Müller Leo · Nationalrat · 2012-11-27
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-11-27
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion beurteilt den Minderheitsantrag auf Einführung einer Kreditsperre keinesfalls als unterstützungswürdig. Dies gilt für beide Minderheitsanträge, nämlich für die Kreditsperre von 2 Prozent beim Personalaufwand und für die Kreditsperre von 2,5 Prozent beim Sach- und Betriebsaufwand. Solche Kreditsperren, wenn das hier auch anders gesagt wurde, entsprechen faktisch einer Budgetkürzung. Es ist zwar möglich, dass der Bundesrat über diese Kredite verfügen kann. Aber es ist in Artikel 37b des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt geregelt, dass nur in ganz vereinzelten Fällen diese Kreditsperren aufgehoben respektive übersteuert werden können. So kann der Bundesrat nur dann über diese Mittel verfügen, wenn eine schwere Rezession stattfindet oder wenn Zahlungen geleistet werden müssen, für die ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Es ist ja davon auszugehen, dass bei solchen generellen Kreditsperren irgendwo immer genügend Mittel vorhanden sind, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, und dann für die Restmenge eine solche Kreditsperre wie eine Kürzung des Budgets wirkt. Die CVP/EVP-Fraktion kann solchen Rasenmähermethoden nicht zustimmen, denn man würde bei allen Bereichen im gleichen Masse kürzen, und das will die CVP/EVP-Fraktion nicht. Die CVP/EVP-Fraktion geht davon aus, dass die Bundesfinanzen nicht ein derartiger Sanierungsfall sind, dass so rigorose und undifferenzierte Sparmassnahmen durchgesetzt werden müssen.
Ich bitte Sie deshalb, diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen.