds, dann wird man mit den Erklärungen früher beginnen müssen. Vor der Frage, wann wie viele Flugzeuge welcher Marke zu welchem Preis beschafft werden sollen, ist zu erklären, weshalb wir eine Luftwaffe brauchen. Damit wir uns recht verstehen: Ich bin vollends davon überzeugt. Wir haben alle bereits eine Meinung dazu. Letztes Mal haben wir sie im Zusammenhang mit der Fluglärm-Initiative erläutert und diskutiert. Es ist aber die absolut zentrale Frage, und sie ist spätestens im Bundesbüchlein sauber darzulegen und schlüssig zu beantworten.
2. Im Vorfeld unserer Kommissionsarbeit wurde von verschiedener Seite gefordert, dass für den Fall von Schlecht- bzw. Späterfüllung klare Schadenersatzregelungen und/oder Konventionalstrafen vorzusehen seien. Sie, Herr Bundespräsident, haben uns in der Kommissionssitzung Ausführungen dazu gemacht, welche die Mehrheit der Kommission zufriedenstellten. Der Kommissionspräsident hat diese Erklärungen zusammengefasst. Ich darf Sie bitten, Herr Bundespräsident, die Ausführungen zu den Vereinbarungen mit Schweden hier vor dem Plenum zu wiederholen, damit wir alle in diesem Punkt vom selben Wissensstand ausgehen und uns dann entscheiden können.
3. Der Vertrag zwischen der schwedischen Regierungsagentur FXM und Armasuisse lag uns in einer ausformulierten Fassung in der englischen Originalsprache vor. Es wurde uns gesagt, diese Fassung sei mehr oder weniger [PAGE 35] definitiv. Die Unterzeichnung des Vertrages, die selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes und allenfalls des Volkes erfolgt, sei für etwa Mitte Mai vorgesehen. Ich nehme nicht an, dass es an dieser Fassung noch Änderungen bzw. grössere Änderungen geben wird. Sollte dies aber wider Erwarten der Fall sein, dann erwarte ich, dass Sie, Herr Bundespräsident, der SiK des Nationalrates und unserer SiK darüber Bericht erstatten. Ich gehe davon aus, dass sich die SiK des Nationalrates den definitiven Vertragstext noch genau anschauen wird.
Unter diesen, wie ich meine, selbstverständlichen Annahmen kann ich dem Geschäft zustimmen.