Maurer Ueli · Bundesrat · 2013-06-20
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-06-20
Wortprotokoll
Es mag Zufall sein, dass morgen auf dem Bundesplatz das Jubiläum zum 50-jährigen Bestehen des Zivilschutzes gefeiert wird. Vielleicht können Sie am Schluss der Session einen Rundgang machen und sich diese 50 Jahre Zivilschutz vor Augen führen. Vielleicht ist es, wenn man jetzt in die Zukunft schaut, wichtig zu wissen, woher man kommt. 50 Jahre Zivilschutz, das zeigt: Der Zivilschutz ist in der Zeit des Kalten Krieges aufgebaut worden. Er befasste sich während rund 40 Jahren, in der Zeit der weltweiten atomaren Aufrüstung, primär mit dem Bau von Schutzbauten und konzentrierte sich insbesondere auch in der Ausbildung darauf, im Falle eines atomaren Schlages die Bevölkerung zu schützen, zu retten. Das hat sich verändert.
Dieses Jahr feiern wir auch 10 Jahre Bevölkerungsschutz. Die Weiterentwicklung des Zivilschutzes war die Überführung in das Bundesamt für Bevölkerungsschutz: Man hat den Begriff des Zivilschutzes weiter gefasst und alle Elemente, die für den Schutz der Bevölkerung in Krisenfällen zuständig sind, in einem Bundesamt zusammengefasst. Es sind dies Elemente der Polizei, der Sanität, der Infrastrukturwerke - denken Sie an Strom -, der Feuerwehr sowie der Zivilschutz. Der Zivilschutz ist also noch ein Element innerhalb des Bevölkerungsschutzes.
Und sozusagen pünktlich zu diesem 10-Jahr-Jubiläum hat man diesen noch einmal erweitert und den Begriff "Sicherheitsverbund Schweiz" geprägt. Er ist also etwas weiterentwickelt worden, in der Erkenntnis, dass zum Schutz der Bevölkerung und zur besseren Sicherheit alle, die im Sicherheitsbereich tätig sind, zusammengefasst werden müssen. So viel zum Begriff "Sicherheitsverbund Schweiz".
Der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz als Element davon sind eigentlich geprägt durch das föderalistische System. Zuständig sind letztlich die Kantone, und das bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, damit die Sicherheitsinstrumente rechtzeitig eingesetzt werden können. So ist auch der Bericht entstanden, den Sie heute diskutieren - in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Führung lag bei den Kantonen. Der Bericht ist eigentlich eine Auslegeordnung dessen, was wir erreicht haben. Er ist aber viel mehr als eine Auslegeordnung dessen, was wir erreicht haben. Er gibt eigentlich auch die weitere Stossrichtung vor. Wohin wollen wir gehen? Als Konsequenz des Berichtes über den Bevölkerungsschutz haben wir zwei weitere Arbeitsgruppen eingesetzt, die die Weiterentwicklung bearbeiten sollen. Wir haben bewusst getrennt zwischen dem Bevölkerungsschutz, der alle diese Instrumente umfasst, und dem Zivilschutz, den wir separat behandeln.
Was bleibt gleich im Teil Bevölkerungsschutz? Da ist der Fokus auf der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen; es geht um Dinge wie Naturkatastrophen und Stromausfälle. Das ist ein Teil des Bevölkerungsschutzes. Grundsätzlich sind die Kantone zuständig für den Bevölkerungsschutz. Der Bund ist im Bevölkerungsschutz zuständig bei bestimmten Ereignissen wie erhöhter Radioaktivität und Epidemien, weil dazu auf Stufe Bund die Mittel vorhanden sind und der Einsatz auch geübt wird. Aber die Elemente der Zusammenarbeit mit der Armee bei Katastrophen und Notlagen bleiben gleich. [PAGE 1168]
Was ist neu oder soll verändert werden? Es gibt eine stärkere Koordination des Verbundsystems als Ganzes innerhalb des Sicherheitsverbundes Schweiz, es sollen zentrale Ansprechstellen geschaffen werden. Da sind wir daran, das haben wir auch bereits zum Teil realisiert. Bund und Kantone brauchen eine Plattform. Die Kantone und Gemeinden brauchen sozusagen gleiche "Einfluglöcher". Es kann nicht sein, dass in Notlagen jemand durch viele Ämter hindurchgereicht wird. Das müssen wir verbessern. Eines der Ziele ist ferner die Schaffung eines elektronischen Lageverbundsystems, damit man überall auf dasselbe Lagebild zugreifen kann, damit man von der gleichen Analyse ausgehen kann. Da sind wir auf gutem Weg, das haben wir bereits geprüft bei Stabsrahmenübungen. Dann müssen die Schnittstellen bereinigt werden. Wer ist wann wofür zuständig? Wer kommt mit welchem Material, wenn etwas passiert? Diese Bereiche sollen jetzt in einem Bevölkerungsschutzbericht weiterentwickelt werden. Wie wird die Ausbildung konzentriert, damit alle dieselbe Sprache sprechen? Wie wird das Material koordiniert, das in einem solchen Fall zum Einsatz gelangt? Bei Feuerwehr und Zivilschutz sind als Beispiel gleiche Pumpen zu nennen, die im Falle eines Unwetters zum Einsatz gelangen, also gleiche Geräte in Krisenlagen. Es kann dieselbe Ausbildung organisiert werden, wenn die gleichen Geräte benutzt werden können.
Wie gehen wir weiter vor? Diese Arbeit des Bevölkerungsschutzes mit den Kantonen muss wiederum eng begleitet werden, damit wir hier die Mittel gezielt einsetzen und sie dann auch rechtzeitig zum Einsatz kommen. Die Arbeitsgruppe ist an der Arbeit. Wie gehen wir bezüglich der Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes, bezüglich der Ausbildung vor, damit das richtig zum Einsatz kommt? Der Zivilschutz hat eine besondere Geschichte und war bis vor zehn Jahren ein eigenes Bundesamt, das jetzt erweitert worden ist. Auch hier bleibt die primäre Ausrichtung gleich: Man ist auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet und nimmt auf die föderalistische Struktur Rücksicht.
Was ist beim Zivilschutz aus unserer Sicht neu oder was soll geprüft werden? Zunächst prüfen wir die Schaffung interkantonaler Stützpunkte. Kleinere Kantone sind nämlich nicht zwingend in der Lage, alle Instrumente, alles Material selber anzuschaffen. Wir möchten hier beim Zivilschutz prüfen, ob interkantonale Stützpunkte geschaffen werden sollen. Kleinere Kantone oder Kantone im Berggebiet haben andere Aufgaben als grosse Kantone mit urbanen Gebieten. Es soll geprüft werden, ob Kantone miteinander einen Stützpunkt schaffen und damit auch das Material gemeinsam beschaffen können.
Zur Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, mit der Feuerwehr und der Armee, ein einfaches Beispiel: Bei einer Überschwemmung kommt in der Regel zuerst die Feuerwehr mit ihren Pumpen, dann kommen vielleicht der Zivilschutz und die Armee; und wenn nicht gleiche Wasserpumpen zur Verfügung stehen, muss immer alles abgezogen werden. Hier gibt es Koordinationsbedarf. Das muss man auch in Bezug auf den Zivilschutz überprüfen.
Was hier ebenfalls geprüft werden soll - und da werden wir nach der Abstimmung über die allgemeine Wehrpflicht eine separate Arbeitsgruppe einsetzen -, ist die Zivilschutzdienstpflicht. Wir haben hier eine etwas gegenläufige Entwicklung: In städtischen Gebieten, beispielsweise in Basel, sind noch rund 50 Prozent der Leute militärdienstpflichtig; damit wird der Anteil der Zivilschutzleistenden sehr hoch. Das heisst, dass diese sofort in eine Reserve eingeteilt werden. In den ländlichen Kantonen hingegen, in der Innerschweiz oder in Appenzell, liegt die Militärdienstpflicht noch bei 80 Prozent und mehr; da ist dann entsprechend das Reservoir für den Zivilschutz relativ klein. Diese Kantone können immer wieder von Naturkatastrophen heimgesucht werden. Hier wollen wir prüfen, wie dieses Ungleichgewicht verringert werden kann.
Soll ein interkantonaler Ausgleich geschaffen werden oder gehen wir dazu über, dass wir auch zu Beginn Leute, die eigentlich militärdiensttauglich sind, in den Zivilschutz einteilen, damit ein Gleichgewicht gewährleistet werden kann? Das sind spannende Fragen. Dazu brauchen wir, mit den Kantonen, etwas Zeit. Wir möchten aber zuerst die Abstimmung über die allgemeine Wehrpflicht abwarten.
Für uns, und damit kann ich vielleicht auf die Frage von Herrn von Siebenthal antworten, ist es klar, dass die Armee bei der Rekrutierung grundsätzlich Priorität hat; das ist in der Verfassung auch so vorgeschrieben. Es gibt aber durchaus in Einzelfällen vielleicht die Möglichkeit, dass die eine oder andere Ausnahme erfolgt, auch um die Kader aufzustocken. Das wird uns einige Zeit beschäftigen.
Ziel ist es, den Zivilschutz so aufzustellen, dass er rechtzeitig zum Einsatz kommen kann, dass er personell gut bestückt ist und dass er über das entsprechende Material und auch über die Ausbildung verfügt. Eine gewisse interkantonale Zusammenarbeit ist wahrscheinlich ein Mittel, um das zu verstärken. Interkantonale Zusammenarbeiten kennen wir ja auch aus anderen Gebieten; Konkordate sind dann zum Teil die Lösungen. Sie sehen, dass wir hier eigentlich in die Zukunft zu schauen haben und das so aufzustellen haben, dass es auch funktioniert.
Der Zivilschutz wird ja immer wieder unterschätzt. Wir stellen aber fest, dass der Zivilschutz neben der Feuerwehr bei Naturkatastrophen immer wieder das Mittel der ersten Stunde ist, dass er zum Einsatz kommt und hervorragende Arbeit leistet. Es ist auch nicht so, dass der Zivilschutz zur Festinfrastruktur gehört. Wir schätzen das, weil eine der Aufgaben des Zivilschutzes oder anderer Instrumente ja die Zusammenarbeit mit zivilen Behörden ist. Wenn beispielsweise der Zivilschutz am letzten Wochenende in Biel am Eidgenössischen Turnfest zum Einsatz kam, dann war das auf hochprofessionellem Niveau. In einem Sturm zusammen mit der Polizei, der Feuerwehr und der Sanität, also den Elementen des Bevölkerungsschutzes, sowie der Armee rechtzeitig zum Einsatz zu gelangen, das war hohe Schule; man lernt das, man kann das. Solche "Echtzeiten" sind für den Zivilschutz gute Möglichkeiten, zum Einsatz zu kommen und sich miteinander abzusprechen.
Insgesamt danke ich für die gute Aufnahme dieses Berichtes zum Bevölkerungsschutz. Er ist die Auslegeordnung, die wir mit den Kantonen erstellt haben; wir haben den Handlungsbedarf entsprechend lokalisiert. Das geht in Richtung einer noch engeren Zusammenarbeit aller Bevölkerungsschutzelemente und in Richtung der Lösung der Zivilschutzprobleme; da gibt es Bestandesprobleme und materielle Probleme.
Auch hier wird eine der wesentlichen Fragen - Herr Nationalrat Walter Müller hat sie angesprochen - die Aufteilung der Finanzen sein: Wer bezahlt was? Das ist die Frage, die am Schluss immer auf dem Tisch bleibt, wenn mit Kantonen gehandelt wird. Sie werden über Folgeberichte dann wieder informiert. Es soll aus unserer Sicht nicht einfach Papier sein, sondern wir möchten da tatsächlich diese Sicherheitsinstrumente weiterentwickeln und zum Einsatz bringen. Denn Sicherheit ist eines der Güter, die für unsere Gesellschaft wichtig und massgebend sind. Die Sicherheit kann immer rascher gefährdet werden.