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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-21

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich bin offen gestanden etwas erstaunt, dass zwei Fraktionen erklären lassen, sie seien angeblich mit dem Antrag der Minderheit einverstanden. Ich kann das nur auf eine Kommunikationspanne zurückführen, denn die verdachtsfreie Alkoholkontrolle war stets völlig unbestritten. Ich kann mich an die Motion erinnern, die 1993 überwiesen wurde. Ich weiss es nicht mehr genau, aber sie ist im Nationalrat entweder einstimmig oder grossmehrheitlich überwiesen worden. Das war 1993. Diese Motion war eine wesentliche Voraussetzung für dieses ganze Gesetz. Deshalb kann ich nicht verstehen, warum jetzt plötzlich die verdachtsfreie Alkoholkontrolle wieder aufgegeben werden soll.

Es wurde immer gesagt, es sei heute der wesentliche Mangel, dass die Polizei nachweisen müsse, dass jemand auffällig gefahren sei, und dass bei den Grosskontrollen alles kontrolliert werden könne - das Pannendreieck im Auto, ob die Pneus abgefahren sind, ob das Chassis noch hält -, aber keine Atemkontrolle durchgeführt werden könne. Das war ein ganz grosser Mangel, und deswegen haben wir diese Bestimmung getreu Ihrem Auftrag, dem Auftrag des Nationalrates, nun hier eingebaut. Denken Sie auch daran, dass das präventiv ausserordentlich wichtig ist. Erst dann, wenn diejenigen wissen, die trinken und sich dann doch ans Steuer setzen, dass sie zur Atemprobe aufgefordert werden können, ist es möglich, dass sie nicht immer darauf hoffen, vermutlich dann schon nicht erwischt zu werden, dass sie, wenn die Polizei kommt, das Fenster herunterkurbeln, sehr tief atmen und damit den Geruch vermeiden können und auch sonst nicht zu schnell fahren.

Aus Präventionsgründen ist es sehr wichtig, dass Sie diesen Absatz gemäss bundesrätlichem Entwurf aufrechterhalten. Ich ersuche darum, dass alle staatstragenden Parteien in diesem Saal oder doch wenigstens ein Teil Ihrer Fraktionen dies doch jetzt bitte tun sollen.