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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2013-06-17

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-06-17

Wortprotokoll

Danke für die wohlwollende Aufnahme der Botschaft! Wir haben am 22. April 2013 eine intensive Kommissionsdebatte geführt. Ich komme auch meinerseits auf die kritischen Punkte dieser Debatte ganz kurz zurück. Aber vorher Folgendes: Europa, die EU steht vor gewaltigen Herausforderungen. Ich habe gestern den Präsidenten des Deutschen Bundestages anlässlich einer Ehrung gehört. Der Bundestagspräsident hat gesagt, Europa sei es noch nie so gut gegangen wie heute. Aber er hat auch gesagt, Europa stecke dennoch in mancherlei Hinsicht in grössten Schwierigkeiten; Europa, die EU, die Deutschen und die Polen müssten und würden die Probleme lösen. Ein Lösungsansatz, den er auch vorgetragen hat - und das scheint mir der wichtigste zu sein -, heisst: Bildung, Bildung und noch einmal Bildung! [PAGE 563] Bildungsgelder sind Investitionsgelder; wir reden also über Investitionsgelder, über Investitionen in jüngere, in junge Menschen, denen die Zukunft bevorsteht.

Die EU will mit "Erasmus for all" die Investitionsgelder um 70 Prozent erhöhen - das wurde eben vom Kommissionssprecher erwähnt -, und das muss uns recht sein. Ganz uneigennützig würde ich meinerseits sagen: Ziehen wir mit! Wir bestimmen damit auch unsere Zukunft: Wir wollen gebildete, wir wollen vor allem auch ausgebildete, wir wollen sprachlich gewandte, wir wollen kulturell bewanderte, wir wollen vor allem auch eigenverantwortliche, verlässliche, selbstbewusste Menschen! Diese werden darüber bestimmen, ob es uns in der Zukunft weiterhin so gut geht, wie es uns heute geht. Die Mobilität wird gefördert - das scheint mir absolut zentral zu sein -, und die Entwicklung der Fähigkeiten und der Bildung wird vorangetrieben.

Ich bitte Sie meinerseits, auf die Vorlage einzutreten und ihr am Schluss zuzustimmen - das ist, glaube ich, unbestritten.

Jetzt komme ich zu den heiklen Punkten. Lassen Sie mich drei solche Punkte aufgreifen:

1. Die Frage der Unsicherheit bei der Budgetierung: Sie wissen, dass wir die Verhandlungen mit der EU noch nicht geführt haben. Sie wissen auch, dass die EU ihren Rahmen noch nicht festgelegt hat. Die Absichten der EU sind uns aber so gut bekannt, dass wir eine genügende Planungs- und Ermächtigungsgrundlage haben. Weil diese Verhandlungen und dieser Rahmen noch offen sind, haben wir die Programmbeiträge einfach fortgeschrieben, mit einer bescheidenen Wachstumsentwicklung. Wir beantragen einen Sicherheitsbetrag, denn wir haben vor allem zwei Faktoren beachtet: Einerseits bestimmt die definitive Höhe des EU-Gesamtbudgets darüber, worauf wir uns einstellen sollten, andererseits besteht ein Risiko bei der Wechselkurssituation. Die letztere betrachte ich im Moment nicht als die gewichtigste; die entscheidende Unbekannte ist die Entwicklung der Bildungsbudgets aufseiten der EU. Deshalb ist eine Reserve von 40 Millionen Franken vorgesehen.

Bei einem Verzicht auf die Reserve könnten höhere Programmbeiträge, die wir infolge höherer EU-Budgets bezahlen müssten, nicht einfach aufgefangen werden. Mit der vorgesehenen Reserve ist dies zumindest teilweise möglich.

2. Die Overhead-Frage rund um die nationale Agentur: Die grossen Bestrebungen der EU, die administrativen Abläufe des Programms zu vereinfachen und die Kosteneffizienz zu verbessern, halte ich für richtig und für entscheidend. Beides ist notwendig und eine Voraussetzung dafür, dass die Programmziele auch wirklich erreicht werden können. Erst nach der EU-seitigen Verabschiedung des Programms ist uns also das Ausmass der Vereinfachungen bekannt, und wir können danach in verlässlicher Weise darauf abstellen.

Es kommt hinzu, dass mit dem neuen Programm im Vergleich zur jetzigen Periode eine Verdoppelung der Aktivitäten angestrebt wird. Vor diesem Hintergrund ist die moderate Fortschreibung der Betriebsbeiträge an die nationale Agentur aus meiner Sicht vernünftig. Ausserdem können wir beim Mandat an die nationale Agentur die Beiträge den effektiven Bedürfnissen anpassen, sobald die angesprochenen Unsicherheiten ausgeräumt sind.

Wichtig ist - das will ich betonen -, dass die vorgeschlagenen Budgets im Verhältnis zu den verwalteten Programmbeiträgen degressiv sind. Um die Qualität der Leistungen der nationalen Agentur sicherzustellen, werden wir im Laufe der nächsten drei Jahre das Mandat neu ausschreiben. Bis dahin wird die aktuelle nationale Agentur bei der CH-Stiftung die Beteiligung weiterbetreuen. Ich will hier noch einen Satz nachschieben: Ich bin mir sehr bewusst, dass es auch Verluste bedeuten würde, wollte oder müsste man das Pferd wechseln. Mit anderen Worten: Ich werde meinerseits in den nächsten Jahren vor allem die Effizienz der CH-Stiftung zu verbessern suchen, mit der Zielsetzung, wenn irgendwie möglich mit den eingespielten Strukturen weiterfahren zu können.

3. Die Kompensations- und Wiederverwendungsregeln im Rahmen der BFI-Kredite: Hier ist entscheidend, dass das vom Bundesrat bestimmte BFI-Kostendach auch für die Schweizer Beteiligung an den EU-Bildungs- und Forschungsprogrammen gilt. Somit gelten für die entsprechenden Kredite dieselben Regeln wie innerhalb des regulären BFI-Bereiches. Falls es zu Kompensationen oder Wiederverwendungen kommen sollte, unterliegen diese selbstverständlich der parlamentarischen Genehmigung im regulären Budgetprozess.

Der Bundesrat will die Schweiz als nachgefragten und bevorzugten Standort der Bildung etablieren. Die Grundvoraussetzung dafür ist ein qualitativ hochstehendes Bildungssystem und auch ein solides, wachsendes Beziehungsnetz. Unsere gleichberechtigte Teilnahme an den EU-Bildungs- und Jugendprogrammen hat uns wichtige Impulse vermittelt. Die nahtlose Fortführung unserer Beteiligung an "Erasmus für alle" soll dazu beitragen, dass wir das hohe Ausbildungsniveau nicht nur halten, sondern sogar steigern können.

Ich bitte Sie also, der Vorlage zuzustimmen.

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