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Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-06-20

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-20

Wortprotokoll

Die Meinungen sind gemacht, dennoch möchte ich Ihnen noch ein paar Fakten in Erinnerung rufen und auch zwei Falschaussagen korrigieren.

Zuerst ist festzuhalten, dass die bilateralen Verträge demokratisch gut legitimiert sind. Dreimal hat das Schweizervolk die Abkommen an der Urne bestätigt: im Jahr 2000, im Jahr 2005 und im Jahr 2009. Die Zuwanderung aus den EU-Staaten ist die Folge der Nachfrage der Unternehmungen nach Arbeitskräften. Da stehen primär auch einmal die Arbeitgeber und Unternehmungen in der Verantwortung. Es ist eigentlich erstaunlich, dass die Initianten kein Vertrauen haben in die Wirtschaft, in die Unternehmungen, obwohl sie sonst immer vorgeben, deren Interessen wahrzunehmen. Die Initianten rufen nach dem Staat: Einmal mehr soll der Staat regeln, was die Unternehmen offensichtlich nicht können, nämlich Ausländerinnen und Ausländer nach den Bedürfnissen der Wirtschaft als Arbeitskräfte in die Schweiz zu holen.

Es wurde so dargestellt, als ob das Freizügigkeitsabkommen ein Freipass für alle EU-Bügerinnen und -Bürger wäre. Das ist natürlich nicht so. Wer aus der EU in die Schweiz kommen will, braucht einen gültigen Arbeitsvertrag, oder er muss selbstständig sein - da haben wir in Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen die Dokumentationspflicht verschärft -, oder er muss als Nichterwerbstätiger über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, darf also keine Sozialhilfe beanspruchen. Rechtsmissbräuche werden durch die Personenfreizügigkeit nicht gedeckt. Rechtsmissbräuchliches Verhalten muss von unseren Behörden konsequent geahndet und unterbunden werden.

Wir haben verschiedene Zahlen gehört, insbesondere auch, was die Belastung des Sozialsystems, der IV und der Sozialhilfe, angeht. Dabei wurde insbesondere auf den hohen Anteil von Türken und Ex-Jugoslawen, namentlich Serben, in der IV hingewiesen. Das hat rein gar nichts mit der Personenfreizügigkeit zu tun; bekanntlich gehören die Türkei und Serbien nicht zur EU. Es sind vielmehr die Spätfolgen der Kontingentspolitik. Tatsache ist, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger heute mehr in die AHV und in die IV einzahlen, als sie an Renten beziehen.

Auch die Kriminalität wurde bemüht: Die steigende Kriminalität in unserem Land hat aber nichts mit der Personenfreizügigkeit mit der EU zu tun. Die Kriminalstatistik zeigt ganz klar auf, dass es bei Schweizerinnen und Schweizern wie auch bei Ausländerinnen und Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz keine steigende Kriminalität gibt, sondern die Zahlen konstant bleiben. Die Kriminalität steigt bei den Kriminaltouristen wie auch bei den Asylsuchenden.

Wir haben Exponentinnen und Exponenten des Schweizerischen Gewerbeverbandes gehört. Ich möchte daran erinnern, dass der Schweizerische Gewerbeverband im Hearing wie alle anderen Wirtschaftsverbände der Schweiz sich klar gegen die Initiative geäussert hat. Er stellte eine von ihm durchgeführte Umfrage vor, wonach 70 Prozent seiner Mitglieder gegen die Initiative sind. Sie wollen nicht zum alten System der Personenkontingente zurück. Es wurde uns vom [PAGE 1164] Gewerbeverband aufgezeigt, dass der Ausländeranteil in der Baubranche 50 Prozent beträgt, im Hotellerie- und Gastgewerbe 40 Prozent, in der Landwirtschaft 30 Prozent, im Gesundheitswesen über 30 Prozent. Wir könnten so fortfahren und wären dann eben bei der in dieser Debatte mehrmals gestelten Frage nach der Zuteilung der Kontingente.

Überfüllte Züge, verstopfte Strassen, überhöhte Mieten, zubetonierte Landschaften, Druck auf Arbeitsplätze und Löhne - das sind Probleme, welche uns und die Bevölkerung beschäftigen. Wir haben im Parlament auch verschiedentlich Gelegenheit, in den entsprechenden Handlungsfeldern Lösungsansätze zu finden. Die Masseneinwanderungs-Initiative aber löst keines dieser Probleme.

Ich fasse zusammen und möchte dazu aus dem Papier des Schweizerischen Gewerbeverbandes zitieren, das uns zugestellt worden ist. Die Masseneinwanderungs-Initiative ist abzulehnen, "weil sie mit dem Freizügigkeitsabkommen nicht vereinbar ist, weil sie das Wirtschaftswachstum bremst, weil die Initiative zu einem bürokratischen Mehraufwand führt und weil sie keine Lösung ist, um die Nebeneffekte der Zuwanderung zu beseitigen."

Ich bitte Sie, der klaren Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 18 zu 7 Stimmen - zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

[VS]